Du hast ggf. Anspruch auf einen Übergangsgeldzuschuss. Die Dauer hängt von deiner Beschäftigungszeit ab. Wenn du seit 2019 durchgehend dort beschäftigt bist, hast du eine Beschäftigungszeit von mind. 3 Jahren und damit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende der 6. Woche (anzurechnende Zeiträume werden berücksichtigt) und danach Anspruch auf ÜG-Zuschuss bis zum Ende der 39. Woche.
Da du bereits 5,5 Wochen krank gewesen bist und vermutlich Lohnfortzahlung bekommen hast, wirst du voraussichtlich während deiner Reha noch für ca. eine halbe Woche Lohnfortzahlung erhalten.
Danach, für die restlichen 2,5 Wochen, hast du Anspruch auf ÜG-Zuschuss. Dieser wird i.d.R. in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Netto-Entgelt und dem Brutto-Übergangsgeld gezahlt. Hier kommen meist nur Centbeträge zusammen, sodass du dir bitte keine Hoffnungen auf das große Geld machen solltest.