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[Allg] Beförderung in der Abordnung
Tirkules:
Jetzt weigert sich mein aktueller Dienstherr mich zu befördern, weil ich abgeordnet werde.
Die Zeit der Abordnung gehöre ich aber noch zu meinem aktuellen Dienstherrn und fallen daher auch was Beförderung angeht noch zu diesem. Ich erfülle auch alle Voraussetzungen wie zB dass ich auf einer Planstelle sitze, die entsprechend hoch besoldet ist; erfülle die laufbahnrechtlichen Beförderungswartezeiten und habe eine entsprechende Beurteilung.
Alle anderen hier werden auch befördert, wieso ich dann nicht?
Hat da jemand eine rechtliche Einschätzung zu?
Thomber:
--- Zitat ---wieso ich dann nicht?
--- End quote ---
weil du gehst!
nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung.
FGL:
--- Zitat von: Tirkules am 23.04.2025 11:44 ---Alle anderen hier werden auch befördert, wieso ich dann nicht?
--- End quote ---
Meine Glaskugel ist gerade in der Reinigung. Diese Frage kann Dir also nur Dein Dienstherr beantworten.
--- Zitat von: Tirkules am 23.04.2025 11:44 ---Hat da jemand eine rechtliche Einschätzung zu?
--- End quote ---
Abgesehen von sehr begrenzten Ausnahmefällen hat ein Beamter keinen Anspruch auf eine Beförderung.
Tirkules:
Widerspricht das nicht dem Gleichheitsgrundsatz?
Wenn insgesamt die wirtschaftliche Lage schlecht wäre und alle nicht befördert werden, wäre das nachvollziehbar.
Aber so werde ich benachteiligt, nur weil ich abgeordnet werde.
Dennoch gehöre ich dienstrechtlich zu meinem Dienstherrn nach § 14 Abs. 4 BeamtStG in Rahmen der Abordnung.
Schmitti:
--- Zitat von: Tirkules am 23.04.2025 12:03 ---Widerspricht das nicht dem Gleichheitsgrundsatz?
--- End quote ---
Nein.
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