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Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
BAT:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2025 22:12 ---
Tja, du nennst es Unfug und andere nennen es Vollzeit Urlaub ist mit Vollzeitlohn zu bezahlen.
--- End quote ---
Nö, lateral denken. Nicht weniger Arbeitgeber bestehen seitdem auf Urlaubsnahme im Anspruchszeitraum. Solch Urteile sind entgegen allgemeiner Denke eher Anti-AN - Entscheidungen.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 02.04.2025 19:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2025 22:12 ---
Tja, du nennst es Unfug und andere nennen es Vollzeit Urlaub ist mit Vollzeitlohn zu bezahlen.
--- End quote ---
Nö, lateral denken. Nicht weniger Arbeitgeber bestehen seitdem auf Urlaubsnahme im Anspruchszeitraum. Solch Urteile sind entgegen allgemeiner Denke eher Anti-AN - Entscheidungen.
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Nö vollumfänglich denke. Man bekommt das was man vereinbart.
BAT:
Bei mir war es der BAT ;)
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2025 19:40 ---Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung
--- End quote ---
Doch, es gibt eine Bevorteilung.
Stell dir vor, du bist dieses Jahr in Vollzeit und hast noch 15 Urlaubstage übrig (weil du im Februar schon drei Wochen in der Karibik warst). Außerdem planst du, ab Januar 2026 auf 60% Teilzeit in einer Drei-Tage-Woche zu wechseln.
1.) Wenn du die 15 Urlaubstage dieses Jahr nimmst, bekommst du dafür drei weitere Wochen Urlaub, in denen du dein normales Vollzeit-Gehalt bekommst.
2.) Wenn du die 15 Tage hingegen ins nächste Jahr überträgst und erst 2026 nimmst, bekommst du dafür stattdessen fünf Wochen Urlaub, in denen du zunächst mal dein Teilzeit-Gehalt bekommst, also 60% deines Vollzeit-Gehalts.
So weit, so fair.
Aufgrund des BAG-Urteils scheint es jetzt jedoch so zu sein, dass du während der fünf Urlaubswochen unter 2.) nicht Anspruch auf 60%, sondern stattdessen auf 100% deines Vollzeit-Gehalts hast. Du bekommst also mehr Geld, als dir eigentlich zusteht.
Insofern kann ich das Argument von BAT nachvollziehen, dass Arbeitgeber dies unterbinden und dich zwingen, deinen Urlaubsanspruch für 2025 vollständig in diesem Jahr zu nehmen. Somit stehst du am Ende schlechter da als ohne das Urteil..
UNameIT:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 02.04.2025 20:31 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2025 19:40 ---Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung
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Doch, es gibt eine Bevorteilung.
Stell dir vor, du bist dieses Jahr in Vollzeit und hast noch 15 Urlaubstage übrig (weil du im Februar schon drei Wochen in der Karibik warst). Außerdem planst du, ab Januar 2026 auf 60% Teilzeit in einer Drei-Tage-Woche zu wechseln.
1.) Wenn du die 15 Urlaubstage dieses Jahr nimmst, bekommst du dafür drei weitere Wochen Urlaub, in denen du dein normales Vollzeit-Gehalt bekommst.
2.) Wenn du die 15 Tage hingegen ins nächste Jahr überträgst und erst 2026 nimmst, bekommst du dafür stattdessen fünf Wochen Urlaub, in denen du zunächst mal dein Teilzeit-Gehalt bekommst, also 60% deines Vollzeit-Gehalts.
So weit, so fair.
Aufgrund des BAG-Urteils scheint es jetzt jedoch so zu sein, dass du während der fünf Urlaubswochen unter 2.) nicht Anspruch auf 60%, sondern stattdessen auf 100% deines Vollzeit-Gehalts hast. Du bekommst also mehr Geld, als dir eigentlich zusteht.
Insofern kann ich das Argument von BAT nachvollziehen, dass Arbeitgeber dies unterbinden und dich zwingen, deinen Urlaubsanspruch für 2025 vollständig in diesem Jahr zu nehmen. Somit stehst du am Ende schlechter da als ohne das Urteil..
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Ne, soweit ich weiß geht es wirklich um Tage nicht um Gegenwerte.
Also das ein AG nicht sagen kann. Deine 15Tage Resturlaub aus 2024 kürzen wir jetzt auf 9 Tage. Sondern das du Trotzdem noch 15 freinehmen kannst. Mit Gegenwert in Geld hat das gar nichts zu tun.
Du musst auch bei dem Gegenteil (Urlaubsanspruch in TZ erworben und nach VZ mitgenommen) als AN nicht draufzahlen.
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