Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückwirkende Höhergruppierung - Ablauf - Antrag - Sinnvoll?
MoinMoin:
--- Zitat von: Jahressonderzahlung am 02.04.2025 14:59 ---Ich hab von ein paar umliegenden Kommunen tatsächlich die Stellenbeschreibung vorliegen - mit detaillierten Zeitanteilen. Die Tätigkeiten decken sich zu 100% mit meiner Beschreibung. Nur die Bewertung der Stelle ist bei mir eins drunter. :o
--- End quote ---
Das ist doch bestens und damit wir man auch vor Gericht ein korrekte Eingruppierung locker durchsetzen können.
Go On
Jahressonderzahlung:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 02.04.2025 18:23 ---Da Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ergibt sich die EG nicht aus irgendeiner Bewertung. Außerhalb der gerichtlichen Festlegung, sind alle Bewertungen darüber bloße Rechtsmeinungen. Es steht dir allerdings frei, deine eigene Rechtsmeinung zu bilden. Dies solltest du aber aus der Entgeltordnung heraus tun und nicht mit Vergleichen u.ä.
Wo findest du dich denn in der EGO angesiedelt, bzw. was ist konkret deine Tätigkeit?
--- End quote ---
Grob gesagt auszahlen und Rückfordern von Sozialleistungen, gerichtliche Geltendmachung dieser sowie Widerspruchsbearbeitung.
Jahressonderzahlung:
--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2025 20:03 ---
--- Zitat von: Jahressonderzahlung am 02.04.2025 14:59 ---Ich hab von ein paar umliegenden Kommunen tatsächlich die Stellenbeschreibung vorliegen - mit detaillierten Zeitanteilen. Die Tätigkeiten decken sich zu 100% mit meiner Beschreibung. Nur die Bewertung der Stelle ist bei mir eins drunter. :o
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Das ist doch bestens und damit wir man auch vor Gericht ein korrekte Eingruppierung locker durchsetzen können.
Go On
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Klage gegen meinen AG will ich aus offensichtlichen Gründen vermeiden, allerdings, wenn mir nichts anderers übrigbleibt ::). Ich versuchs erstmal mit Überzeugungsarbeit :D
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Jahressonderzahlung am 02.04.2025 21:44 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 02.04.2025 18:23 ---Da Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ergibt sich die EG nicht aus irgendeiner Bewertung. Außerhalb der gerichtlichen Festlegung, sind alle Bewertungen darüber bloße Rechtsmeinungen. Es steht dir allerdings frei, deine eigene Rechtsmeinung zu bilden. Dies solltest du aber aus der Entgeltordnung heraus tun und nicht mit Vergleichen u.ä.
Wo findest du dich denn in der EGO angesiedelt, bzw. was ist konkret deine Tätigkeit?
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Grob gesagt auszahlen und Rückfordern von Sozialleistungen, gerichtliche Geltendmachung dieser sowie Widerspruchsbearbeitung.
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Und weniger grob? ;) Wenn du deine Tätigkeit hier beschreibst (bestenfalls mit Zeitanteilen), könnte manch einer der Experten hier dir seine Einschätzung zur EG geben...
Wenn du den AG überzeugen willst, brauchst du fundierte Argumente: "Behörde A, B und C zahlen aber X" ist kein solches.
Der Geograph:
--- Zitat von: Jahressonderzahlung am 02.04.2025 21:45 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2025 20:03 ---
--- Zitat von: Jahressonderzahlung am 02.04.2025 14:59 ---Ich hab von ein paar umliegenden Kommunen tatsächlich die Stellenbeschreibung vorliegen - mit detaillierten Zeitanteilen. Die Tätigkeiten decken sich zu 100% mit meiner Beschreibung. Nur die Bewertung der Stelle ist bei mir eins drunter. :o
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Das ist doch bestens und damit wir man auch vor Gericht ein korrekte Eingruppierung locker durchsetzen können.
Go On
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Klage gegen meinen AG will ich aus offensichtlichen Gründen vermeiden, allerdings, wenn mir nichts anderers übrigbleibt ::). Ich versuchs erstmal mit Überzeugungsarbeit :D
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Das will überhaupt nichts heißen…
1) wer sagt dass die Kollegen da richtig eingruppiert sind?
2) dein AG hat eine Einteilung nach entsprechenden Vorgaben gemacht..wenn du dagegen klagen willst…ok…sei dir nur bewusst drüber dass dies zu tiefen Rissen führen wird und das ganz schnell in die falsche Richtung gehen KANN.
3) Du hast noch nicht einmal 2 Jahre außerhalb der Ausbildung gearbeitet … 99% der Personaler und Entscheidungsträger wollen erst mal Leistung sehen. Eine Frisch ausgelernte mit Forderungen die rechtliche Mittel ausschöpft…puh
4) wie gesagt hatte ich einen ähnlichen Fall…Auch mit gleicher Arbeitsaufgaben hat es gerichtlich nicht geklappt mit der Högergruppierung
5) daran gedacht den AL II zu machen ? Dann kannst du dich leichter für die EG 9b+ bewerben
6) und das als kleiner Tipp: Lass dir höherwertigere Aufgaben übertragen
, dann hast du bessere Chancen für die 9a Stelle…ist aber auch mehr Verantwortung das sollte dir bewusst sein.
Sry für meine Ehrlichen Worte - aber als langjähriger Mitarbeiter im ÖD geht eine Höhergruppierung ohne mehr Verantwortung leider nicht.
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