Anrechnung Stufenlaufzeit durch Berufserfahrung

Begonnen von bernd35, 22.03.2025 17:15

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bernd35

Hallo, meine Partnerin war von 2020 - 2024 im öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 9c tätig. Zuvor war sie in der freien Wirtschaft tätig. Sie hat Bachelor und Master und ist im Bereich Personal tätig. Nach dem Master war sie 3 Jahre (bei 2 verschiedenen Arbeitgeber) im Bereich Personal tätig. Danach fing sie im öffentlichen Dienst in der Stufe 1 in der 9cTVöD an. Nach 4 Jahren (davon knapp 2 Jahren in Elternzeit hat sie jetzt eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber begonnen. Hier wurde sie in der Entgeltgruppe 9b Stufe 3 TV-L eingruppiert. Eine Arbeitskollegin meiner Partnerin sagte ihr jetzt, wenn sie bei der Einstellung gefragt hätte, ob eine hätte, ob sie in der Stufe 4 beginnen kann, da der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft gesucht hatte, hätte sie diese bekommen. Nun, nach 5 Monaten ab Beschäftigungsbeginn wäre dies nun nicht mehr möglich.

Ist die Aussage der Kollegin korrekt, dass man in eine höhere Stufe beginnen kann, wenn man weiß, dass der Arbeitgeber dringend jemanden braucht? Wenn ja, ist dies tatsächlich im Nachhinein nicht mehr möglich? Bei dem vorhergehenden Arbeitgeber wurde sie meines Erachtens auch nicht korrekt eingestuft, da sie ja schon Berufserfahrung hatte und trotzdem in der Stufe 1 eingestuft wurde. Kann man da aufgrund der Berufserfahrung jetzt noch was machen im Nachhinein bei dem jetzigen Arbeitgeber?

Danke für eure Antworten.

FearOfTheDuck

Die Kollegin hat mit beidem recht. Allerdings wäre das vor Vertragsbeginn zu verhandeln gewesen.

Berufserfahrung muss einschlägig sein, dann muss diese anerkannt werden (bis in Stufe 3 geht es dann). Grundsätzlich besteht Anspruch auf Stufe 1, wenn keine eB vorliegt. Darüber hinaus können förderliche Zeiten anerkannt werden, dies ist vorher zu verhandeln.

bernd35

Meine Partnerin wie wusste das nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, wenn der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft benötigt, dass man dann in die nächste höhere Stufe beginnen kann. Warum weißt da der Arbeitgeber nicht darauf hin? Findet ihr das in Ordnung? Und mit der Berufserfahrung (vor dem öffentlichen Dienst) kann man jetzt im Nachhinein auch nichts mehr abrechnen lassen, dass doch noch die Stufe 4 möglich wäre?

FearOfTheDuck

Da wäre ggf. die Frage nach einer Zulage zielführender.

Warum sollte der AG das jetzt noch machen und warum sollte er darauf hinweisen? So hat er bei der Sache Geld eingespart.  ;) Es gibt einen Tarifvertrag, der ist leicht zu finden. Dort ist auch die Einstufung bei Einstellung geregelt. Ich denke, hier hat deine Partnerin Lehrgeld gezahlt. Ich empfehle, dass man sich immer mit dem anhängigen Tarifwerk beschäftigt, wenn man im Bewerbungsprozess ist (und auch darüber hinaus) - gerade im Öffentlichen Dienst.

Rowhin

Manche AGs im öD weisen darauf hin. Das ist aber eher die Ausnahme. Denn wie schon FearOfTheDuck sagt, die AGs sparen Geld, wenn sie niedriger einstufen können. Darunter leiden dann vor allem die Quereinsteiger, die es dringend bräuchte...

MoinMoin

Zitat von: bernd35 in 22.03.2025 20:09
Meine Partnerin wie wusste das nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, wenn der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft benötigt, dass man dann in die nächste höhere Stufe beginnen kann. Warum weißt da der Arbeitgeber nicht darauf hin? Findet ihr das in Ordnung? Und mit der Berufserfahrung (vor dem öffentlichen Dienst) kann man jetzt im Nachhinein auch nichts mehr abrechnen lassen, dass doch noch die Stufe 4 möglich wäre?
Wie schon geschrieben ist es ein kann Regelung und dass der AG es nicht angeboten hat und die Stelle besetzt ist, zeigt doch, dass der AG alles richtig gemacht hat.
Insbesondere, wenn man jemanden aus dem Bereich Personal einstellt, der schon in dem Bereich gearbeitet hat, kann man doch davon ausgehen, dass es bekannt ist.

Wir weisen externe, die zum ersten Mal Kontakt mit dem TVL haben, im VG explizit darauf hin und erklären diese Verhandlungsmöglichkeit. Auch den Umstand, dass wenn jemand Stufe 5 förderliche Zeiten bekommen kann und er einfordert., wir den schlechteren Stufe 4 Kandidaten nehmen müssten.

troubleshooting

Zitat von: bernd35 in 22.03.2025 17:15
Kann man da aufgrund der Berufserfahrung jetzt noch was machen im Nachhinein bei dem jetzigen Arbeitgeber?


Der einfachste Weg ist, bewerben und mit einer Stellenzusage Druck machen in Richtung Zulage alternativ Stufenvorweggewährung oder halt wieder wechseln.

Maggus

Ich verstehe die Unzufriedenheit im Nachhinein überhaupt nicht.
Ich bewerbe mich doch mit einer Forderung für ein Jahreseinkommen von X €.
Wenn der AG meiner Forderung entspricht ist es doch egal in welcher Stufe ich dann eingruppiert werde.

Ansonsten schließe ich mich der Meinung an, dass Personaler eher einen Tarifvertrag lesen und auch wissen sollten, dass Gehaltsverhandlungen grundsätzlich möglich sind.
By the way, mit einem Masterabschluss ist im Personalbereich auch mehr als eine 9b Tätigkeit möglich.

Albeles

Wenn jemand schon 4 Jahre im ÖD gearbeitet hat und sich als Personaler nie mit dem TV auseinandergesetzt hat, ist eine 9b wohl gänzlich überbezahlt. Es muss ja jeder für sich selber wissen, allerdings würde ich mit einem Master Abschluss niemals in einer einstelligen EG anfangen. Was wiederum meine erste Theorie noch untermauert.

Trotzdem viel Erfolg für die Partnerin

TVOEDAnwender

Zitat von: bernd35 in 22.03.2025 20:09
Meine Partnerin wie wusste das nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, wenn der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft benötigt, dass man dann in die nächste höhere Stufe beginnen kann. Warum weißt da der Arbeitgeber nicht darauf hin? Findet ihr das in Ordnung? Und mit der Berufserfahrung (vor dem öffentlichen Dienst) kann man jetzt im Nachhinein auch nichts mehr abrechnen lassen, dass doch noch die Stufe 4 möglich wäre?

Warum sollte der Arbeitgeber einen drauf hinweisen, wie man verhandeln soll? Der Autoverkäufer weist einen ja auch nicht darauf hin, dass er das Auto auch für 2.000 EUR weniger verkaufen würde, wenn man auf den niedrigeren Preis besteht.

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender in 24.03.2025 11:42
Zitat von: bernd35 in 22.03.2025 20:09
Meine Partnerin wie wusste das nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, wenn der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft benötigt, dass man dann in die nächste höhere Stufe beginnen kann. Warum weißt da der Arbeitgeber nicht darauf hin? Findet ihr das in Ordnung? Und mit der Berufserfahrung (vor dem öffentlichen Dienst) kann man jetzt im Nachhinein auch nichts mehr abrechnen lassen, dass doch noch die Stufe 4 möglich wäre?

Warum sollte der Arbeitgeber einen drauf hinweisen, wie man verhandeln soll? Der Autoverkäufer weist einen ja auch nicht darauf hin, dass er das Auto auch für 2.000 EUR weniger verkaufen würde, wenn man auf den niedrigeren Preis besteht.
Wir machen das bei Bewerbern, die wir haben wollen. Das ist für mich Grund genug.

sebbo83

#11
Zitat von: Albeles in 24.03.2025 11:15
Wenn jemand schon 4 Jahre im ÖD gearbeitet hat und sich als Personaler nie mit dem TV auseinandergesetzt hat, ist eine 9b wohl gänzlich überbezahlt. Es muss ja jeder für sich selber wissen, allerdings würde ich mit einem Master Abschluss niemals in einer einstelligen EG anfangen. Was wiederum meine erste Theorie noch untermauert.

Trotzdem viel Erfolg für die Partnerin

Mich wundert es auch, dass sie als Master überhaupt für diese Stelle in Frage kommt. Ein abgewiesener Bachelor könnte sich zu Recht auf diese Stelle nun einklagen. Bei uns wird dieses Büchse seit einiger Zeit überhaupt erst gar nicht geöffnet.
Außer der Master ist völlig fachfremd. Dann verstehe ich die Beweggründe in den öD für eine 9b zu gehen trotzdem nicht.

MoinMoin

Zitat von: sebbo83 in 24.03.2025 13:35

Mich wundert es auch, dass sie als Master überhaupt für diese Stelle in Frage kommt. Ein abgewiesener Bachelor könnte sich zu Recht auf diese Stelle nun einklagen. Bei uns wird dieses Büchse seit einiger Zeit überhaupt erst gar nicht geöffnet.
Wieso sollte sich jemand einklagen können, weil er einen Bsc hat und der Gewinner zusätzlich ein Msc

Fragmon

Zitat von: MoinMoin in 24.03.2025 12:54
Zitat von: TVOEDAnwender in 24.03.2025 11:42
Zitat von: bernd35 in 22.03.2025 20:09
Meine Partnerin wie wusste das nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, wenn der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft benötigt, dass man dann in die nächste höhere Stufe beginnen kann. Warum weißt da der Arbeitgeber nicht darauf hin? Findet ihr das in Ordnung? Und mit der Berufserfahrung (vor dem öffentlichen Dienst) kann man jetzt im Nachhinein auch nichts mehr abrechnen lassen, dass doch noch die Stufe 4 möglich wäre?

Warum sollte der Arbeitgeber einen drauf hinweisen, wie man verhandeln soll? Der Autoverkäufer weist einen ja auch nicht darauf hin, dass er das Auto auch für 2.000 EUR weniger verkaufen würde, wenn man auf den niedrigeren Preis besteht.
Wir machen das bei Bewerbern, die wir haben wollen. Das ist für mich Grund genug.

Das sollte dein Beauftragter für den Haushalt aber nicht zu hören bekommen oder wie kannst du das mit dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit vereinbaren? Und das Argument, dass die Person aufgrund der Kompetenz auf der anderen Seite durch Effizienz "das Geld wieder reinwirtschaftet" ist nur eine Annahme bzw. Mutmaßung.

Rowhin

Zitat von: MoinMoin in 24.03.2025 14:12
Zitat von: sebbo83 in 24.03.2025 13:35

Mich wundert es auch, dass sie als Master überhaupt für diese Stelle in Frage kommt. Ein abgewiesener Bachelor könnte sich zu Recht auf diese Stelle nun einklagen. Bei uns wird dieses Büchse seit einiger Zeit überhaupt erst gar nicht geöffnet.
Wieso sollte sich jemand einklagen können, weil er einen Bsc hat und der Gewinner zusätzlich ein Msc

Das wäre mir auch neu. Da würde mich die Begründung auch interessieren.