Mich wundert es auch, dass sie als Master überhaupt für diese Stelle in Frage kommt. Ein abgewiesener Bachelor könnte sich zu Recht auf diese Stelle nun einklagen. Bei uns wird dieses Büchse seit einiger Zeit überhaupt erst gar nicht geöffnet.
Wieso sollte sich jemand einklagen können, weil er einen Bsc hat und der Gewinner zusätzlich ein Msc
Da gibt es zweierlei Überlegungen, wie ich es mitbekommen habe:
z.B. 1.) sind die Stellen 9x bis E11 üblicherweise laut Tarifvertrag für Bachelor-Absolventen vorgesehen. Ein Master-Absolvent ist womöglich nicht der bestgeeignete Kandidat. Überqualifizierung hat nichts mit Bestenauslese zu tun -> denn er kann sich unterfordert fühlen, sich später womöglich auf eine höhere Stelle einklagen.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat schon darauf verwiesen, dass "überqualifizierte" Bewerber nicht eingeladen werden müssen, denn eine "Überqualifizierung" ist nicht mit "besser geeignet" gleichzusetzen.
https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/koeln/lag_koeln/j2021/6_SaGa_6_20_Urteil_20210408.htmlEs ist gleichfalls zulässig, das Bewerberfeld „nach oben“ zu begrenzen, indem höher qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber von vornherein vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden.Gefahr des Verdrängungswettbewerbs „von oben nach unten“; Gefahr von Rangordnungskämpfen; Motivationsprobleme der Überqualifizierten („Bore Out“); Subordinationsprobleme des höher qualifizierten Untergebenen; Einfügungsprobleme in den Kreis gleichrangiger, aber geringer ausgebildeter Kolleginnen und Kollegen; drohende Fluktuation auf den zu besetzenden Stellen.2) Das ganze nun von hinten aufgespannt würde auch den Schluss zulassen, dass sich ein Bachelor auf eine E9b Stelle einklagen kann, wenn diese durch einen Master-Absolventen aufgrund des Prinzips der vermeidlichen "Bestenauslese" besetzt wurde. Es mag sein, dass der der Master-Absolvent die bessere Wahl war, es ist aber schwer nachzuweisen, ob diese Aussagen anhand des Abschlusses oder der eigentlichen beruflichen Qualifikation getroffen wurde. Also, auf den Fall des Arbeitsgericht oben angesprochen: wenn es ein Master nicht schafft sich auf eine Stelle zum Bürosachbearbeiter einzuklagen - wäre im umgekehrten Fall es möglich, dass sich ein Bachelor oder geringerer Abschluss sich auf die Stelle klagen könnte, wo ein Master-Absolvent einen "geringer-wertigen" Posten bekommen hat?
Ich möchte erwähnen, dass ich nur die Erwägungen des Personalreferats versuche nachzuvollziehen. Die genaue Begründungen habe ich nicht mehr im Kopf. Aber seit Jahren werden bei uns keine Bewerbungen von Master-Absolventen mehr auf solche Stellen, wie vom Thread-Ersteller beschrieben, berücksichtigt.
Folglich die Überlegung:
Ein Master-Absolvent, der auf eine Stelle mit einer Einstufung von 9b (eine Einstufung, die eher mit einem Bachelor-Abschluss vereinbar ist) besetzt wurde, könnte als überqualifiziert gelten, da seine Qualifikationen möglicherweise nicht erforderlich oder zu hoch für die Position sind. Ein solcher Bewerber könnte schnell unterfordert sein oder das geforderte Kompetenzniveau überschreiten, was in der Praxis möglicherweise nicht zu ein gutes "fitting in position" führt. Auf Basis dessen lies sich für den klagenden Bachelor-Absolventen nachweisen, dass die "Überqualifikation" des Master-Absolventen im Vergleich zur Anforderungsstruktur der Stelle als irrelevant oder sogar nachteilig angesehen werden kann. Sollte also die Behörde den Master-Absolventen bevorzugt haben, ohne eine sachliche und nachvollziehbare Begründung zu liefern, könnte der Bachelor-Absolvent dies als ungerechtfertigte Diskriminierung anführen. In diesem Fall könnte der Bachelor-Absolvent vor Gericht darlegen, dass der Master-Absolvent aufgrund seiner Überqualifikation nicht der bestgeeignete Kandidat für diese Position war, und könnte damit tatsächlich Chancen auf eine erfolgreiche Klage haben.
Ein direktes Urteil habe ich nicht gefunden. Wie schon gesagt, ich versuche nur die Erwägungen unseres Personalreferats nachzuvollziehen und da gibt es zweierlei Sichtweisen - der Master, der sich am Ende überqualifiziert sieht, sich wegbewirbt oder eine neue Entgelteinordnung verlangt; oder der klagende Bachelor, auf der anderen Seite, wie dargestellt.