Autor Thema: Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben  (Read 2886 times)

Beamtin 2025

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Guten Abend in der Runde,
Ich habe vor einem Jahr mich vom Kommunalen zum staatlichen Dienst versetzen lassen. Die neue Stelle beinhaltet Vertretung und Führungsaufgaben. Mein direkter Vorgesetzter war der Auffassung, die Aufgaben  sukzessive zu übergeben. Abgesehen von der verachtenden Umgangsform, war das nach der ersten Aufgabe, die ich bestens erledigt habe schluss. Er hat mich anfangs mal getröstet und beruhigt, dass ich irgendwann mich kaum vor Arbeit retten kann und mal meinte, er wäre mit mir nicht zufrieden. Es lief so, dass er mir einen Auftrag gibt und bevor ich los lege(zwei Türen weiter zu meinem Büro um z. B. eine Mail schicken) hat er bereits selber gemacht. So lief es die ganze Zeit, er gibt mir meine Aufgaben nicht, oder macht sie selber und meckert über meine Leistung rum.

Eine Stelle ist frei geworden( ein Kollege hat nach einer langen Warten auf vernünftige Aufgaben aufgehört und uns verlassen) was macht mein Vorgesetzter? Er umschreibt die frei gewordene Stelle und überträgt meine Aufgaben. Er holt mich zum Gespräch und teilte mir mit, dass die Aufgaben(die ich noch nicht oder nur zum Teil bekommen habe) nun von den neuen Kollegen übernommen werden, der auch mein Büro besetzen wird. Ich habe gefragt, ob dies eine Rückstufung zur Folge hat, antwortete er nein.

Da es sich hier um große Änderungen und neue Weisungen handelt, habe ich alles protokolliert mit einer Gegeüberstellung der damals ausgeschriebenen Aufgaben und das was ich bisher machen dürfte und das Protokoll zur Durchsicht und Rückmeldung verschickt. Nach einem Monat erinnrte ich ihn per Mail, keine Antwort. Dann habe ich ihm persönlich drauf angesprochen. Ausreden, er hätte keine Zeit. Danach kam eine Mail "kommen Sie um 13:30 in meinem Büro" 

Ich habe ihm persönlich gesagt, dass ich einen Arzttermin habe und ob es stattdessen vormittag geht.
Er: nein, er hat keine Zeit und ihm ist es eh nicht wichtig"
ich: mir ist aber wichtig.
Er: ich kommentiere das Protokoll und wenn Sie wollen, können wir nächste Woche einen Termin.
Ich: alles klar, dann warte ich auf Ihr Kommentar und dann machen wir einen Termin aus.

Anschließend habe ich ihm eine Mail mit der Vereinbarung geschickt.

Meine grundsätzliche Frage: dürfen mir die Aufgaben vorenthalten? dürfen meine Aufgaben einfach so neu ausgeschrieben und vergeben?
Wie gehe ich vor?

Casa

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #1 am: 23.03.2025 00:50 »
Als Beamtin hast du ggü. deinem Dienstherren einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Amtsangemessen ist in den allermeisten Fällen das, was in der Stellenbeschreibung steht. Nun werden dir Aufgaben vorenthalten. Je nachdem was für Aufgaben übrig bleiben, könntest du nicht mehr amtsangemessen beschäftigt sein.

Du prüfst also deine Stellenbeschreibung und deine Aufgaben. Anschließend überlegst du dir, ob du amtsangemessen beschäftigt bist oder nicht. Die grundsätzliche Aufgabenverteilung ist zudem üblicherweise nichts, was ein Team- oder Abteilungsleiter regelt bzw. regeln darf.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

clarion

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #2 am: 23.03.2025 08:27 »
Das scheint jemand mit Kontrollwahn zu sein. Sprich mit Abteilung Personal und bitte um Umsetzung. Wenn die Behörde zu klein für eine Umsetzung ist, würde ich versuchen anderswo unter zu kommen.

Beamtin 2025

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #3 am: 23.03.2025 10:54 »
Das scheint jemand mit Kontrollwahn zu sein.

So ist es. Er hat nur noch bis 30.09. zu bleiben und je näher der Ruhestand wird, umso unverschämter, und übergriffiger mit seinen Entscheidungen wird er. Er nagelt alles so fest, dass es auch nach ihm nach seiner Pfeife  getanzt wird.


Zitat
Sprich mit Abteilung Personal und bitte um Umsetzung. Wenn die Behörde zu klein für eine Umsetzung ist, würde ich versuchen anderswo unter zu kommen.

Das habe ich vor, aber ich frage mich, ob die Personalabteilung geprüft hat. Die neue Ausschreibung musste doch über die Abteilung gegangen. Oder haben sie vergessen, was ausgeschrieben war?!

Die Behörde ist groß. Eine Hochschule und mein "offizielle" Vorgesetzter ist der Kanzler, der Deckan ist der kleine mit dem Größenwahn.

Beamtin 2025

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #4 am: 23.03.2025 12:05 »
Brauche ich einen Anwalt?

clarion

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #5 am: 23.03.2025 17:09 »
Wieso solltest Du einen Anwalt brauchen? Entweder, Du sitzt die Zeit bis September ab oder Du kontaktiert denn Bereich Personal.

Beamtin 2025

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #6 am: 23.03.2025 17:20 »
Wieso solltest Du einen Anwalt brauchen? Entweder, Du sitzt die Zeit bis September ab oder Du kontaktiert denn Bereich Personal.

Alle sitzen ab, aber ich bin die einzige neue, die den Nachteil hat, von ihm beurteilt zu werden.

Die Anwaltfrage ist allgemein gemeint.

clarion

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #7 am: 11.04.2025 18:10 »
Und willst Du über den Anwalt erreichen?

Gegen eine Beurteilung anzugehen ist extrem schwierig. Man muss auch nur sehr gute oder sehr schlechte Beurteilungen explizit begründen, zumindest ist das in NI so.

Und wenn Du gegen eine sehr schlechte Beurteilung angehen wolltest, denn musst Du die Begründung handfest widerlegen können, z.B. durch Zeugen.

Entweder, Du sitzt Dir die Zeit ab oder suchst Dir etwas anderes.

Beamtin 2025

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #8 am: 11.04.2025 20:34 »
Und willst Du über den Anwalt erreichen?

Gegen eine Beurteilung anzugehen ist extrem schwierig. Man muss auch nur sehr gute oder sehr schlechte Beurteilungen explizit begründen, zumindest ist das in NI so.

Und wenn Du gegen eine sehr schlechte Beurteilung angehen wolltest, denn musst Du die Begründung handfest widerlegen können, z.B. durch Zeugen.

Entweder, Du sitzt Dir die Zeit ab oder suchst Dir etwas anderes.

Ich will meine Stelle und die Aufgaben behalten, aber er hat mir bisher unter "sukzessive Einführung" nur ein Bruchteil der ursprünglichen Aufgaben gegeben und genau zum Jahrestag fing er mir dieses Bruchteil auch wegzunehmen und entzieht mir auch die Arbeitsmittel(Daten  und Zugriffrechte) und bietet mir Homeoffice an  ::). Im Grunde wurden mir meine Aufgaben, wofür ich beworben habe sukzessiv entzogen.

Er behauptet, für mich steht aktuell keine Veurteilung an. Ich weiss aber von den Kollegen, dass ihre Beurteilungen bereits beim Kanzler vorliegen. Da frage ich mich, was wurde  in meinem Fall beurteilt und wie?

clarion

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #9 am: 11.04.2025 23:43 »
Man schiebt Dich ins "Sterbezimmer" ab? Eine besonders fiese Masche, um Leute loszuwerden.

Ohne ein Beurteilungsgespräch kann es keine Beurteilung geben. Steht denn aktuell eine Regelbeurteilung an? Bist Du lange genug  dabei, um überhaupt eine Beurteilung zu bekommen? Besorge Dir eine Beurteilungsrichtlinie. Oder geht es um Beurteilungsbeiträge wegen des baldigen Ausscheidens?

Und mal davon ab, kann der Personalrat eher helfen als wir im Forum. Du musst Dir Verbündete suchen, oder eine andere Stelle. Beamte haben kein Recht auf eine bestimmte Aufgabe, ebenso wenig wie Tarifbeschäftigte. Du hast lediglich Anspruch auf irgendeine amtangemessene Beschäftigung.

Beamtin 2025

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #10 am: 13.04.2025 11:48 »
Man schiebt Dich ins "Sterbezimmer" ab? Eine besonders fiese Masche, um Leute loszuwerden.

Das macht er mit Frauen im Allgemein. Einmal war er so überfordert und sagte : "Ich sehe Fr. xxx, Sie werden mich überleben" ... ich antwortete: Ja, das werde ich. Danach ging es los.


Zitat
Ohne ein Beurteilungsgespräch kann es keine Beurteilung geben. Steht denn aktuell eine Regelbeurteilung an? Bist Du lange genug  dabei, um überhaupt eine Beurteilung zu bekommen? Besorge Dir eine Beurteilungsrichtlinie. Oder geht es um Beurteilungsbeiträge wegen des baldigen Ausscheidens?

Es gab bisher nur "vertrauliche"(!) Mitarbeitergespräche, auf deren Vertraulichkeit er aktiv hinweist und festhält. Ich habe einen Kollegen vom Personalrat als Beistand mitgenommen, weil er aus meinem Protokollentwurf eine Beurteilung gebastelt hat. Aber selbst dieser Kollege hat in der Vergangenheit ähnliches erfahren. Ich bin genau seit einem Jahr in dieser Stelle. Er knüpfte die Übergabe der Aufgaben an seiner persönlichen Zufriedenheit mit der Leistung und selbstverständlich war er nie zufrieden.


Zitat
Und mal davon ab, kann der Personalrat eher helfen als wir im Forum. Du musst Dir Verbündete suchen, oder eine andere Stelle. Beamte haben kein Recht auf eine bestimmte Aufgabe, ebenso wenig wie Tarifbeschäftigte. Du hast lediglich Anspruch auf irgendeine amtangemessene Beschäftigung.

Genau, sobald nach meine Aufgaben und die Stellenbeschreiben, wofür ich mich beworben habe, kommt die Antwort: Fr. xx Sie Forder zu viel, Sie haben als Beamten keinen Anspruch.

Ja, Herr Behördenleiter, Sie schreiben Stellen aus, stellen Leute ein und verschwenden Steuergelder ohne Leistung zu bekommen.


Ein ehemalige Kollege hat gekündigt, weil er nichts zu tun gehabt. Eigentlich hätte die Stelle nicht mehr ausgeschrieben werden soll. Was macht er? er hat die Stelle niedriger bewertet, umgeschrieben und füllte sie mit Meinen Aufgaben aus......das ist zum Kotzen.

Ich erwarte hier keine Lösung für mein konkretes Proplem, aber es kommt mir alles wie ein Alptraum vor und sich darüber auszutauschen und zu informieren hilft es zu überstehen.

Mein Vorgänger hat sich nach vier Jahren mit dem Vorgesetzten das Leben genommen. Jetzt verstehe ich warum.
« Last Edit: 13.04.2025 11:58 von Beamtin 2025 »

clarion

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #11 am: 14.04.2025 06:43 »
Hallo,

Wenn Dein Vorgesetzter so ein A... ist, dann werden doch alle froh sein, dass er weg ist, einschließlich dessen Vorgesetzter. Diesem muss man auch vorwerfen,  dass er keine Maßnahmen unternommen hat,  wenn es sogar schon einen Suizid gab.

Seid ihr im Kollegenkreis denn keine Schicksalgemeinschaft, die sich gegenseitig stützt? Und wenn nicht, warum bist du nicht schon lange auf Suche nach einem neuen Job?  Wenn alles andere, außer dem Chef passt,  warum sitzt Du nicht die Zeit ab und nutzt die Zeit für Fortbildung? Vielleicht findest Du noch die Möglichkeit, im Sommer eine Reha zu machen?  Eine ambulante Bäderkur soll beispielsweise auch ihren Reiz haben.

Was befürchtet Du?

Beamtin 2025

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #12 am: 14.04.2025 22:18 »
Hallo,
Wenn Dein Vorgesetzter so ein A... ist, dann werden doch alle froh sein, dass er weg ist, einschließlich dessen Vorgesetzter. Diesem muss man auch vorwerfen,  dass er keine Maßnahmen unternommen hat,  wenn es sogar schon einen Suizid gab.

Über den Suizid will nicht mal die Famile des ehemaligen Kollegen reden. Wir haben übrigens im selben Jahr unse Studium abgeschlossen.
Ich habe heute eine geschädigte Professorin angesprochen, sie riet mir ab bei der Personalabteilung etwas zu versuchen. Die frisch beförderte Tante stellte sich auf seiner Seite und alles wurde im Aufkeimen erstickt.


Zitat
Seid ihr im Kollegenkreis denn keine Schicksalgemeinschaft, die sich gegenseitig stützt? Und wenn nicht, warum bist du nicht schon lange auf Suche nach einem neuen Job?

Zum Glück Ja. Deswegen will ich bleiben. Wir verstehen uns gut und die Zusammenarbeit macht uns Spaß. Auch mit den Prof., ehemals meine gewesen und den neuen habe ich in einem Jahr gute Beziehungen aufgebaut. Das will nicht missen.


Zitat
Wenn alles andere, außer dem Chef passt,  warum sitzt Du nicht die Zeit ab und nutzt die Zeit für Fortbildung? Vielleicht findest Du noch die Möglichkeit, im Sommer eine Reha zu machen?  Eine ambulante Bäderkur soll beispielsweise auch ihren Reiz haben.

Was befürchtet Du?

Ich mache gerade eine nebenberufliche Fortbildung, sonst werde ich verrückt. Ich habe nur Bedenken, dass jemand später kommt und mir vorwirft, ich hätte die Dienstzeit für die Fortbildung missbraucht zu haben,, da spätestens bei der Beurteilung nachgeschaut wird, was ich für Tätigkeiten übernommen habe. Dass ich aufgrund seine Anordnung meine Aufgaben nicht bekommen habe ist nirgends dokumentiert.
Die 40 Stunden muss ich mit Arbeit ausfüllen. Das ganze Jahr lief es so, dass ich in der Prüfungszeit Überstunden machen muss, die ich in den Wochen danach abbauen muss und sonst Minus mache oder sitze ich rum. Danach kommt er und fragt mich was ich in der Zeit gemacht habe und wenn nach meinen restlichen Aufgaben frage bzw. sie verlange, unterstellt mir hohe Forderungen, auf sie ich keinen Anspruch haben darf.


Seitdem der neue meine 2. größte Aufgabe übernommen hat, ist es in der Hinsicht schlimmer geworden, aber ich fülle die 8 Stunden mit der intensiven Vorbereitungen für die Betreuung der Praktikas.
Mir ist es wichtig, dass es dokumentiert ist, dass meine "Untätigkeit" allein auf seine Anordnung zurückzuführen ist und dass ich niemals eine Aufgabe verweigert habe.

Die Profs. haben auch die Nase voll und warten drauf, dass er endlich geht.

Beamtin 2025

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #13 am: 14.04.2025 22:28 »
Heute Früh fünf Mails innerhalb von einer Stunde ab 7 Uhr. Er stellte bestätigte Vereinbarungen auf dem Kopf und machte dadurch eine Woche Vorbereitungsarbeit zunichte.

Dafür musste ich alle Protokolle und Schriftvrkehr raussuchen, die die Grundlagen für die Arbeit bilden. Ich habe ihm mit einer fetten Mail und  Haufen Anhänge geantwortet. Jetzt hat den Ball und ich die Ruhe bis morgen  ::)

Er dreht langsam durch, kann nicht losslassen und seinen bevorstehende Ruhestand akzeptieren.


clarion

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Antw:Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben
« Antwort #14 am: 15.04.2025 06:54 »
In diesem konkreten Fall ist es vermutlich wegen dem baldigen Ruhestand für alle Beteiligten nervlich schonender, nichts zu unternehmen. Normalerweise darf man so etwas auf gar keinen Fall laufen lassen!