Autor Thema: Kann der Personalrat auch Vorgesetzte vertreten, wenn diese sich an ihn wenden?  (Read 2082 times)

veralie

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Hallo, ich bräuchte mal euer Schwarmwissen, bzw. eure Meinungen.
Heut morgen hat mich eine Vorgesetzte angerufen und gebeten ihr bei ihrem eigenen Personalgespräch zur Seite zu stehen. Der Termin wurde sehr kurzfristig angesetzt und sie hat in der Vergangenheit bereits schlechte Erfahrungen (sie wurde von ihren Vorgesetzten angeschrien) gemacht. Sie ist jemand der absolut umstritten ist. Sowohl zum Teil von "unten", als auch von "oben". Am liebsten wäre man sie los. Das hat mir einer ihrer beiden Chefs schon im vertraulichen Gespräch mitgeteilt. Es ist überaus schwierig die Situation ausführlich zu beschreiben und würde auch zu lange dauern....Mir persönlich hat diese Person in der Vergangenheit in absoluten Notfallsituationen geholfen und war sehr menschlich. Generell scheint sie ein Mensch zu sein, der anderen gerne helfen möchte, aber auch unter anderem durch den "Flurfunk" verunglimpft wird. Nun möchte ich ihr einerseits ebenfalls zur Seite stehen, aber andererseits auch nicht instrumentalisiert oder in einen schmutzigen Krieg hineingezogen werden. Wobei sich das, wenn ich es jetzt so lese ganz schön feige anhört. Von meiner Grundeinstellung her möchte ich jedem helfen, wenn er Hilfe benötigt.
Habt ihr eine Antwort oder einen Rat für mich?

Kommunalgenie

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Mitarbeiter haben das Recht eine Person des Vertrauens dabei zu haben.
Unabhängig ihres "Rufes" oder eurem persönlichen Verhältnis ist es Aufgabe eines guten Personalratsmitglieds sie zu unterstützen und das Beste für sie rauszuholen.

Btw. Chefs die über eigene Mitarbeiter beim Personalrat lästern sprechen auch nicht für viel Qualität.

Warnstreik

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Ganz doofe Frage aus Sicht eines Betriebsrates: Ist der Vorgesetzte "Leitender" bzw. Vertreter der Dienststellenleitung? Falls nicht, sollte er ganz normal vom Betriebs-/Personalrat vertreten werden. Und natürlich andersrum: Betriebs-/Personalräte vertreten keine Leitenden oder Vertreter der Dienststellenleitung.

tb2022

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Frage, die nicht ganz zu diesem Thread passt, aber aufgrund eines aktuellen Ereignisses interessant ist:
was ist davon zu halten, wenn ein Referatsleiter (4. QE, Personalverantwortung, erst neulich dazu geworden) selbst im Personalrat sitzt?

FearOfTheDuck

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Der dürfte mit der nächsten Personalratswahl ausscheiden.

2strong

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Weshalb sollte ein Referatsleiter (im Sinne des Leiters einer jleineren Organisationseinheit in einer Oberbehörde) nicht Mitglied des Personalrats sein?

FearOfTheDuck

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Wenn @tb2022 mit Personalverantwortung Personalentscheidungsbefugnis meint, kann er nicht gewählt werden, ansonsten natürlich schon.

Schokobon

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Warum kann er nicht gewählt werden? Rechtsgrundlage?

FearOfTheDuck

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§ 15 Abs 2 Nr 4 BPersVG, der 2. Satzteil. Oder lese ich hier zu viel / falsch heraus?

2strong

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Unter dem Verweis wird auf Leiter der Dienstselle angestellt bzw. deren Vertreter. Ein Referatsleiter dürfte dann ganz regelmäßig nicht in Betracht kommen. Und mit Personalverantwortung meint der Fragesteller ganz sicherlich auch nicht Entscheidungsbefugnis über Einstellung und Kündigung, sondern 08/15-Leitungsbefugnisse, die sich meist in der Genehmigung von Urlaubsanträgen und dem Votum als Erstbeurteiler erschöpfen.

tb2022

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Unter dem Verweis wird auf Leiter der Dienstselle angestellt bzw. deren Vertreter. Ein Referatsleiter dürfte dann ganz regelmäßig nicht in Betracht kommen. Und mit Personalverantwortung meint der Fragesteller ganz sicherlich auch nicht Entscheidungsbefugnis über Einstellung und Kündigung, sondern 08/15-Leitungsbefugnisse, die sich meist in der Genehmigung von Urlaubsanträgen und dem Votum als Erstbeurteiler erschöpfen.

Ja, genauso meine ich es: Leiter eines Fachreferats, keine Personalabteilung.

FearOfTheDuck

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Alles klar, danke für die Erläuterung. Damit kann er natürlich gewählt werden.

tb2022

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Alles klar, danke für die Erläuterung. Damit kann er natürlich gewählt werden.

Vielen Dank!

totoughtotame

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Natürlich. Ich finde, es ist gerade auch der Job des PR FK zu vertreten. Leider ist es ein großer Irrglaube vieler PR, dass sie für FK nicht zuständig sind, oder dass der PR nur Vetretungsorgan für die unteren Lohngruppen sei, womit dann FK oft in der Luft hängen. 

NWB

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Es gibt natürlich schon ein Spannungsfeld in dem Bereich. Die Führungskräfte sind ja in besonderem Maße angehalten, die Entscheidungen der Amtsleitung loyal zu vertreten.