Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beförderung in der Abordnung
2strong:
Nimm unbedingt Einsicht in den Auswahlvermerk, dem die Beförderungen zugrunde liegen. Ggf. kannst Du diesen auch über den Personalrat einsehen, um Deine Personalverwaltung gar nicht erst wuschig zu machen. Und dann sag hier mal Bescheid, was in diesem Auswahlvermerk drin steht. Seid Ihr bei der Kommune zuletzt mal beurteilt worden oder erfolgt die Beförderung als "Regelbeförderung" ohne vorherige Beurteilung?
Am Ende sehe ich die realistische Chance, dass Du, wenn schon keine Beförderung, zumindest einen hohen Schadenersatz zugesprochen bekommst. Habe das seinerzeit selbst erfolgreich durchexerziert.
Schmitti:
Und der Schadensersatz tröstet dann vielleicht ein bisschen, wenn die Bundesbehörde nach der Abordnung doch keine Versetzung mehr will. Oder haben die sich zur Übernahme im Beförderungsamt schon entsprechend geäußert?
Thomber:
Meine Erfahrung (!):
Du gewinnst eine Stellenausschreibung und bekommst hinterher die Stelle NICHT! Nicht, weil man sie anders besetzt hat, sondern, weil ach egal.....DU bekommst sie halt nicht.
Und dann? Zwei Anwälte haben gelacht und die Vertretung abgelehnt, weil Beamte eben faktisch nicht die gleichen Rechte, wie Arbeitsnehmer haben. Selbst, wenn man die Stellenzusage schriftlich bekommen würde, sind die juristischen Aussichten keineswegs eindeutig positiv!
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