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Falsche Eingruppierung? Antrag auf Höhergruppierung?
riki8:
Eine Ergänzung zu meiner Frage:
Laut dem Dienstverteilungsplan (Stand 09/2021) gehört die Widerspruchsbearbeitung in der Zweitwohnungssteuer offiziell zu meinen Aufgaben, unabhängig davon, ob ich diese bisher tatsächlich ausgeführt habe (was zeitlich derzeit gar nicht machbar ist). Müsste das nicht dennoch als dauerhaft auszuübende Tätigkeit gewertet werden und somit eine höhere Eingruppierung rechtfertigen? Oder hat das nur in Form einer offiziellen Stellenbeschreibung tatsächliche Auswirkungen auf meine Eingruppierung?
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: VFA West am 31.03.2025 11:52 ---In der Kommune, in der ich vor geraumer Zeit mal tätig war, gab es sogar von der Personalabteilung vorgefertigte "Höhergruppierungsanträge" ... da kann man den Azubis keine Vorwürfe machen ...
--- End quote ---
Doch. Die Tarifautomatik dürfte elementar in jeglicher VFA-Ausbildung sein. ;)
VFA West:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 31.03.2025 15:07 ---
--- Zitat von: VFA West am 31.03.2025 11:52 ---In der Kommune, in der ich vor geraumer Zeit mal tätig war, gab es sogar von der Personalabteilung vorgefertigte "Höhergruppierungsanträge" ... da kann man den Azubis keine Vorwürfe machen ...
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Doch. Die Tarifautomatik dürfte elementar in jeglicher VFA-Ausbildung sein. ;)
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Das stimmt. Als Azubi vertraut man aber manchmal auch dem, was einem in der Verwaltung erzählt und vorgelebt wird.
Spätestens bei einer rückwirkenden Ernennung einer Beamtin wusste ich, dass hier etwas nicht stimmt.
Umlauf:
Oberste Regel:
Sei immer misstrauisch gegenüber der Verwaltung.
Und: immer alles schriftlich geben lassen. An alles andere wird man sich nicht mehr erinnern.
FearOfTheDuck:
Wenn das "wir-haben-hier-Höhergruppierungsanträge" funktioniert, ist es abseits der tariflichen Regelungen, also als organisatorisches Moment, völlig ok. Als AN begibst du dich aber auf dünnes Eis, besonders wenn die Ansprüche nicht mal richtig geltend gemacht werden.
Dann lieber seine Rechte tatsächlich kennen und selbst das Heft in die Hand nehmen, bzw. die Handlung bestimmen.
Oder aus der Logik heraus: Wenn Tarifautomatik die Eingruppierung bringt, kann es rechtlich gar keinen Antrag auf Höhergruppierung geben; da man stets korrekt eingruppiert ist, hat der AG keinen Regelungsgegenstand der Entscheidung. Seinen AG sich Gedanken machen zu lassen über seine Rechtsmeinung kann man dagegen allerdings.
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