Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?

<< < (5/5)

troubleshooting:

--- Zitat von: 2strong am 16.04.2025 13:50 ---Bruttoumsatz ist nicht dasselbe wie Bruttovergütung.

--- End quote ---

Joah, das ist mir klar, nur weiß der TE ja auch nicht so recht, was sie haben wollen?
Eine Aussage, wie "anscheinend der Brutto-Umsatz" klingt nicht grad sicher.

Wobei ich es schon interessant finde, wie streng es Hessen nimmt, insbesondere was die auch noch genehmigen wollen. Die Nachbarn sind da nur bei anzeigenpflichtig.

c3p0:
Für die Nebentätigkeiten der Beschäftigten finden die für die Beamtinnen und
Beamten des Landes jeweils geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung.

sinngemäß heißt doch aber nicht dass es genau das selbe ist das für mich eintrifft?! sinngemäß bedeutet ja nicht identisch.. Beamtenrechtliche Vorschriften dürften nur gelten wenn sie sachlich übertragbar sind. im TV-H gibt es keine festgelegte Verdienstgrenze, genauso auch nicht für die 30% Sache die aber bei Beamten gültig ist.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version