Autor Thema: Höhergruppierung auf E9a TVöD - Zwang Verwaltungslehrgang/A1-Lehrgang zu machen  (Read 4804 times)

Cheyenne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo,

Ich brauche euren Rat für meine Mutter!
Meine Mutter hat einen unbefristet Arbeitsvertrag. Sie hat sich auf eine höherwertige Tätigkeit in ihrem Team beworben und hat ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. Sie hat eine Zusage erhalten und wurde dann auf die Stelle befristet ohne Zeitangabe versetzt. Sie erhält seitdem eine Zulage. Sie hat vorher eine E4 TVöD und bekommt jetzt eine E9a TVöD. Nun wurde sie dazu aufgefordert einen Verwaltungslehrgang/A1-Lehrgang zu machen. Meine Mutter hat eine Ausbildung zur Bürokauffrau abgeschlossen. Die aktuelle Arbeit macht meiner Mutter sehr viel Spaß. Den Verwaltungslehrgang macht meiner Mutter Angst. Sie hatte vor 5 Jahren freiwillig versucht den Lehrgang zu machen, hat jedoch den Einstellungstest sehr schlecht abgeschlossen. Nun hat sie starke Existenzängste. Ihre Teamleitung steht hinter meiner Mutter, aber die Personalabteilung weicht nicht von ihrer Meinung ab. Andere Kollegin wurden unbefristet eingestellt, mussten im Arbeitsvertrag unterschreiben, dass sie diesen Lehrgang machen, aber sind 5 Jahre älter und die werden nicht dazu aufgefordert den Lehrgang zu machen.

Muss meine Mutter den Lehrgang machen? Die Personalabteilung sagt es stehe in der Entgeltverordnung, dass sie das machen müsste. Gibt es eine Möglichkeit eine Rückgruppierung auf E4 TVöD zu vermeiden?

Habt ihr hilfreiche Tipps? Meine Mutter ist seit 2013 im Landkreis angestellt.

Schokokeks

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Nein
Ja
AL1 durchziehen oder wieder die vorherigen Tätigkeiten übertragen lassen
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Der Geograph

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Wenn der AL1 gefordert ist bei der internen Ausschreibung dann muss sie ihn machen…Alternative ist sich wieder in den E4 Job versetzen zu lassen.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,943
Wie lange ist Deine Mutter schon im öffentlichen Dienst? Und in welchem Verwaltungsbereich ist sie tätig?

Cheyenne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Meine Mutter ist seit 2013 im Jobcenter als Teamassistentin  angestellt. Seit 2 Jahren ist sie als Sachbearbeiterin im gleichen Jobcenter tätig. Vorher war sie mal für 2 Jahre bei der Agentur für Arbeit und ansonsten in der freien Wirtschaft tätig.

Der Geograph

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Meine Mutter ist seit 2013 im Jobcenter als Teamassistentin  angestellt. Seit 2 Jahren ist sie als Sachbearbeiterin im gleichen Jobcenter tätig. Vorher war sie mal für 2 Jahre bei der Agentur für Arbeit und ansonsten in der freien Wirtschaft tätig.

Wurde denn damals in der Ausschreibung als Voraussetzung der AL1 erwähnt?

Cheyenne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Vermutlich, aber daran erinnert sich meine Mutter nicht mehr. Es wurde aber im Auswahlgespräch erfragt, ob sie dazu bereit wäre. Die Bereitschaft hatte sie mündliche erklärt. Andere Kolleg*innen, die sofort unbefristet als Sachbearbeiter eingestellt wurden, haben dies mit ihrem Arbeitsvertrag unterschrieben. Meine Mutter hat nur ihren Arbeitsvertrag als Teamassistentin und vor 2 Jahren ein Schriftstück von der Personalabteilung erhalten, in dem drin steht, dass sie befristet auf die Sachbearbeiterstelle versetzt wird, jedoch ohne eine zeitlichen Angabe der Dauer der Befristung zu machen.

Dienstleister

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Wie geht denn eine befristete Umsetzung, ohne einen Zeitraum zu nennen?
Ohne Zeitraum müsste doch = unbefristet sein!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,678
Gehe geht das, wenn man den Befristungsgrund nennt.
Elternvertretung oder Krankheit sind da meist saubere Gründe.

Cheyenne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Wie geht denn eine befristete Umsetzung, ohne einen Zeitraum zu nennen?
Ohne Zeitraum müsste doch = unbefristet sein!

Es steht drin, dass sie ab.... befristet für die Dauer von mehr als 6 Monaten den Aufgabenbereich der Sachbearbeiterin übertragen bekommt. Ohne das Nennen von Gründen.

Fragmon

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Die aktuelle Arbeit macht meiner Mutter sehr viel Spaß. Den Verwaltungslehrgang macht meiner Mutter Angst. Sie hatte vor 5 Jahren freiwillig versucht den Lehrgang zu machen, hat jedoch den Einstellungstest sehr schlecht abgeschlossen.

Wenn bereits der Einstellungstest schlecht ausgefallen ist, dann sollte man sich Gedanken machen, ob man die Kompetenzen für die Tätigkeit überhaupt mitbringt. Wenn der Arbeitgeber dies als Voraussetzung sieht, dann sollte man auch den Lehrgangseingangstest schaffen. Anderenfalls wird dann eventuell die benötige Arbeitsqualität aufgrund fehlender Kompetenzen nicht erreicht.

Cheyenne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Die aktuelle Arbeit macht meiner Mutter sehr viel Spaß. Den Verwaltungslehrgang macht meiner Mutter Angst. Sie hatte vor 5 Jahren freiwillig versucht den Lehrgang zu machen, hat jedoch den Einstellungstest sehr schlecht abgeschlossen.

Wenn bereits der Einstellungstest schlecht ausgefallen ist, dann sollte man sich Gedanken machen, ob man die Kompetenzen für die Tätigkeit überhaupt mitbringt. Wenn der Arbeitgeber dies als Voraussetzung sieht, dann sollte man auch den Lehrgangseingangstest schaffen. Anderenfalls wird dann eventuell die benötige Arbeitsqualität aufgrund fehlender Kompetenzen nicht erreicht.

Ihre Arbeit macht sie aber unabhängig von der Qualifizierung gut. Sie hat ein sehr gutes Mitarbeitergespräch mit der Teamleitung gehabt und wird als Leistungsträgerin gesehen und hat 2 neue Mitarbeiter*innen eingearbeitet.

Fragmon

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Die aktuelle Arbeit macht meiner Mutter sehr viel Spaß. Den Verwaltungslehrgang macht meiner Mutter Angst. Sie hatte vor 5 Jahren freiwillig versucht den Lehrgang zu machen, hat jedoch den Einstellungstest sehr schlecht abgeschlossen.

Wenn bereits der Einstellungstest schlecht ausgefallen ist, dann sollte man sich Gedanken machen, ob man die Kompetenzen für die Tätigkeit überhaupt mitbringt. Wenn der Arbeitgeber dies als Voraussetzung sieht, dann sollte man auch den Lehrgangseingangstest schaffen. Anderenfalls wird dann eventuell die benötige Arbeitsqualität aufgrund fehlender Kompetenzen nicht erreicht.

Ihre Arbeit macht sie aber unabhängig von der Qualifizierung gut. Sie hat ein sehr gutes Mitarbeitergespräch mit der Teamleitung gehabt und wird als Leistungsträgerin gesehen und hat 2 neue Mitarbeiter*innen eingearbeitet.

Wenn das zutrifft, sollte das Erreichen des AL1 mühelos möglich sein. Schließlich erfordert eine E9a Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen. Deine Mutter muss daher Urteilsvermögen (Ermessensentscheidungen bei rechtlichen Entscheidungen anwenden. Wenn man dazu in der Lage ist und sogar zu den Besten gehört, sollte der AL1 keine Herausforderung darstellen.

Sollte er es doch, dann steht das für mich in einen nicht auflösbaren Widerspruch.

maxtante

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Hier stellt sich wieder mal schön das übliche Jobcenter-Problem dar: vergleichbare (also mit der gleichen Tätigkeit) bei der BA beschäftigte Mitarbeitende brauchen keine solche Fortbildung. Hier zählt ausschließlich die Eignung. Für mich ist aber dennoch fraglich, ob der Kreis, der bei einer dem Jobcenter zugewiesenen Mitarbeiterin überhaupt den AL1 einfordern kann. Denn laut SGB II hat der AG nur noch über Beginn und Beendigung des AV zu entscheiden. Alles andere obliegt der Geschäftsführung des JC.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,943
Meine Mutter ist seit 2013 im Jobcenter als Teamassistentin  angestellt. Seit 2 Jahren ist sie als Sachbearbeiterin im gleichen Jobcenter tätig. Vorher war sie mal für 2 Jahre bei der Agentur für Arbeit und ansonsten in der freien Wirtschaft tätig.
Die Beschäftigungsdauer ist zu kurz, um sich auf die ausnahmsweise mögliche Befreiung von dieser Ausbildungs- und Prüfungspflicht zu berufen. Dafür müsste Deine Mutter bereits 20 Jahre dabei sein. Diese Frist auszusitzen, dürfte ebenfalls nicht attraktiv sein.

Praktisch könnte Deine Mutter mal das Gespräch mit dem Geschäftsführer suchen. Wenn dieser sie für derzeit unabkömmlich hält und nicht für den Lehrgang anmeldet, kriegt sie die Zulage fortgezahlt, ohne den Lehrgang zu besuchen.

Wenn das nicht geht, muss sie in den sauren Apfel beißen und den Lehrgang besuchen. Von dem blöden Test soll sie sich nicht verunsichern lassen. An Lern- und Prüfungssituationen gewöhnt sie sich schnell. Der ganze Kurs ist ja ursprünglich überhaupt speziell für Personen wie Deine Mutter eingerichtet worden.