Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
NoStoel:
--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 16:31 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 16:15 ---Es gibt eine neue Stellenbeschreibung, die auch seit Antragsdatum (rückwirkend) gültig ist. Rein anhand der Fakten in der Stellenbeschreibung kann die Höhergruppierung aber nicht begründet worden sein, da immer von Wertigkeit der Tätigkeit gesprochen wurde. Und Anpassung an den Stand in anderen Bereichen. Wie gesagt, war bei der Bewertung (leider) nicht dabei
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Mir ist leider nicht ganz klar, was sich genau bei der neuen Stellenbeschreibung geändert hat. Von daher kann ich mangels konkreter Informationen auch nicht wirklich weiterhelfen.
Wenn du dir sicher bist, dass die neuen Stellenbeschreibung keine eingruppierungsrelevanten Änderungen beinhaltet, würde ich dann gegenüber deinem Arbeitgeber auf dem Standpunkt stehen, dass die ursprüngliche Eingruppierung korrigiert wurde und die Umsetzung ab Tag 1 fordern.
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Fakt ist, es gibt eine neue Stellenbeschreibung mit neuen prozentualen Anteilen der Tätigkeiten, anhand der die Bewertung EG12 entstanden ist. Man muss dazusagen, dass die Stellenbeschreibung erst im Rahmen der Neubewertung der Funktion entstanden ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: Schinkensandwich am 02.04.2025 14:40 ---Ja, die Höhergruppierung erfolgt m.E. zurecht mit dem Antrag auf Neubewertung.
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Bullshit
Die HG erfolgt mit Änderung der Tätigkeiten oder der EGO
MoinMoin:
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 14:14 ---Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.
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Ohne Bewertung deiner individuelle Situation.
Ja, das kann tariflich korrekt sein, wenn man einer unpassenden Höhergruppierung zustimmt.
Organisator:
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 16:45 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.04.2025 16:31 ---
--- Zitat von: NoStoel am 02.04.2025 16:15 ---Es gibt eine neue Stellenbeschreibung, die auch seit Antragsdatum (rückwirkend) gültig ist. Rein anhand der Fakten in der Stellenbeschreibung kann die Höhergruppierung aber nicht begründet worden sein, da immer von Wertigkeit der Tätigkeit gesprochen wurde. Und Anpassung an den Stand in anderen Bereichen. Wie gesagt, war bei der Bewertung (leider) nicht dabei
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Mir ist leider nicht ganz klar, was sich genau bei der neuen Stellenbeschreibung geändert hat. Von daher kann ich mangels konkreter Informationen auch nicht wirklich weiterhelfen.
Wenn du dir sicher bist, dass die neuen Stellenbeschreibung keine eingruppierungsrelevanten Änderungen beinhaltet, würde ich dann gegenüber deinem Arbeitgeber auf dem Standpunkt stehen, dass die ursprüngliche Eingruppierung korrigiert wurde und die Umsetzung ab Tag 1 fordern.
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Fakt ist, es gibt eine neue Stellenbeschreibung mit neuen prozentualen Anteilen der Tätigkeiten, anhand der die Bewertung EG12 entstanden ist. Man muss dazusagen, dass die Stellenbeschreibung erst im Rahmen der Neubewertung der Funktion entstanden ist.
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Dann ist es auch gut möglich, dass die neue Stellenbeschreibung zu einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung geführt hat. Ohne Details kann da keiner Genaueres sagen.
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