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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion Versorgungsbetriebe TV-V

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Emmi87:

--- Zitat von: cyrix42 am 06.04.2025 20:50 ---Laut Einigungspapier, ja, alles vollkommen analog:


--- Zitat ---Die doppelt freiwillige befristete Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden wird ab 2026 sinngemäß auf den TV-V übertragen.

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Wie soll das laufen ? Arbeitgeber sagt nein, Arbeitnehmer sagt aber ja. Was zählt ? Beide müssen sich einig sein ?

cyrix42:

--- Zitat von: Emmi87 am 06.04.2025 21:02 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 06.04.2025 20:50 ---Laut Einigungspapier, ja, alles vollkommen analog:


--- Zitat ---Die doppelt freiwillige befristete Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden wird ab 2026 sinngemäß auf den TV-V übertragen.

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Wie soll das laufen ? Arbeitgeber sagt nein, Arbeitnehmer sagt aber ja. Was zählt ? Beide müssen sich einig sein ?

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"doppelt freiwillig" heißt, dass beide Seiten zustimmen müssen, damit es zu dieser Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit kommt.

Herzl:

--- Zitat von: cyrix42 am 06.04.2025 21:09 ---
--- Zitat von: Emmi87 am 06.04.2025 21:02 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 06.04.2025 20:50 ---Laut Einigungspapier, ja, alles vollkommen analog:


--- Zitat ---Die doppelt freiwillige befristete Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden wird ab 2026 sinngemäß auf den TV-V übertragen.

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Wie soll das laufen ? Arbeitgeber sagt nein, Arbeitnehmer sagt aber ja. Was zählt ? Beide müssen sich einig sein ?

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"doppelt freiwillig" heißt, dass beide Seiten zustimmen müssen, damit es zu dieser Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit kommt.

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Ob dann notwendige Überstunden künftig auch „doppelt freiwillig“ sind? Ich könnte mir vorstellen, dass die Bereitschaft für Überstunden gegen 0 gehen dürfte wenn der AG zuvor eine Erhöhung auf 42Stunden ablehnt. Das Gleitzeitmodell existiert dann praktisch nur noch auf dem Papier.

cyrix42:

--- Zitat von: Herzl am 06.04.2025 21:20 ---Ob dann notwendige Überstunden künftig auch „doppelt freiwillig“ sind? Ich könnte mir vorstellen, dass die Bereitschaft für Überstunden gegen 0 gehen dürfte wenn der AG zuvor eine Erhöhung auf 42Stunden ablehnt. Das Gleitzeitmodell existiert dann praktisch nur noch auf dem Papier.

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Überstunden sind nach TVöD angeordnet, also nicht freiwillig -- und deshalb auch entsprechend mit Zuschlag zu vergüten. Mehrarbeit im Rahmen einer Gleitzeit ist freiwillig -- und entsprechend Freizeitausgleich zu gewähren.

Chris93:
Guten Morgen,

hat jemand mittlerweile ein Flugblatt o.ä. gesehen, welches für den TVV speziell gilt und hier die Eckdaten aufführt?

Danke und LG

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