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Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??

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NoStoel:
Hallo zusammen,

folgende komplizierte Situation: Mein Vorgesetzter hat vor ca. 2 Jahren einen Antrag auf Neubewertungen unserer Sachbearbeiter Stellen (EG 11) gestellt. Das Ergebnis der Prüfung war die Höhergruppierung auf EG 12. Es wurden für die Wahrung der Ansprüche nicht von jedem MA individuell Anträge geschrieben, sondern, da es sich um Neubewertung der grundsätzlichen Funktion handelt, ein Antrag für die Dienststelle. Nun stellt sich bei mir folgende Situation dar:

Antrag auf Neubewertung war im Mai 2023. Damals war ich in der Stufe 11 - 4.
Im Januar 2024 bin ich regulär in die 11 - 5 aufgestiegen.
Im März 2025 wurde nun auf Höhergruppierung entschieden.

Die Personalabteilung vertritt nun die Auffassung, dass ab Antragsdatum rückwirkend die Höhergruppierung wirksam wird. Bedeutet für mich: Höhergruppierung aus meiner damaligen 11-4 in die 12 - 3. Im Vergleich zu meiner noch 11 - 5 sind das ca 600€ Butto weniger. Dazu kommt, dass ich ja seit Stufenaufstieg in die 11 - 5, der bei Höhergruppierung zum damaligen Zeitpunkt nicht stattgefunden hätte, mehr Gehalt bekommen habe als mir zusteht, sodass sogar noch eine Gehaltsrückzahlung der letzten 6 Monate anfallen würde.

Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

Ich danke für die Hilfe!

LG

Nora

Schinkensandwich:
Ja, die Höhergruppierung erfolgt m.E. zurecht mit dem Antrag auf Neubewertung. Üblicherweise kenne ich das eher umgekehrt, dass das Datum viel weiter hinten angesetzt wird (zum Nachteil der Beschäftigten). Bei Dir ist zugegebenermaßen die Konstellation ungünstig. Aber Du hättest Dich ja nicht beschwert, wenn Du schon 2023 nach E12 höhergruppiert worden wärst, jetzt ist nur einiges an Zeit ins Land gegangen.

Rein interessehalber: In welchem Bereich arbeitest Du eigentlich?  Denn ich kenne keine (richtig bewerteten) Sachbearbeiter-Stellen mit E12 in der Verwaltung. Das ist die Spitzenposition der vergl. 3. QE, bei der es eigentlich niemanden geben kann, der über einem steht (was bei einer Sachbearbeiterstelle vom Begriff her zwangsläufig i.d.R. nicht der Fall ist). Wurde die Stelle extern bewertet?

Organisator:

--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 14:14 ---Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

--- End quote ---

Das kommt darauf an. Wenn sich deine übertragenen Aufgaben geändert haben und dein Vorgesetzter zu diesem Zeitpunkt die Eingruppierung hat überprüfen lassen und die geänderten Aufgaben zu einer höheren Eingruppierung führten, dann ist dies so korrekt.

Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.

Ganz grundsätzlich ist es gut möglich, dass es durch eine Höhergruppierung und dem damit verbundenen Neubeginn der Stufenlaufzeit zu einem Einkommensverlust kommt. Dies kann vermieden werden, indem der Übertragung der höherwertigen eingruppierungsrelevanten Tätigkeiten durch den Mitarbeiter widersprochen wird.

NoStoel:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 02.04.2025 14:40 ---
Rein interessehalber: In welchem Bereich arbeitest Du eigentlich?  Denn ich kenne keine (richtig bewerteten) Sachbearbeiter-Stellen mit E12 in der Verwaltung. Das ist die Spitzenposition der vergl. 3. QE, bei der es eigentlich niemanden geben kann, der über einem steht (was bei einer Sachbearbeiterstelle vom Begriff her zwangsläufig i.d.R. nicht der Fall ist). Wurde die Stelle extern bewertet?

--- End quote ---

Arbeite in der Wissenschaft im TV-L, habe "Sachbearbeiter" als Platzhalter genutzt, wissenschaftlicher Mitarbeiter wäre ggfs. passender. Möchte hier aber keine Details verkünden ;-).

NoStoel:

--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 14:48 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 14:14 ---Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

--- End quote ---

Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.


--- End quote ---

Die Konstellation ist folgende: Die grundlegende Eingruppierung meiner Tätigkeit (und die aller anderen, die meinen Job hier machen) wurde geprüft als EG 12 eingestuft. Ich persönlich habe keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen, sondern es haben sich die Anteile unserer Tätigkeiten und die dahinterliegende Wertigkeit (durch Einstellungskriterien, interne und externe Ausbildung etc.) geändert, nicht aber unsere Aufgaben an sich. Ich bin leider die einzige Person in unserer Abteilung, die durch die zeitliche Abfolge und meinen Stufenaufstieg jetzt im Nachteil ist...

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