Autor Thema: ?? Ausschreibung notwendig ?? - Höhergruppierung wg. steigender Kinderzahl  (Read 1373 times)

bernhard

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Guten Tag,

ich habe mal eine Frage und bisher nichts konkretes gefunden:
Die Situation ist folgende: Ich bin Leitung einer 3-Gruppen KIta (maximal 65 Kinder aktuell) und in S 13 eingestuft.
Meine Kita musste abgerissen werden (Baumängel) und wird nun neu gebaut (ca. Mitte 2026 fertig). Die Kita soll dabei direkt um eine Gruppe vergrößert werden, sodass ich dann (sobald mind. 70 Kinder in der Kita sind) in S 15 höhergruppiert würde.
Unsere Personalratsvorsitzende meint, dass man diese Stelle dann ausschreiben müsste. Ich bin der festen Übezeugung das dies nicht der Fall ist. Ich bin Leitung und was würde mit mir passieren, wenn ich mich darauf gar nicht bewerben würde?
Außerdem kann die Eingruppierung einer Leitung ja durch den Parameter Kinder auch wieder sinken, aber dann ja garantiert auch ohne Ausschreibung oder?

Ich freue mich wenn jemand hierzu etwas genaues weiss. Ich konnte dazu bisher nichts finden und wette, dass auch nicht ausgeschrieben werden müsste. Die Krux ist ggf.: Ich bin nicht studiert und mein AG (städtisch) möchte solche Stellen nur mit studierten besetzen (zumindest war das mal Ansage, ich glaube es ist fast egal mittlerweile, auch aufgrund des Fachkräftemangels, aber ihr wisst ja "möchtegerngleichheitsgrundsatz").

Ich freue mich über Rückmeldungen und danke euch schon mal!

Liebe Grüße

DiVO

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Wenn du staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher bist erfüllst du die formalen Voraussetzungen für die Leitung einer Kita. Die Stelle muss aus meiner Sicht nicht neu ausgeschrieben werden, da ja keien neue Kita gegründet wird und du weiterhin in einem bestehenden Arbeitsverhältnis bist.

ohjeee

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Du wirst ja einen Vertrag haben, in dem ggf. eine EG steht, mit Verweis auf die Tarifautomatik.
Entsprechend hast du einen Anspruch auf Beschäftigung in der vertraglich vereinbarten EG, oder zumindest Tätigkeit.
Kannst ja auch wieder in Reih und Glied zurück, halt in S13, wenn das im Vertrag steht. Ansonsten wäre zu prüfen, ob mit Eröffnung der neuen KiTa direkt mehr als 70 Kinder in der neuen Einrichtung sind. Der SuE sieht ja auch eine Automatik vor, dass bei einer Durchschnittsbelegung von X Kindern sich die Eingruppierung automatisch ändert. Bei Unterschreitung der Durchschnittsbelegung (von bspw. 70 Kindern), würdest du nach (ich meine) 3 Jahren wieder automatisch zurückgruppiert.
Ich sehe keinen Grund, warum die Stelle ausgeschrieben werden müsste. Inbesondere auch in Hinblick auf die Konsequenz, wenn ein Externer eingestellt werden würde. Dann müsste dir gekündigt werden? Auf welcher Grundlage? Wegfall des Jobs? Den gibt es ja offensichtlich noch...
kannst die Fragen ja mal an den Personalrat und Personalabteilung stellen.
Was steht denn konkret in deinem Vertrag?