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Stufenlaufzeit nach vorübergehender höherwertiger Tätigkeit

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Mosati2019:
So eine ähnliche Frage habe ich auch: Ich bin seit 01/2023 in E12 Stufe 4 und habe mich jetzt intern auf eine E13 Stelle beworben, die erstmal nur für 2 Jahre befristet ist. Was muss ich wegen meiner Stufenlaufzeit beachten? Könnt ihr helfen?

MoinMoin:
Dann kommst du 1/2027 in die Stufe 5 und man sollte keine direkte HG machen am Ende der vorübergehenden Übertragung der hwT zustimmen.

Mosati2019:
Verstehe ich nicht, bleibt mein Dienstvertrag in E12 bestehen und ich bekomme einen zusätzlichen Vertrag mit einer befristeten Höhergruppierung? Oder werde ich höher gruppiert und die Stufenlaufzeit beginnt von vorne? Wie kann ich meine bisherige Laufzeit behalten, um 01/2027 in E13 Stufe 5 zu kommen?

MoinMoin:
Das nennt sich vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, ist im TVöD §14 geregelt.

Allerdings muss man aufpassen bei einer Anschliessenden dauerhaften Übertragung wg.
Protokollerklärungen § 17

Ist Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, und wird ihnen im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen,
werden sie hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt. 2Unterschreitet bei Höhergruppierungen nach
Satz 1 das Tabellenentgelt nach den Sätzen 4 des § 17 Abs. 4, 4a bzw.
nach dem Satz 5 des § 17 Abs. 4a.1 die Summe aus dem Tabellenentgelt
und dem Zulagenbetrag nach § 14 Abs. 3, die die/der Beschäftigte am Tag
vor der Höhergruppierung erhalten hat, erhält die/der Beschäftigte dieses
Entgelt solange, bis das Tabellenentgelt nach den Sätzen 4 des § 17 Abs.
4, 4a bzw. nach dem Satz 5 des § 17 Abs. 4a.1 dieses Entgelt erreicht oder
übersteigt.

Mosati2019:
Vielen Dank!  :) Sehr hilfreich!!!

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