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Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank

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ichausberlin:
Ich bin "eigentlich" für kaufmännische Tätigkeiten eingestellt worden (Abrufe aus Rahmenverträgen, Führen und Pflege von Vertragsübersichten) bei einer EG 9B. Da ein Kollege kurzfristig für längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, muss "jemand" dessen Aufgaben übernehmen. Seine Stelle ist in EG 10 eingruppiert und hier geht es zum Teil um sehr technische Aufgaben (TK-Anschlüsse etc.), die ein tiefes technisches Wissen benötigen, damit man weiß, was man tut. Da sich niemand findet, "soll" ich das jetzt machen statt meiner bisherigen Aufgabe (die ein anderer übernehmen soll). Ich habe 4 Tage "Einarbeitung" durch den Kollegen probiert, jedoch nur "Bahnhof" verstanden. Dennoch soll mir diese Tätigkeit jetzt übergestülpt werden, da ich 1.) "unterausgelastet" sei und 2.) meine "BAK das hergeben" würde. Ohne die technischen Kenntnisse wird das aber nichts, mein Chef meint aber, im kalten Wasser lerne man schwimmen und ich solle das übernehmen. Technische Vorkenntnisse auf dem Gebiet TK habe ich nicht und das gibt auch die BAK nicht her. Der erkrankte Kollege ist sehr spezialisiert und sagte bei der versuchten Einarbeitung selber, dass das ohne Ausbildung/Einarbeitiung > 6 Monate niemand übernehmen könne. Muss ich die Aufgaben übernehmen?

Organisator:

--- Zitat von: ichausberlin am 27.03.2025 14:08 ---Ich bin "eigentlich" für kaufmännische Tätigkeiten eingestellt worden (Abrufe aus Rahmenverträgen, Führen und Pflege von Vertragsübersichten) bei einer EG 9B. Da ein Kollege kurzfristig für längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, muss "jemand" dessen Aufgaben übernehmen. Seine Stelle ist in EG 10 eingruppiert und hier geht es zum Teil um sehr technische Aufgaben (TK-Anschlüsse etc.), die ein tiefes technisches Wissen benötigen, damit man weiß, was man tut. Da sich niemand findet, "soll" ich das jetzt machen statt meiner bisherigen Aufgabe (die ein anderer übernehmen soll). Ich habe 4 Tage "Einarbeitung" durch den Kollegen probiert, jedoch nur "Bahnhof" verstanden. Dennoch soll mir diese Tätigkeit jetzt übergestülpt werden, da ich 1.) "unterausgelastet" sei und 2.) meine "BAK das hergeben" würde. Ohne die technischen Kenntnisse wird das aber nichts, mein Chef meint aber, im kalten Wasser lerne man schwimmen und ich solle das übernehmen. Technische Vorkenntnisse auf dem Gebiet TK habe ich nicht und das gibt auch die BAK nicht her. Der erkrankte Kollege ist sehr spezialisiert und sagte bei der versuchten Einarbeitung selber, dass das ohne Ausbildung/Einarbeitiung > 6 Monate niemand übernehmen könne. Muss ich die Aufgaben übernehmen?

--- End quote ---

Im Rahmen seines Dispostionsrecht darf der Arbeitgeber andere Aufgaben übertragen, solange dies nicht eingruppierungsrelevant ist und nichts entgegenstehende vereinbart wurde. In deinem Fall laut Sachverhalt also ja.

Ob das so sinnvoll ist, gerade weil und angibst, keine zweckmäßigen Arbeitsergebnisse erzielen zu können, liegt in der Verantwortung des Abeitgebers. Und natürlich auch das Risiko, dass frustierte Mitarbeiter abwandern.

ichausberlin:
Wie geschrieben, bin ich in EG 9 B eingruppiert und der erkrankte Kollege in EG 10.

Organisator:

--- Zitat von: ichausberlin am 27.03.2025 14:21 ---Wie geschrieben, bin ich in EG 9 B eingruppiert und der erkrankte Kollege in EG 10.

--- End quote ---

Wenn man dir die Tätigkeiten nur vorübergehend überträgt, bis z.B. der Kollege wieder da ist oder jemand anders gefunden ist, hat das keine Auswirkungen auf deine Eingruppierung.

Ansonsten solltest du noch sicherstellen, dass dir die Aufgaben vom Personalbereich übertragen wird und nicht von irgendeinem Chef.

Tagelöhner:
In solchen Fällen soll es helfen, wenn man sich einfach etwas dumm anstellt und jede Kleinigkeit von oben absegnen lassen muss, weil sie einfach den eigenen geistigen Horizont übersteigt. Arbeitsverweigerung liegt einem ja fern und am Ende hat man guten Willen gezeigt, die Führungskraft spürt so aber direkt am eigenen Leib, was es für Konsequenzen hat, wenn Personen Dinge ausüben sollen, für die sich nicht so eignen.

Oder es entstehen durch die Entscheidung der Führungskraft einfach trotz voller Anstrengung der geistigen Kräfte ständig irgendwelche Fehler in der Bearbeitung, da man nicht vernünftig eingearbeitet und eingewiesen werden konnte. Eine hemdsärmelige Führungsebene lernt leider oft nur durch Schmerz.

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