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Falsche Eingruppierung? Antrag auf Höhergruppierung?

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riki8:
Hallo Zusammen,

ich benötige eure Einschätzung zu meiner aktuellen Eingruppierung und den möglichen Optionen zur Höhergruppierung. Seit August 2024 arbeite ich, direkt nach meiner Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte, in der Zweitwohnungssteuer, da diese Position seit 2023 unbesetzt war und als einzige freie Stelle zur Verfügung stand. Die Stelle war in den letzten Jahren nur unregelmäßig besetzt, was unter anderem an der niedrigen Eingruppierung liegt. Aktuell bin ich in EG6, Stufe 1 (TVöD-VKA) eingruppiert.

Zu meinen Aufgaben gehört die alleinige Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer und der Jahreskurabgabe. Ich habe mir das notwendige Wissen eigenständig durch Seminare angeeignet. Neben der laufenden Sachbearbeitung arbeite ich die liegengebliebenen Fälle der vergangenen Jahre auf und treffe in jedem Fall Ermessensentscheidungen. Für die Jahreskurabgabe übernehme ich auch die komplette Veranlagung sowie die Datenpflege. Alle Prozesse in der Zweitwohnungssteuer erarbeite ich mir eigenständig, da es in unserem Team niemanden mehr gibt, der sich in der Thematik auskennt. Die von mir getroffenen Entscheidungen, insbesondere bei wichtigen Aufgaben wie dem Entwurf und der Ausarbeitung einer neuen Satzung, werden in der Regel lediglich von der Sachbereichsleitung abgesegnet.

In einem Gespräch mit meiner Sachbereichsleitung, nach Absprache mit der Personalabteilung, wurde mir in Aussicht gestellt, dass bei der ersten Veranlagung der Zweitwohnungssteuer in einigen Monaten und einer anschließenden Übernahme der Widerspruchsbearbeitung eine Höhergruppierung in EG7 eventuell möglich wäre, wobei es vom prozentualen Anteil der Widerspruchsbearbeitung auf meiner Stelle abhängt. Allerdings wurde in mehreren Seminaren zur Zweitwohnungssteuer als Mindestmaß (ohne Widerspruchsbearbeitung) eine Eingruppierung in EG8 beziehungsweise sogar EG9a diskutiert, da die Aufgaben durch die jüngsten, erheblichen rechtlichen Veränderungen und die damit einhergehende Komplexität deutlich anspruchsvoller geworden sind und aufgrund der Ermessensausübung eine höherwertige Tätigkeit vorliegt.

Ergänzend sei vielleicht erwähnt, dass in unserem Haus generell auf vielen Stellen Unmut über die Eingruppierung herrscht. Die Bewertung hängt in meinem Fall von einer Person ab, die daran festhält, dass, solange es keine Widerspruchsbearbeitung auf meiner Stelle gibt, höchstens eine Eingruppierung in EG6 möglich sei. Zudem gibt es für meine Stelle auch keine aktuelle Stellenbeschreibung. Außerdem wurde mir in meinem Gespräch mit der Sachbereichsleitung mitgeteilt, dass es mit den Stellenbewertungen hier im Haus "nicht so gut läuft" und mehrere Stellen (darunter auch meine) deswegen Mitte 2026 extern neu bewertet werden sollen.

Angesichts dieser Informationen stellt sich mir daher die Frage: Welche Chancen und Möglichkeiten seht ihr zu diesem Zeitpunkt, einen Höhergruppierungsantrag erfolgreich zu stellen (vielleicht sogar rückwirkend)? Sollte man in meiner Situation eher den Weg über EG7 einschlagen oder ist angesichts der Komplexität und Verantwortung meiner Tätigkeiten sowie der Vergleichswerte aus den Seminaren eine Höhergruppierung in EG8 oder sogar EG9a realistisch?

Ich freue mich auf eure Einschätzungen und Erfahrungsberichte!

Viele Grüße

Tagelöhner:
Also wenn ich so zurückblicke wer in meinem beruflichen Umfeld teils E6-Entgelt bekommen hat (stinkfaule Sekretärinnen, die keinen ordentlichen komplexeren deutschen Satz eigenständig und fehlerfrei formulieren konnten) ist das schon ziemlich bitter.

Probezeit(Wartezeit nach KSchG) abwarten und anschließend klar gegenüber den Verantwortlichen formulieren, ob man für das Geld weiterhin dort arbeiten will. Im Extremfall Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen und die korrekte Bezahlung der Eingruppierung für die zugewiesenen und nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten damit durchsetzen.

Dass es keine Stellenbeschreibungen gibt ist nicht verwunderlich und entspricht in vielen Behörden leider der Praxis. Alles was zu Papier gebracht wird, entfaltet eine gewisse Bindungswirkung und ist natürlich mit Fachkunde, Verantwortung und Aufwand verbunden, allesamt Dinge, die sich Behördenvertreter gerne vom Leib halten, solange sie nicht dazu gezwungen werden. Hier ist eigentlich der Personalrat gefragt, der auf eine korrekte Anwendung des Tarifrechts pochen müsste. Wie soll der Arbeitgeber sich seine Rechtsmeinung über die zutreffende Eingruppierung bilden können, wenn er auf das Werkzeug "Stellenbeschreibung" mit Arbeitsvorgängen, Zeitanteilen und Wertigkeiten bewusst verzichtet.

Achja und es gibt keinen "Antrag auf Höhergruppierung". Tariflich ist man immer korrekt anhand der vom Arbeitgeber übertragenen nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. In der Praxis hat der Arbeitgeber aber einen haushaltrechtlich genehmigten Personalstellenplan, dem er nach meiner einschlägigen Erfahrung immer Vorrang vor dem Tarifrecht gibt, und Personen daher anhand der vorhandenen Stellen bezahlt, aber nicht wie eigentlich erforderlich, anhand der Tätigkeiten, die diese auszuüben haben. Wer hier dann versucht über anwaltlichen Druck etwas zu verändern, gilt als schwarzes Schaf.

Schokokeks:
Es gibt keinen Höhergruppierungsantrag, lernt man sowas nicht in der Ausbildung?

Wenn Du der Meinung bist, dass die Stelle falsch bewertet ist, kannst Du jederzeit einen Externen mit der Überprüfung beauftragen und dann den Klageweg einschlagen.

riki8:
@Tagelöhner: Vielen Dank für deine Einschätzung. Ich habe leider auch das Gefühl, dass meine Arbeit auf dieser Stelle nicht ausreichend wertgeschätzt wird – und jeder Versuch, diese Problematik anzusprechen, wird abgewiesen.

@Schokokeks: Das Thema wurde tatsächlich nicht in der Ausbildung behandelt. Allerdings wurde mir in einem Gespräch mit meiner Sachbereichsleitung wortwörtlich geraten: "Wenn du mit diesem Angebot nicht zufrieden bist, kannst du ja einen Antrag auf Höhergruppierung stellen." Daher meine Frage. Dennoch danke ich dir für den Hinweis, dass es diesen Antrag in der Praxis so nicht gibt.

VFA West:
In der Kommune, in der ich vor geraumer Zeit mal tätig war, gab es sogar von der Personalabteilung vorgefertigte "Höhergruppierungsanträge" ... da kann man den Azubis keine Vorwürfe machen ...

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