Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückwirkende Höhergruppierung - Ablauf - Antrag - Sinnvoll?
Jahressonderzahlung:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 01.04.2025 21:20 ---Dein Personalamt gehört personell aufgebessert. Das ist wieder so viel Stuss, das glaubt man kaum. ::) Mit welcher Begründung hat man dich in die EG 8 "höhergruppiert"? Man hat dich verarscht vom 15.08.2023 bis 30.11.2024 und dir dafür zum Trost Stufe 2 gegeben. Und das ganze versucht man mit dem Weiterlaufen der Stufe zu vertuschen.
Eine höherwertige Tätigkeit führt in eine höhere EG und nicht in eine höhere Stufe, bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.
Das mit der korrekten Eingruppierung und der korrekten Gehaltszahlung musst du gedanklich trennen, dann wird es klarer. Theorie und Praxis, wenn man so will. Dank Tarifautomatik kann es keine falsche Eingruppierung geben, allerdings kann der AG das falsche Gehalt mit falscher Nennung der EG auszahlen.
Rechtssicher klären kann das am Ende aber nur ein Gericht.
Du forderst also unter Geltendmachung deiner Ansprüche (wichtig!) das dir zustehende Gehalt ein und lässt in diesem Zuge deine Eingruppierung zu überprüfen.
--- End quote ---
Vielen Dank für deine Antwort!
Man hat mich zum 01.12.2024 "höhergruppiert", da die eigentliche Stelleninhaberin angekündigt hat, länger in Elternzeit zu bleiben. Somit habe ich diese Stelle nun "fest". Vom 15.08.23 bis 30.11.24 hatte ich die Stelle nur vorübergehend, deswegen hatte ich auch die Übertragenen Tätigkeiten nach EG 8 und bin so bezahlt worden. Ob das alles so rechtens war, weiß ich auch nicht. Ich hab mich auf unser Personalamt verlassen. Außerdem entstand mir ja kein finanzieller Nachteil dadurch, da meine Stufenlaufzeit nicht unterbrochen wurde (ich hatte sogar einen Vorteil, da ich nach Stufe 2 bezahlt worden bin).
Jetzt ist halt die Situation, dass die Stelle wohl auch mit EG9a bewertet werden könnte. Ich möchte diese Neubewertung dieser Stelle veranlassen, und natürlich das beste für mich rausholen.
Sollte die Stelle tatsächlich (ohne neue Tätigkeiten!) auf EG9a "angehoben" werden, beginnt dann die Stufenlaufzeit für mich neu?
MoinMoin:
Wenn die Tätigkeiten der Stelle nach 9a eingruppiert sind und nicht nach 8, dann sind sie es seit der letzten Änderungen der Tätigkeiten der Stelle.
Mutmaßlich also schon immer.
Also ändert sich da nichts wg. Stufe.
Der Geograph:
Du kannst es versuchen-ohne zusätzliche Aufgaben kann ich dir zu 99% sagen dass du nicht in die 9 kommst.
Es ist nicht maßgeblich was andere Kommunen machen…Du weißt nicht welche exakten Tätigkeiten mit welchem Zeitanteil ausgeführt werden die eine 9 rechtfertigen.
Hatten einen ähnlichen Fall … und da ist der AG der Meinung dass die LG nicht erhöht wird.
Auch die Neubewertung (durch einen vom AG beauftragten externen Dienstleister) ist gut vernetzt und kann sich alles hindrehen.
Einzige Aussicht war eine Klage…Ich hoffe du hast eine gute Arbeitsrechtsschutz wenn du die letzte Möglichkeit (Gericht) in Betracht ziehst.
Ganz davon abgesehen war der Fall bei uns recht schnell erledigt und die Kollegin bei der Personalstelle und anderen nicht mehr die beliebteste um es vorsichtig auszudrücken.
Dir viel Glück
Jahressonderzahlung:
--- Zitat von: Der Geograph am 02.04.2025 13:34 ---Du kannst es versuchen-ohne zusätzliche Aufgaben kann ich dir zu 99% sagen dass du nicht in die 9 kommst.
Es ist nicht maßgeblich was andere Kommunen machen…Du weißt nicht welche exakten Tätigkeiten mit welchem Zeitanteil ausgeführt werden die eine 9 rechtfertigen.
Hatten einen ähnlichen Fall … und da ist der AG der Meinung dass die LG nicht erhöht wird.
Auch die Neubewertung (durch einen vom AG beauftragten externen Dienstleister) ist gut vernetzt und kann sich alles hindrehen.
Einzige Aussicht war eine Klage…Ich hoffe du hast eine gute Arbeitsrechtsschutz wenn du die letzte Möglichkeit (Gericht) in Betracht ziehst.
Ganz davon abgesehen war der Fall bei uns recht schnell erledigt und die Kollegin bei der Personalstelle und anderen nicht mehr die beliebteste um es vorsichtig auszudrücken.
Dir viel Glück
--- End quote ---
Ich hab von ein paar umliegenden Kommunen tatsächlich die Stellenbeschreibung vorliegen - mit detaillierten Zeitanteilen. Die Tätigkeiten decken sich zu 100% mit meiner Beschreibung. Nur die Bewertung der Stelle ist bei mir eins drunter. :o
Dass die Erfolgschancen nicht unbedingt hoch sind, ist mir bewusst. Dennoch möchte ich es versuchen, da meiner Meinung nach das ungerecht ist, wenn die selbe Tätigkeit anders entlohnt wird.
Danke!
FearOfTheDuck:
Da Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ergibt sich die EG nicht aus irgendeiner Bewertung. Außerhalb der gerichtlichen Festlegung, sind alle Bewertungen darüber bloße Rechtsmeinungen. Es steht dir allerdings frei, deine eigene Rechtsmeinung zu bilden. Dies solltest du aber aus der Entgeltordnung heraus tun und nicht mit Vergleichen u.ä.
Wo findest du dich denn in der EGO angesiedelt, bzw. was ist konkret deine Tätigkeit?
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