Autor Thema: Krankengeldzuschuss - Ich blicke nicht durch. Wer kann mir sagen was ich bekomme  (Read 1786 times)

nestor

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Hallo zusammen, ich mache bald eine dreiwöchige Reha (RV ist Träger). Vorher war ich durch einen Unfall (Oktober 2024) und einer daraus resultierenden OP (Januar 2025) 5,5 Wochen krank geschrieben.
Also würde ich für die drei Wochen der Reha Krankengeld bzw. ein Übergangsgeld von 75% des Nettoentgeldes von der RV bekommen.
Ich bin seit Ende 2019 in der Behörde und habe EG11 in Stufe 5 mit einem Netto von ca. 3600,-

Was bekomme ich bei diesen Rahmenbedingungen an Krankengeldzuschuss?
Weder das LBV, noch die zuständigen Kollegen bei und in der Behörde konnten mir das sagen.

Flow4oe

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Zum Thema Übergangsgeld müsste es einen Bescheid der DRV geben, worin aufgeführt ist, was man bekommt?
Nicht vorhanden?
Eigenartig?

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld.html

Beratung gibt es auch hier: https://www.teilhabeberatung.de/artikel/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-eutb

nestor

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Ich weiß was ich von der RV bekomme. 75%
Die Frage ist was ich an Krankengeldzuschuss vom LBV bekomme

VFA West

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Du hast ggf. Anspruch auf einen Übergangsgeldzuschuss. Die Dauer hängt von deiner Beschäftigungszeit ab. Wenn du seit 2019 durchgehend dort beschäftigt bist, hast du eine Beschäftigungszeit von mind. 3 Jahren und damit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende der 6. Woche (anzurechnende Zeiträume werden berücksichtigt) und danach Anspruch auf ÜG-Zuschuss bis zum Ende der 39. Woche.

Da du bereits 5,5 Wochen krank gewesen bist und vermutlich Lohnfortzahlung bekommen hast, wirst du voraussichtlich während deiner Reha noch für ca. eine halbe Woche Lohnfortzahlung erhalten.

Danach, für die restlichen 2,5 Wochen, hast du Anspruch auf ÜG-Zuschuss. Dieser wird i.d.R. in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Netto-Entgelt und dem Brutto-Übergangsgeld gezahlt. Hier kommen meist nur Centbeträge zusammen, sodass du dir bitte keine Hoffnungen auf das große Geld machen solltest.