Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Andere Aufgabe übernehmen, da Kollege dauerkrank

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MoinMoin:

--- Zitat von: ichausberlin am 27.03.2025 14:21 ---Wie geschrieben, bin ich in EG 9 B eingruppiert und der erkrankte Kollege in EG 10.

--- End quote ---
Einer dauerhaften Übertragung von Tätigkeiten die ein Änderung der Eingruppierung nach sich zieht kann man widersprechen, da es sich um eine Änderung des AVs handelt.
Einer vorübergehenden nicht.

Wenn dein Vorgesetzter also der Meinung ist, dass du die richtige Person für den Job bist, dann hast du dich dem zufügen und natürlich musst du dokumentieren, dass du einfach ungeeignet bist, dir die Fähigkeiten für den Job fehlen und du einfach keine Ahnung hast, was zu tun ist und dies auch dem VG mitgeteilt hast.

Wenn dann die TK Anlage ausfällt, dann hat er mit den Konsequenzen zu leben nicht du.

Also du versuchst dein bestes, vielleicht lernst du im kaltem Wasser das schwimmen, aber vielleicht geht auch deine AG damit baden. Darüber musst du dir keinen Kopf und auch kein Stress machen.
Solange man nicht sich nachweislich dumm stellt.

troubleshooting:
Wenn Dir der AG einen Job überträgt sollte er auch dafür sorgen, dass Du die Befähigungen (sei es durch Ausbildung oder oder anderweitig erworben) dafür hast.

An deiner Stelle, würde ich z.B. absolut nichts prüfen, freigeben oder wie auch immer, wozu du eben nicht befähigt bist, das beurteilen zu können. Da kann dich auch kein AG zu zwingen bzw. dies anordnen!

Alles, was deinen Ausbildungs- bzw. Kenntnishorizont (insbesondere auch im Hinblick auf den eigentlichen Job) übersteigt, würde ich gnadenlos an den Vorgesetzten zurückspielen. Soll er es doch beurteilen, unterzeichnen, freigeben oder was auch immer.

Ganz wichtig, alles - wirklich alles dokumentieren. Bei der BW hiess es immer, wer schreibt der bleibt.
Also, dem Vorgesetzten schriftlich (Kopie Personalrat und gern auch Pers), dass Du Dich aufgrund deiner Ausbildung nicht in der Lage siehst diesen Job zu erledigen.
Wird es dann dennoch übertragen, wie zuvor gesagt - zurückspielen mit Vermerken, wie z.B. "kann ich mangels techn. Kenntnisse nicht beurteilen". Und, immer eine Kopie davon ziehen, falls man Dir (wie dann gern oft) Arbeitsverweigerung vorwirft.

Das Schlimmste, was du tun kannst, ist einfach tun, weil es gemacht werden muss. Und das dann ohne deine Bedenken etc. zu dokumentieren. Glaub nicht, dass ein Vorgesetzter oder AG dich dann schützt, wenn etwas daneben geht. Kann dir einige Beispiele nennen, wo insbesondere der Vorgesetzte dann gesagt hat: Der/die MAin hat sich mir gegenüber nie dahingehend geäussert. Und, das nur weil es nichts schriftliches gab!

Flow4oe:
Es ist durchaus möglich, temporäre Aufgaben dauerhaft einen niedrigeren stellenberteten Mitarbeiter zu übertragen. Der Arbeitgeber hat dazu immer die Möglichkeit hierzu.
Der Arbeitnehmer muss dies aber nicht akzeptieren. Er kann auf die Stellenbeschreibung verweisen, die es hoffentlich bei euch gibt. Ist die neue Tätigkeit nicht in der Stellenbeschreibung aufgeführt, so kann der AN jew. mit Verweis darauf verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Sobald die Übernahme der Tätigkeit dauerhaft erfolgt, muss der AN auch mehr Geld bekommen! Sonst ist die Übernahme unzulässig. AG verschweigen tarifliche Höhergruppierung gerne, ist aber falsch!

"Wird die höherwertige Tätigkeit zunächst befristet und im Anschluss daran dauerhaft übertragen, so ist der Beschäftigte ab dem Zeitpunkt der dauerhaften Übertragung in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Die Zulage für vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit entfällt ab diesem Zeitpunkt. Hinsichtlich der Beschäftigten der Entgeltgruppen 9 bis 13 ergeben sich diesbezüglich keine Besonderheiten. Die Zulage für die vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeit wird auf der Grundlage des Höhergruppierungsbetrags berechnet, sodass das Tabellenentgelt nach Höhergruppierung dem bisherigen Entgelt (Tabellenentgelt einschließlich Zulage nach § 14 TV-L) entspricht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Dauer der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeit bei der Stufenzuordnung im Rahmen der Höhergruppierung keine Berücksichtigung findet."

"Wörter sind flüchtig. Was interessiert einem ddas Geschwätz von gestern!? Nur was schriftlich hinterlegt ist zählt!"

troubleshooting:

--- Zitat von: Flow4oe am 29.03.2025 13:15 ---Es ist durchaus möglich, temporäre Aufgaben dauerhaft einen niedrigeren stellenberteten Mitarbeiter zu übertragen. Der Arbeitgeber hat dazu immer die Möglichkeit hierzu.
Der Arbeitnehmer muss dies aber nicht akzeptieren. Er kann auf die Stellenbeschreibung verweisen, die es hoffentlich bei euch gibt. Ist die neue Tätigkeit nicht in der Stellenbeschreibung aufgeführt, so kann der AN jew. mit Verweis darauf verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Sobald die Übernahme der Tätigkeit dauerhaft erfolgt, muss der AN auch mehr Geld bekommen! Sonst ist die Übernahme unzulässig. AG verschweigen tarifliche Höhergruppierung gerne, ist aber falsch!

--- End quote ---

Es geht hier nicht um mehr Geld, es geht - so habe ich es verstanden - primär um fehlende, aber notwendige Kenntnisse bzw. Verständnis zur Durchführung der vorübergehend übertragenen Tätigkeiten.

Rowhin:

--- Zitat von: troubleshooting am 31.03.2025 08:14 ---
--- Zitat von: Flow4oe am 29.03.2025 13:15 ---Es ist durchaus möglich, temporäre Aufgaben dauerhaft einen niedrigeren stellenberteten Mitarbeiter zu übertragen. Der Arbeitgeber hat dazu immer die Möglichkeit hierzu.
Der Arbeitnehmer muss dies aber nicht akzeptieren. Er kann auf die Stellenbeschreibung verweisen, die es hoffentlich bei euch gibt. Ist die neue Tätigkeit nicht in der Stellenbeschreibung aufgeführt, so kann der AN jew. mit Verweis darauf verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Sobald die Übernahme der Tätigkeit dauerhaft erfolgt, muss der AN auch mehr Geld bekommen! Sonst ist die Übernahme unzulässig. AG verschweigen tarifliche Höhergruppierung gerne, ist aber falsch!

--- End quote ---
Es geht hier nicht um mehr Geld, es geht - so habe ich es verstanden - primär um fehlende, aber notwendige Kenntnisse bzw. Verständnis zur Durchführung der vorübergehend übertragenen Tätigkeiten.

--- End quote ---

Richtig, wobei auch dann der Verweis auf die Tätigkeits-/Stellenbeschreibung valide wäre - denn dort wären ja im Zweifelsfall, selbst wenn die beiden AN bzw. deren Tätigkeiten in derselben Entgeltgruppe eingestuft wären, nicht 1:1 dieselben Tätigkeiten aufgeführt.

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