Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Konsequenzen für TVL/Besoldung Schlichtervorschlag/Tarifabschluss TVÖD

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Casa:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/schlichtung-tarifstreit-oeffentlicher-dienst-100.html

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/tvoed-tarifrunde-2025-aktueller-stand_144_623026.html

Hier etwas kritischer betrachtet:
https://perspektive-online.net/2025/03/tvoed-schlichtungskommission-veroeffentlicht-vorschlag-fuer-massive-reallohnsenkung/


Ich bin eher konsensorientiert und vertrete auch eher vermittelnde Ansichten. Der Einigungsvorschlag erscheint mir aber als eine Frechheit und tendenziös in Richtung Arbeitgeber.

Rentenonkel:
Aus den Kreisen des BMI ist zu hören, dass der Tarifabschluss gar nicht auf die Bundesbeamten übertragen werden soll. Da rechnet man ohnehin damit, dass man durch das noch zu beschließende Gesetz zur amtsangemessenen Besoldung spürbare Nachzahlungen und Erhöhungen zahlen muss und deswegen will man die Bundesbeamten von der Tarifübernahme aussparen.

Das ist übrigens kein Aprilscherz.

Wenn das Schule macht, dürfte es für die Beamten der Länder auch düster aussehen.

Matze1986:

--- Zitat von: Casa am 01.04.2025 14:34 ---Hier etwas kritischer betrachtet:
https://perspektive-online.net/2025/03/tvoed-schlichtungskommission-veroeffentlicht-vorschlag-fuer-massive-reallohnsenkung/

--- End quote ---

Treffend formulierter Artikel....
Ob den die "Interessensvertretungen" lesen?

LehrerBW:
Wurde die JSZ nicht in vielen Ländern bereits vor Jahren in die monatliche Besoldung aufgenommen?

Als den Landesangestellten die JSZ gekürzt wurde, wurde bei uns Beamten nicht gekürzt.
Ich denke unsere Verhandlungen, dieses oder Anfang nächstes Jahr, werden wie schon bei den letzten, das ziemlich gleiche Ergebnis wie das der TVÖD Verhandlungen haben.

Aber dann wird es halt keine inhaltsgleiche Übertragung geben…müssen die Politiker dann halt gerade den Kollegen im eD erklären.
Dürfen tun sie es…wir haben ja auch schon ne höhere Arbeitszeit.

SwenTanortsch:
Das bundeseinheitlich geregelte Sonderzahlungsrecht ist 2003 - also noch vor der Föderalismusreform I, durch die 2006 die Länder die konkurrenzlose Gesetzgebungskompetenz u.a. für die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten auf ihrem jeweiligen Landesgebiet erhalten haben - aufgehoben und für landesrechtliche Sonderzahlungsregelungen geöffnet worden. Zweck war in beiden Fällen die Entlastung der Landeshaushalte. Entsprechend finden wir heute in den 16 Rechtskreisen der Länder eine je eigene Sonderzahlungsregelung vor. Einige haben eine in allen Besoldungsgruppen einheitliche Regelung vollzogen, andere haben eine soziale Staffelung mit unterschiedlichen Sonderzahlungshöhen in unterschiedlichen Besoldungsgruppen geregelt. In einem Rechtskreis ist die Sonderzahlung im Grundgehalt integriert, in anderen ist das nicht der Fall. Wer es genauer wissen will, findet hier einen schlüssigen Überblick:

https://www.staatklar.org/artikel/jahressonderzahlung-im-oeffentlichen-dienst-wer-bekommt-was.html

Die in den 16 Rechtskreisen unterschiedlichen Regelungen dürften es unwahrscheinlich machen, dass, sofern die Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L in der nächsten Tarifeinigung mit der TdL verändert werden würde, hier eine einheitliche Übertragung auf die Landesbeamten erfolgte. Derzeit beträgt die jährliche Sonderzahlung für die Entgeltgruppen 1-4 87,43%, für die Entgeltgruppen 5-8 88,14%, 74,35% für die Entgeltgruppen 9a-11 74,35%, für die Entgeltgruppen 12-13 46,47% und für die Entgeltgruppen 14-15 32,53% des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts. Sie liegt damit insbesondere in den Entgeltgruppen bis E 11 i.d.R. deutlich höher als die den Landesbeamten in den jeweiligen Rechtskreisen gewährte Jahressonderzahlung.

Auch wegen dieser komplexen Gemengelage habe ich vor ein paar Tagen das zur Sonderzahlung geschrieben, was ich geschrieben habe.

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