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Stufe nachträglich nicht "verhandelbar"?

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Tagelöhner:
Klar ist das üblich. Es geht erstmal darum, den gewünschten Mitarbeiter bei den begrenzten finanziell möglichen Anreizen zu gewinnen.

Alles was nicht verschriftlicht wurde, hat wenn sich dann plötzlich niemand mehr daran erinnert oder Personen in der Zwischenzeit versetzt wurden oder ausgeschieden sind, keinen Wert. Gerade im ÖD möchte für Dinge, die von der Norm abweichen, meistens keiner Verantwortung übernehmen und dafür durch eine Verschriftlichung auch noch den Beweis liefern. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch (zusätzliche) Kosten entstehen (Haushaltsrecht hat einen sehr hohen Stellenwert).

Die Masche, dies nachher dem "fordernden" Interessent als Misstrauen anzulasten, kommt mir auch nicht unbekannt vor.

shenja:
So ein Verhalten ist absolut traurig.

MoinMoin:

--- Zitat von: shenja am 13.04.2025 10:12 ---Wie geht man denn mit einem Fall um, in dem im Vorstellungsgespräch alles von seitens des AG versprochen wurde, zb Stufenlaufzeit wird übernommen, JSZ wird voll für das Jahr ausgezahlt auch wenn man mitten im Jahr kommt etc. und im Arbeitsvertrag steht davon nichts mehr drin.
Als der Bewerber vor Unterschrift das ganze „rügt“ heißt es, es werden immer nur Standartverträge gemacht aber der vereinbarte mündliche Rest bleibt.

--- End quote ---
Dann sollte der Bewerber einfach mal auf §2 Abs. 3 verweisen

--- Zitat ---(3) 1Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2Sie können gesondert gekündigt werden, soweit dies einzelvertraglich
vereinbart ist
--- End quote ---

und handschriftliche die Nebenabreden in den AV eintragen, bevor der AV unterschrieben wird.


--- Zitat ---Nachdem der Bewerber darauf bestanden hat, dass alle Absprachen aufgenommen werden, war der AG nicht begeistert, hat was von Misstrauen erzählt aber hat Nebenabreden vom Arbeitsvertrag geschlossen.
--- End quote ---
Dann kennt der AG halt seine tariflichen Vorgaben nicht?

--- Zitat ---Aber die JSZ durfte es plötzlich nicht mehr voll geben. Da gäbe es keine rechtliche Grundlage zu.
--- End quote ---
Das war schon vorher bekannt, aber durch die Aufnahme in den AV ist es halt eine übertarifliche Vereinbarung. Die sofern sie dort drin steht und von beiden Seiten unterschrieben wurde, auch einklagbar ist.
Egal, ob da ein Mensch sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, das betrifft den AV nicht, sondern kann höchstens eine Abmahnung für den AG Vertreter, der seine Kompetenzen überschritten hat zur Folge haben.

--- Zitat ---Ist das üblich, dass Dinge seitens des AG im Vorstellungsgespräch zugesagt werden, diese nicht schriftlich fixiert werden und im Nachgang dann doch nicht möglich sind?

--- End quote ---
Die Ahnungslosigkeit darüber, was man versprechen kann (weil tariflich möglich), ist im Kreise der im VG sitzenden sehr groß.
Und bevor man ausser- oder übertarifliche Versprechungen macht, sollte man dies im Hause vorab geklärt haben, damit man im VG auch sprechfähig ist.
Und die Dummheit dieser Menschen, dass sie etwas versprechen ohne es zu relativeren ist auch nicht selten.

troubleshooting:

--- Zitat von: shenja am 13.04.2025 10:12 ---
Ist das üblich, dass Dinge seitens des AG im Vorstellungsgespräch zugesagt werden, diese nicht schriftlich fixiert werden und im Nachgang dann doch nicht möglich sind?

--- End quote ---

Ja! Ich habe einen Fall in der Familie, wo sogar die Zusage vorbildlich protokolliert ist und das dann nicht mehr gelten sollte. Wenn dann so eine Aussage von wegen Misstrauen kommt, ist es eigentlich nur noch zum Lachen.
Was kann ein AG von einem MA erwarten, den er gleich zu Anfang mal so richtig vera... hat?

shenja:
Danke. Genauso sehe ich das auch.
Eigentlich sollte man gerade vom öffentlichen Arbeitgeber mehr erwarten können.

Ziemlich armselig das Ganze aber es ist alles für den Arbeitnehmer „gut“ ausgegangen, da er durchaus wusste wie der Arbeitsvertrag aussehen musste und das „dumme“ Gesicht des Mitarbeiters des AG war es wert als der „Standart“ Vertrag nicht unterschrieben wurde. War ein ganz neues Gefühl für den AG.

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