Ich würde mich aus folgendem Grund nicht bewerben.
Wenn eine Stelle ausgeschrieben wird, in der die Bereitschaft zur Teilnahme am Lehrgang ausreichend ist, erfüllst du formal die Voraussetzung und könntest dich theoretisch bewerben. Vorausgesetzt natürlich, es wird darüber hinaus keine Ausbildung zum/zur VfA bzw. ein abgeschlossener BL I gefordert (was gewünscht aber nicht kommuniziert wird, ist eine andere Frage)
Du solltest aber hinterfragen, was der AG tatsächlich möchte. Offensichtlich erfordert die Aufgabenerfüllung die in einem BLII vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse. Mutmaßlich um den Bewerberkreis zu erweitern, hat man die Tür ein Stück weiter geöffnet und auch die Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Lehrgang ausreichen lassen. Naheliegenderweise wird der AG daran interessiert sein, dass der Lehrgang so schnell wie möglich begonnen und abgeschlossen wird.
Aktuell hast du noch nicht den BL I abgeschlossen. Ich kenne die konkreten Voraussetzungen nicht, aber es ist davon auszugehen, dass Voraussetzung für den Beginn des BL II ein abgeschlossener BL I ist. Höchstwahrscheinlich könntest du nicht einfach den BL I abbrechen und in den BL II wechseln. Bis du dann irgendwann mal den BL II abgeschlossen hast, dauert es demnach noch ein paar Jahre.
Aus Sicht des AG gibt es zwei vorzugswürdige Gruppen vor dir, nämlich die Personen, die den BL II entweder schon absolviert haben oder aber unverzüglich beginnen könnten.
Ob du unter diesen Voraussetzungen realistische Chancen hättest, ausgewählt zu werden, kann bezweifelt werden.