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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion Versorgungsbetriebe TV-V
Emmi87:
--- Zitat von: cyrix42 am 06.04.2025 20:50 ---Laut Einigungspapier, ja, alles vollkommen analog:
--- Zitat ---Die doppelt freiwillige befristete Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden wird ab 2026 sinngemäß auf den TV-V übertragen.
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Wie soll das laufen ? Arbeitgeber sagt nein, Arbeitnehmer sagt aber ja. Was zählt ? Beide müssen sich einig sein ?
cyrix42:
--- Zitat von: Emmi87 am 06.04.2025 21:02 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 06.04.2025 20:50 ---Laut Einigungspapier, ja, alles vollkommen analog:
--- Zitat ---Die doppelt freiwillige befristete Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden wird ab 2026 sinngemäß auf den TV-V übertragen.
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Wie soll das laufen ? Arbeitgeber sagt nein, Arbeitnehmer sagt aber ja. Was zählt ? Beide müssen sich einig sein ?
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"doppelt freiwillig" heißt, dass beide Seiten zustimmen müssen, damit es zu dieser Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit kommt.
Herzl:
--- Zitat von: cyrix42 am 06.04.2025 21:09 ---
--- Zitat von: Emmi87 am 06.04.2025 21:02 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 06.04.2025 20:50 ---Laut Einigungspapier, ja, alles vollkommen analog:
--- Zitat ---Die doppelt freiwillige befristete Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden wird ab 2026 sinngemäß auf den TV-V übertragen.
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Wie soll das laufen ? Arbeitgeber sagt nein, Arbeitnehmer sagt aber ja. Was zählt ? Beide müssen sich einig sein ?
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"doppelt freiwillig" heißt, dass beide Seiten zustimmen müssen, damit es zu dieser Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit kommt.
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Ob dann notwendige Überstunden künftig auch „doppelt freiwillig“ sind? Ich könnte mir vorstellen, dass die Bereitschaft für Überstunden gegen 0 gehen dürfte wenn der AG zuvor eine Erhöhung auf 42Stunden ablehnt. Das Gleitzeitmodell existiert dann praktisch nur noch auf dem Papier.
cyrix42:
--- Zitat von: Herzl am 06.04.2025 21:20 ---Ob dann notwendige Überstunden künftig auch „doppelt freiwillig“ sind? Ich könnte mir vorstellen, dass die Bereitschaft für Überstunden gegen 0 gehen dürfte wenn der AG zuvor eine Erhöhung auf 42Stunden ablehnt. Das Gleitzeitmodell existiert dann praktisch nur noch auf dem Papier.
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Überstunden sind nach TVöD angeordnet, also nicht freiwillig -- und deshalb auch entsprechend mit Zuschlag zu vergüten. Mehrarbeit im Rahmen einer Gleitzeit ist freiwillig -- und entsprechend Freizeitausgleich zu gewähren.
Chris93:
Guten Morgen,
hat jemand mittlerweile ein Flugblatt o.ä. gesehen, welches für den TVV speziell gilt und hier die Eckdaten aufführt?
Danke und LG
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