Autor Thema: Versuchen oder Aussichtslos  (Read 2615 times)

MeDa

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Versuchen oder Aussichtslos
« am: 03.04.2025 13:14 »
Hallo liebe Community,

als Quereinsteigerin bin ich seit einem halben Jahr in einer größeren Gemeine (Bayrn) angestellt und nehme seit diesem Jahr am BL1 Lehrgang teil.

Nun gibt es eine interessante interne Stellenausschreibung mit Voraussetzung BL2 oder die Bereitschaft diesen zu absolvieren.

Ich würde mich gern bewerben, hab aber bedenken, da ich ja noch nicht den BL1 habe.

Hatte jemand von euch schon eine ähnliche Situation?

ich1974

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #1 am: 03.04.2025 13:32 »
Hi, warum nicht im Anschluss an den BLI den BLII anhängen. Sprich mit deinem AG ob das möglich wäre.

Thomber

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #2 am: 03.04.2025 13:37 »
Wer sich nicht bewirbt, kann auch nicht ausgewählt werden.

E15TVL

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #3 am: 03.04.2025 13:46 »
...oder die Bereitschaft diesen zu absolvieren.
Mit der Aussage darf sich quasi jeder bewerben. Also einfach machen  ;)

MeDa

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #4 am: 03.04.2025 14:28 »
Danke euch.

Ich bin auf jeden Fall bereit den BL2 noch dranhängen, war aber etwas unsicher bzgl. der Bewerbung. Werde sie aber direkt nach der Arbeit schreiben  :).

Den Schubs von euch hab ich gebraucht  ;D

VFA West

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #5 am: 03.04.2025 14:32 »
Einfach versuchen .. es kann natürlich sein, dass als Voraussetzung ein bereits abgeschlossener "BL 1"-Lehrgang erwartet wird, wodurch sich vielleicht doch nicht jeder darauf bewerben kann, aber es kostet dich ja trotzdem nichts, wenn du es probierst.

Sjuda

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #6 am: 03.04.2025 15:03 »
Ich würde mich aus folgendem Grund nicht bewerben.

Wenn eine Stelle ausgeschrieben wird, in der die Bereitschaft zur Teilnahme am Lehrgang ausreichend ist, erfüllst du formal die Voraussetzung und könntest dich theoretisch bewerben. Vorausgesetzt natürlich, es wird darüber hinaus keine Ausbildung zum/zur VfA bzw. ein abgeschlossener BL I gefordert (was gewünscht aber nicht kommuniziert wird, ist eine andere Frage)

Du solltest aber hinterfragen, was der AG tatsächlich möchte. Offensichtlich erfordert die Aufgabenerfüllung die in einem BLII vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse. Mutmaßlich um den Bewerberkreis zu erweitern, hat man die Tür ein Stück weiter geöffnet und auch die Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Lehrgang ausreichen lassen. Naheliegenderweise wird der AG daran interessiert sein, dass der Lehrgang so schnell wie möglich begonnen und abgeschlossen wird.

Aktuell hast du noch nicht den BL I abgeschlossen. Ich kenne die konkreten Voraussetzungen nicht, aber es ist davon auszugehen, dass Voraussetzung für den Beginn des BL II ein abgeschlossener BL I ist. Höchstwahrscheinlich könntest du nicht einfach den BL I abbrechen und in den BL II wechseln. Bis du dann irgendwann mal den BL II abgeschlossen hast, dauert es demnach noch ein paar Jahre.

Aus Sicht des AG gibt es zwei vorzugswürdige Gruppen vor dir, nämlich die Personen, die den BL II entweder schon absolviert haben oder aber unverzüglich beginnen könnten.

Ob du unter diesen Voraussetzungen realistische Chancen hättest, ausgewählt zu werden, kann bezweifelt werden.




FearOfTheDuck

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #7 am: 03.04.2025 15:59 »
Dann bliebe die Frage: Warum schreibt der AG so aus? Vielleicht gab es bisher keine Bewerber.
Da bin ich also eher bei der Versuch-macht-kluch-Gruppe.

Man könnte in dem "in einem Rutsch" (BL 1 abschließen und gleich BL II dran) auch einen großen Vorteil sehen: Man steht noch voll im Stoff!

Auch wenn die Chance vermeintlich gering ist, dürfte es der Aufwand ja ebenso sein. Was verliert man außer ein wenig Zeit? Gleichzeitig hat man seinen Namen schon mal beim Thema BL II in den Ring geworfen.

UNameIT

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #8 am: 03.04.2025 17:54 »
Ich würde mich aus folgendem Grund nicht bewerben.

Wenn eine Stelle ausgeschrieben wird, in der die Bereitschaft zur Teilnahme am Lehrgang ausreichend ist, erfüllst du formal die Voraussetzung und könntest dich theoretisch bewerben. Vorausgesetzt natürlich, es wird darüber hinaus keine Ausbildung zum/zur VfA bzw. ein abgeschlossener BL I gefordert (was gewünscht aber nicht kommuniziert wird, ist eine andere Frage)

Du solltest aber hinterfragen, was der AG tatsächlich möchte. Offensichtlich erfordert die Aufgabenerfüllung die in einem BLII vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse. Mutmaßlich um den Bewerberkreis zu erweitern, hat man die Tür ein Stück weiter geöffnet und auch die Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Lehrgang ausreichen lassen. Naheliegenderweise wird der AG daran interessiert sein, dass der Lehrgang so schnell wie möglich begonnen und abgeschlossen wird.

Aktuell hast du noch nicht den BL I abgeschlossen. Ich kenne die konkreten Voraussetzungen nicht, aber es ist davon auszugehen, dass Voraussetzung für den Beginn des BL II ein abgeschlossener BL I ist. Höchstwahrscheinlich könntest du nicht einfach den BL I abbrechen und in den BL II wechseln. Bis du dann irgendwann mal den BL II abgeschlossen hast, dauert es demnach noch ein paar Jahre.

Aus Sicht des AG gibt es zwei vorzugswürdige Gruppen vor dir, nämlich die Personen, die den BL II entweder schon absolviert haben oder aber unverzüglich beginnen könnten.

Ob du unter diesen Voraussetzungen realistische Chancen hättest, ausgewählt zu werden, kann bezweifelt werden.

Und was verliert man wenn man sich bewirbt? Am Ende gar nichts. Man zeigt Bereitschaft, bringt sich positiv in die Munde (vor allem wenn man ein super Bewerbungsgespräch macht). Bewirbt man sich nicht bleibt immer die Frage offen, wäre ich es nicht vielleicht doch geworden.

LogiJöw

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #9 am: 04.04.2025 07:53 »
Zitat
Und was verliert man wenn man sich bewirbt? Am Ende gar nichts. Man zeigt Bereitschaft, bringt sich positiv in die Munde (vor allem wenn man ein super Bewerbungsgespräch macht). Bewirbt man sich nicht bleibt immer die Frage offen, wäre ich es nicht vielleicht doch geworden.

So isses. Einfach bewerben, mehr als ein Nein kann doch nicht kommen. Und soviel Aufwand ist eine Bewerbung nun auch nicht.

Feivel

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #10 am: 04.04.2025 08:09 »
Ich würde mich aus folgendem Grund nicht bewerben.

Wenn eine Stelle ausgeschrieben wird, in der die Bereitschaft zur Teilnahme am Lehrgang ausreichend ist, erfüllst du formal die Voraussetzung und könntest dich theoretisch bewerben. Vorausgesetzt natürlich, es wird darüber hinaus keine Ausbildung zum/zur VfA bzw. ein abgeschlossener BL I gefordert (was gewünscht aber nicht kommuniziert wird, ist eine andere Frage)

Du solltest aber hinterfragen, was der AG tatsächlich möchte. Offensichtlich erfordert die Aufgabenerfüllung die in einem BLII vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse. Mutmaßlich um den Bewerberkreis zu erweitern, hat man die Tür ein Stück weiter geöffnet und auch die Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Lehrgang ausreichen lassen. Naheliegenderweise wird der AG daran interessiert sein, dass der Lehrgang so schnell wie möglich begonnen und abgeschlossen wird.

Aktuell hast du noch nicht den BL I abgeschlossen. Ich kenne die konkreten Voraussetzungen nicht, aber es ist davon auszugehen, dass Voraussetzung für den Beginn des BL II ein abgeschlossener BL I ist. Höchstwahrscheinlich könntest du nicht einfach den BL I abbrechen und in den BL II wechseln. Bis du dann irgendwann mal den BL II abgeschlossen hast, dauert es demnach noch ein paar Jahre.

Aus Sicht des AG gibt es zwei vorzugswürdige Gruppen vor dir, nämlich die Personen, die den BL II entweder schon absolviert haben oder aber unverzüglich beginnen könnten.

Ob du unter diesen Voraussetzungen realistische Chancen hättest, ausgewählt zu werden, kann bezweifelt werden.

Und was verliert man wenn man sich bewirbt? Am Ende gar nichts. Man zeigt Bereitschaft, bringt sich positiv in die Munde (vor allem wenn man ein super Bewerbungsgespräch macht). Bewirbt man sich nicht bleibt immer die Frage offen, wäre ich es nicht vielleicht doch geworden.

Sehe ich genau so. Ich ärgere mich jetzt im Nachgang auch darüber, dass ich, nachdem ich 2023 eine Stelle leider nicht bekommen hatte, es nicht einfach weiter versucht habe.

Also, wie im Vorfeld gesagt wurde, versuch macht klug. Insbesondere, wenn man noch voll im Saft steht und quasi noch nicht "angekommen" ist.

KaiBro

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #11 am: 04.04.2025 12:08 »
Bevor man sich bewirbt, könnte man sich mit dem Leiter der Abteilung zusammensetzen. Zum einen zeigt dies klares Interesse an der Stelle, zum anderen lernt man sich gegenseitig kennen.

Ich würde zuerst das Gespräch suchen und mich dann bewerben.

SusiE

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #12 am: 05.04.2025 17:52 »
Bevor man sich bewirbt, könnte man sich mit dem Leiter der Abteilung zusammensetzen. Zum einen zeigt dies klares Interesse an der Stelle, zum anderen lernt man sich gegenseitig kennen.

Ich würde zuerst das Gespräch suchen und mich dann bewerben.
Ja würd ich intern auch immer so machen.

MeDa

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #13 am: 05.04.2025 19:33 »
Der zuständige Arbeitsgruppenleiter ist leider krank, daher konnte ich mit ihm noch nicht sprechen. Sollte er nächste Woche wieder da sein, werde ich das Gespräch mit ihm suchen.
Die Bewerbung habe ich gestern trotzdem schon fertig gemacht und abgeschickt :)

SusiE

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Antw:Versuchen oder Aussichtslos
« Antwort #14 am: 06.04.2025 09:14 »
Das finde ich gut.
Man weiß nie genau, wie die Ideen intern so sind und sich ins Gespräch zu bringen kann nicht schaden.