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Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??

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Organisator:

--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 15:21 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 14:48 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 14:14 ---Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

--- End quote ---

Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.


--- End quote ---

Die Konstellation ist folgende: Die grundlegende Eingruppierung meiner Tätigkeit (und die aller anderen, die meinen Job hier machen) wurde geprüft als EG 12 eingestuft. Ich persönlich habe keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen, sondern es haben sich die Anteile unserer Tätigkeiten und die dahinterliegende Wertigkeit (durch Einstellungskriterien, interne und externe Ausbildung etc.) geändert, nicht aber unsere Aufgaben an sich. Ich bin leider die einzige Person in unserer Abteilung, die durch die zeitliche Abfolge und meinen Stufenaufstieg jetzt im Nachteil ist...

--- End quote ---

Was bedeutet "Anteile und Wertigkeiten" konkret?

Wenn sich z.B. der zeitliche Anteil eines Arbeitsvorgangs ändert und dadurch die Tätigkeiten insgesamt höher eingruppiert sind, wäre dies auch ein Fall einer Änderung der übertragenen Aufgaben.

NoStoel:

--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 15:30 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 15:21 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 14:48 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 14:14 ---Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

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Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.


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Die Konstellation ist folgende: Die grundlegende Eingruppierung meiner Tätigkeit (und die aller anderen, die meinen Job hier machen) wurde geprüft als EG 12 eingestuft. Ich persönlich habe keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen, sondern es haben sich die Anteile unserer Tätigkeiten und die dahinterliegende Wertigkeit (durch Einstellungskriterien, interne und externe Ausbildung etc.) geändert, nicht aber unsere Aufgaben an sich. Ich bin leider die einzige Person in unserer Abteilung, die durch die zeitliche Abfolge und meinen Stufenaufstieg jetzt im Nachteil ist...

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Was bedeutet "Anteile und Wertigkeiten" konkret?

Wenn sich z.B. der zeitliche Anteil eines Arbeitsvorgangs ändert und dadurch die Tätigkeiten insgesamt höher eingruppiert sind, wäre dies auch ein Fall einer Änderung der übertragenen Aufgaben.

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Die Anteile spielen tatsächlich keine Rolle. Beide Anteile (alte Stellenbeschreibung und neue Stellenbeschreibung) der Entgeltgruppen-bestimmenden Tätigkeit liegen über 50%. Die Wertigkeit unserer Tätigkeit generell wurde als EG12-Wertig anerkannt. So die Aussage unserer Referatsleitung.. Bin aber auch kein Experte i.S. Entgeltordnung..

Organisator:

--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 15:34 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 15:30 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 15:21 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 14:48 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 14:14 ---Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

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Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.


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Die Konstellation ist folgende: Die grundlegende Eingruppierung meiner Tätigkeit (und die aller anderen, die meinen Job hier machen) wurde geprüft als EG 12 eingestuft. Ich persönlich habe keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen, sondern es haben sich die Anteile unserer Tätigkeiten und die dahinterliegende Wertigkeit (durch Einstellungskriterien, interne und externe Ausbildung etc.) geändert, nicht aber unsere Aufgaben an sich. Ich bin leider die einzige Person in unserer Abteilung, die durch die zeitliche Abfolge und meinen Stufenaufstieg jetzt im Nachteil ist...

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Was bedeutet "Anteile und Wertigkeiten" konkret?

Wenn sich z.B. der zeitliche Anteil eines Arbeitsvorgangs ändert und dadurch die Tätigkeiten insgesamt höher eingruppiert sind, wäre dies auch ein Fall einer Änderung der übertragenen Aufgaben.

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Die Anteile spielen tatsächlich keine Rolle. Beide Anteile (alte Stellenbeschreibung und neue Stellenbeschreibung) der Entgeltgruppen-bestimmenden Tätigkeit liegen über 50%. Die Wertigkeit unserer Tätigkeit generell wurde als EG12-Wertig anerkannt. So die Aussage unserer Referatsleitung.. Bin aber auch kein Experte i.S. Entgeltordnung..

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Moment. Also gab es doch eine neue Stellenbeschreibung und somit neue übertragene Tätigkeiten?

NoStoel:

--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 15:58 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 15:34 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 15:30 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 15:21 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 14:48 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 14:14 ---Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

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Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.


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Die Konstellation ist folgende: Die grundlegende Eingruppierung meiner Tätigkeit (und die aller anderen, die meinen Job hier machen) wurde geprüft als EG 12 eingestuft. Ich persönlich habe keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen, sondern es haben sich die Anteile unserer Tätigkeiten und die dahinterliegende Wertigkeit (durch Einstellungskriterien, interne und externe Ausbildung etc.) geändert, nicht aber unsere Aufgaben an sich. Ich bin leider die einzige Person in unserer Abteilung, die durch die zeitliche Abfolge und meinen Stufenaufstieg jetzt im Nachteil ist...

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Was bedeutet "Anteile und Wertigkeiten" konkret?

Wenn sich z.B. der zeitliche Anteil eines Arbeitsvorgangs ändert und dadurch die Tätigkeiten insgesamt höher eingruppiert sind, wäre dies auch ein Fall einer Änderung der übertragenen Aufgaben.

--- End quote ---

Die Anteile spielen tatsächlich keine Rolle. Beide Anteile (alte Stellenbeschreibung und neue Stellenbeschreibung) der Entgeltgruppen-bestimmenden Tätigkeit liegen über 50%. Die Wertigkeit unserer Tätigkeit generell wurde als EG12-Wertig anerkannt. So die Aussage unserer Referatsleitung.. Bin aber auch kein Experte i.S. Entgeltordnung..

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Moment. Also gab es doch eine neue Stellenbeschreibung und somit neue übertragene Tätigkeiten?

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Es gibt eine neue Stellenbeschreibung, die auch seit Antragsdatum (rückwirkend) gültig ist. Rein anhand der Fakten in der Stellenbeschreibung kann die Höhergruppierung aber nicht begründet worden sein, da immer von Wertigkeit der Tätigkeit gesprochen wurde. Und Anpassung an den Stand in anderen Bereichen. Wie gesagt, war bei der Bewertung (leider) nicht dabei

Organisator:

--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 16:15 ---Es gibt eine neue Stellenbeschreibung, die auch seit Antragsdatum (rückwirkend) gültig ist. Rein anhand der Fakten in der Stellenbeschreibung kann die Höhergruppierung aber nicht begründet worden sein, da immer von Wertigkeit der Tätigkeit gesprochen wurde. Und Anpassung an den Stand in anderen Bereichen. Wie gesagt, war bei der Bewertung (leider) nicht dabei

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Mir ist leider nicht ganz klar, was sich genau bei der neuen Stellenbeschreibung geändert hat. Von daher kann ich mangels konkreter Informationen auch nicht wirklich weiterhelfen.

Wenn du dir sicher bist, dass die neuen Stellenbeschreibung keine eingruppierungsrelevanten Änderungen beinhaltet, würde ich dann gegenüber deinem Arbeitgeber auf dem Standpunkt stehen, dass die ursprüngliche Eingruppierung korrigiert wurde und die Umsetzung ab Tag 1 fordern.

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