Autor Thema: Verfahren in Probezeit  (Read 2383 times)

Eastwestgate

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Verfahren in Probezeit
« am: 06.04.2025 22:32 »
Hallo,
mein Neffe ist seit 1.12.24 in der Probezeit, möchte aber wieder weg, da es ihm
nicht gefällt. Eine Kündigung selber wäre eigentlich nicht gut, er wäre gesperrt vom Arbeitsamt, da er noch nichts Neues hat. Er ist 31 und wird etwas anderes finden, aber es dauert.
Ist ein Zeugnis besser oder eine dienstliche Beurteilung? Wie könnte er bei neuen Gesprächen plausibel machen, warum er in der Probezeit gegangen ist und wäre es dafür generell besser gekündigt zu haben, worden zu sein oder beiderseits eine Aufhebung gemacht zu haben? Es kann ja durchaus passieren, dass bei einem Wechsel so etwas passiert, er war zuvor lange in einer anderen Position auch öD, aber woanders, daher war es keine Versetzung. Meiner Ansicht nach könnte er das auch so kommunizieren, dass es eben nicht gepasst hat. Was sagen hier die Fachleute dazu?

FearOfTheDuck

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Antw:Verfahren in Probezeit
« Antwort #1 am: 06.04.2025 23:01 »
Sehe ich wie du: Kommunizieren, dass es einfach nicht passte. Das ist menschlich und nicht weltbewegend. Und dafür ist die Probezeit ja auch da, dass man herausfindet, ob man zueinander passt. Wenn seine Vita nicht sonst schließen lässt, er sei ein Job-Hopper, sehe ich kein Problem.

Zeugnis wäre bei AN plausibles Mittel. ;)

Eastwestgate

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Antw:Verfahren in Probezeit
« Antwort #2 am: 07.04.2025 07:20 »
Sein Vorgesetzter hat entweder Dienstliche Beurteilung oder Zeugnis angeboten.. Angeblich ginge nur eines davon. Ein Zeugnis könnte schlechter ausfallen, da es nicht vom Vorgesetzten, sondern von der Verwaltung verfasst würde. Ist das richtig oder ein Vorwand für etwas anderes als Hintergrund? Es wurde wohl Munition vom Arbeitsteam gegen ihn gesammelt, wegen jeder Kleinigkeit zum Vorgesetzten gerannt und ihm immer mehr alles schwer gemacht. Soll er sich kündigen lassen, selber kündigen oder Aufhebung? Ich möchte ihm nichts Falsches raten. Ein Hopper ist er zum Glück nicht, findet es aber zunehmend unschön und will möglichst bald weg. Das ist keine schöne Geschichte, aber wohl auch nicht so selten.

clarion

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Antw:Verfahren in Probezeit
« Antwort #3 am: 07.04.2025 22:56 »
Wenn er sich kündigen lässt, gibt es keine Sperre von der der Agentur für Arbeit. Ein Aufhebungsvertrag ist bei Probezeit witzlos und zieht genauso eine Sperre nach sich wie eine Eigenkündigung.

Eastwestgate

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Antw:Verfahren in Probezeit
« Antwort #4 am: 08.04.2025 18:18 »
Ja, das stimmt. Aber dann bekommt er ein schlechtes Zeugnis oder eine schlechte dienstliche Beurteilung, da der AG begründen muss, warum er den AN kündigt. Oder sehe ich das falsch? Gesperrt wird man meiner Information nach vom Arbeitsamt evt. nicht bei: Einer Schwerbehinderung (hat er nicht) und/oder Krankheit (ist er nicht) oder wegen Mobbing (geht deutlich in die Richtung), wenn der AN einen Angehörigen pflegen muss oder die Vergütung weit unter dem lokalen Branchenniveau lag. Wenn mein lieber Neffe also einen prima neuen Job finden will, braucht er ein gutes Zeugnis. Sich vorher den Betrieb genauer anzusehen, keine Ahnung ob das helfen würde, in Zukunft bessere Entscheidungen zu treffen beim Jobwechsel.

Ellen Alien

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Antw:Verfahren in Probezeit
« Antwort #5 am: 08.04.2025 18:49 »
Man kann sich auch einfach versuchen, wegzubewerben und erst kündigen, wenn man was neues gefunden hat.
Muss man dann eben aushalten, notfalls bis nach der Probezeit. Nach der Probezeit hat man nur vier Wochen Kündigungsfrist, sofern man unter 2 Jahren zugehörig ist. Muss man halt für sich entscheiden, ob man sich sperre und Arbeitslosigkeit leisten kann.

Eastwestgate

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Antw:Verfahren in Probezeit
« Antwort #6 am: 08.04.2025 19:04 »
Könnte er versuchen über die Probezeit zu bleiben mit einem Aufhebungsvertrag, der erst zu einem späteren Zeitpunkt nach der Probezeit gilt?

Gewerbler

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Antw:Verfahren in Probezeit
« Antwort #7 am: 09.04.2025 07:27 »
Versuchen kann man vieles.
Der Aufhebungsvertrag hat ja den Vorteil, dass man von allen normalen Kündigungsfristen abweichen kann. Aber halt nur, wenn beide Parteien einverstanden sind. Warum der AG dem dann vorliegend zustimmen sollte, müsste man ihm halt schmackhaft machen. Keine Ahnung, was da Verhandlungsmasse sein könnte. Es könnte natürlich auch sein, dass der AG dann sagt "wenn du gehen willst, geh jetzt" oder generell keine Aufhebungsverträge unterzeichnet...

Casa

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Antw:Verfahren in Probezeit
« Antwort #8 am: 09.04.2025 15:13 »
Regelmäßig sucht man sich was Neues und kündigt anschließend.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

cyrix42

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Antw:Verfahren in Probezeit
« Antwort #9 am: 12.04.2025 18:44 »
Im Übrigen wäre auch ein Aufhebungsvertrag analog einer Eigenkündigung etwas, wo das Arbeitsamt ggf. Sperrfristen verhängt: Es müsste schon aufgezeigt werden, dass die weitere Tätigkeit dort unzumutbar ist. (Gründe können etwa Umzug über eine weitere Strecke oder Mobbing sein.)