Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenvorweggewährung
Andre4s:
Guten Tag Zusammen,
Ich bin aktuell im TV-L in der EG 12 in der Stufe 3 eingruppiert. Die Hälfte der Zeit zum Erreichen der nächsten Stufe habe ich fast erreicht.
Kürzlich habe ich mich bei einem Energieversorger beworben und würde im TV-V die Stufe 4 erhalten. Wenn man die kommenden Verhandlungen berücksichtigt, wäre die EG11 TV-V vom monatlichen Bruttobetrag fast so hoch wie die EG12 Stufe 5 im TV-L.
Gibt es im TV-L die Möglichkeit zwei Stufen vorzeitig zu steigen (EG12 Stufe 3 nach Stufe 5)?
Ich hatte gelesen, dass eine Zulage gezahlt werden kann die bis zu zwei Stufen entspricht. Die Frage ist, ob mein jetziger Arbeitgeber mitgehen würde. Gibt es noch alternative Möglichkeiten?
Ich wäre dankbar für eine Antwort.
VG
Andi
Rowhin:
Du meinst wahrscheinlich §16(5) des TV-L:
--- Zitat ---(5) Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
--- End quote ---
Die Krux sind die letzten beiden Sätze. Du steigst nicht wirklich vorher auf, du bekommst nur die Zulage - und diese kann widerrufen werden.
Andre4s:
Die Befürchtung habe ich auch beim §16(5) des TV-L
Wie ist es mit dem §17 Absatz 2? Ist dort nur eine Verkürzung der Zeit zur nächsten Stufe möglich, oder wäre es auch für das Erreichen der übernächsten Stufe möglich?
Rowhin:
Da müsste ich mal nachsehen, das Hauptproblem bei §17 ist jedoch immer die formale Leistungsbewertung, ob diese stattfindet und das Land §17 überhaupt anwendet. Bayern tut dies zB auf Ministeriumsanweisung generell nicht.
Andre4s:
Vielen Dank für die bisherigen Antworten
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