Autor Thema: [Allg] Wechsel in der Probezeit  (Read 1597 times)

Phönix

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[Allg] Wechsel in der Probezeit
« am: 06.04.2025 11:39 »
Guten Morgen in die Runde,

ich bin aktuell Landesbeamter und zwar als BaP.
Die Tätigkeit macht mir Spaß und hatte bisher keine Wechselambitionen. Nun habe ich durch Zufall von einer Beamtenstelle beim Bund erfahren, die meinem präferierten Aufgabengebiet viel mehr entspricht als meine jetzige Tätigkeit und zudem noch besser besoldet wird. Daher habe ich mich beworben und wurde zum zum Auswahlgespräch eingeladen .
Nun mehren sich bei mir Zweifel, ob es wirklich ratsam ist, einen Wechsel als BaP anzustreben. Sollte ich eine Zusage erhalten, mein aktueller Dienstherr aber mit einem Wechsel nicht einverstanden sein, muss ich wohl oder übel bleiben. Da wir momentan unter personellen Engpässe zu leiden haben, bezweifle ich, dass mich mein Dienstherr ziehen lässt. Könnte sich mein Wechselwunsch dann negativ auf meine bald verstehende Beurteilung auswirken. Bisher ist mein Dienstvorgesetzter mit meiner Arbeit zufrieden.
Dennoch habe ich die Befürchtung, dass sich das dann ändern könnte. Beurteilungen sind gerichtlich auch nicht überprüfbar, da der Dienstherr bei der Bewährungsfeststellung  einen weiten Beurteilungsspielraum hat.
Wie seht ihr das? Sind meine Bedenken unbegründet? Kann ich mich auch als BaP ohne Weitere bewerben oder muss ich mit negativen "Konsequenzen" rechnen?

Vielen Dank und einen schönen Sonntag
« Last Edit: 09.04.2025 18:06 von Admin »

bettelmusikant

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Antw:Wechsel in der Probezeit
« Antwort #1 am: 07.04.2025 08:56 »
"Sollte ich eine Zusage erhalten, mein aktueller Dienstherr aber mit einem Wechsel nicht einverstanden sein, muss ich wohl oder übel bleiben."

Nicht unbedingt. Der neue Dienstherr Bund kann dich einfach ernennen, dann erlischt dein bisherges BaP automatisch. Die Versorgungslasten sollten in Deinem Fall ja nicht so hoch sein.

Phönix

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Antw:[Allg] Wechsel in der Probezeit
« Antwort #2 am: 13.04.2025 14:33 »
Vielen Dank für dir Antwort.

Mir war nicht bewusst, dass der neue Dienstherr mich einfach ernennen kann.
Hat diese Vorgehensweise konkrete (weitere) Nachteile?
Solange bin ich ja nicht nicht verbeamtet, sodass ein Verlust meiner bisherigen "versorgungsrechtlichen Wartezeit" verkraftbar wäre.

clarion

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Antw:[Allg] Wechsel in der Probezeit
« Antwort #3 am: 14.04.2025 06:54 »
Als BaP bist du doch verbeamtet?

Eine Raubernennung hat für dich keine Nachteile,  außer Du würdest mal zur jetzigen Behörde zurück wollen und man wäre nachtragend.

bettelmusikant

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Antw:[Allg] Wechsel in der Probezeit
« Antwort #4 am: 14.04.2025 09:56 »
Vielen Dank für dir Antwort.

Mir war nicht bewusst, dass der neue Dienstherr mich einfach ernennen kann.
Hat diese Vorgehensweise konkrete (weitere) Nachteile?
Solange bin ich ja nicht nicht verbeamtet, sodass ein Verlust meiner bisherigen "versorgungsrechtlichen Wartezeit" verkraftbar wäre.
Nachteil: Höchstens "verbrannte" Erde bei dem bisherigen Dienstherren
Achtung: Du verlierst keine ""versorgungsrechtlichen Wartezeit": Bei den "Versorgungslasten" geht es darum, dass der neue Dienstherr, der im Idealfall irgendwann deine Ruhestandbezüge finanzieren muss, von dem bisherigen Dienstherren für die Jahre zuvor eine Art "Zuschuss" erhält. Daher wird es ohne eine "Versorgungslastenteilung" für den neuen Dienstherren theoretisch teurer, aber ja, sollte in deinem konkreten Fall wegen der Kürze des bisherigen BeamtenV keine große Rolle spielen.