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TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit

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MaLa:

--- Zitat von: BAT am 02.07.2025 10:21 ---Es ist doch egal, wer was freistellen will. Die Stoßrichtung ist doch so und so völlig falsch. Wie wäre es damit, mal das ganz normale Gehalt steuerlich zu entlasten? Wie schon gesagt, bereits mit Mindestlohn zahlt man schon 200 bis 300 € Lohnsteuer.

--- End quote ---

ich weis ja nicht was du rechnest
mindestlohn 12,82€
40h/w
Bruttolohn ~2.222,00€

Nach Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministerium der Finanzen ergeben sich, zumindest in meiner Lohnsteuerklasse I, 148,50 Euro Steuern im Monat.

BAT:
Bitte ausführlich lesen, wie schon mal gerechnet...

Selbstreden sind bei Grenzberechungen alle Grenzwerte des Systems einzupflegen.

KlammeKassen:

--- Zitat von: BAT am 01.07.2025 14:03 ---Du meinst auf das Gesamtgehalt? Ich meinte nur meine Zusatzzahlungen für Bereitschaft.

--- End quote ---

So lange man in Steuerklasse I ist und in der Kirche ist und diese 1,81 % an die VBL abführen muss (einige haben ja das Glück, bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu sein bei der der Arbeitnehmer nichts abführt), bleibt bei Erhöhungen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze tatsächlich weniger als 50 % übrig. Das ist schon echt bitter.

"Arbeit soll sich lohnen."

KlammeKassen:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.07.2025 08:52 ---
--- Zitat von: MaLa am 02.07.2025 07:45 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2025 13:58 ---
--- Zitat von: Bastel am 01.07.2025 11:42 ---Ursprünglich wollte man die ganze Überstunde davon befreien.

--- End quote ---
Wann wurde das denn verkündet und von Wem?

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War mal ne Idee der FDP

Dabei sind doch schon die hälfte aller Überstunden in Deutschland Steuerfrei, zwar weil sie nicht vergütet werden, aber wen interessieren schon nebensächlichkeiten :D

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Ja?
Wann wurde von der FDP was genau verkündet?
Oder reden wir über Bildzeitungsüberschriften, die der Bürger irgendwie interpretiert hat?

Ich hörte immer nur, die Überstundenzuschläge sollen abgabenfrei sein.
Ich hörte nie, die Überstunden sollen steuerfrei sein.
Aber viele wollten letzteres hören.

Und die von dir erwähnte Hälfte sind doch keine Überstunden, sondern ein freiwilliges Geschenk von Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber!

--- End quote ---

Die Presse hat es in der Tat oft falsch dargestellt. Entweder, weil sie nicht genau lesen können oder den Unterschied nicht verstehen.
Es geht aber um die Zuschläge für Überstunden.

Betrifft das denn auch die sensationellen 10 % Aufschlag für die Stunden 40-42, die man absolvieren kann? Ist ja eigentlich keine Überstunde dann, aber ein Zuschlag...

BAT:

--- Zitat von: KlammeKassen am 04.07.2025 11:20 ---
So lange man in Steuerklasse I ist und in der Kirche ist und diese 1,81 % an die VBL abführen muss (einige haben ja das Glück, bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu sein bei der der Arbeitnehmer nichts abführt), bleibt bei Erhöhungen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze tatsächlich weniger als 50 % übrig. Das ist schon echt bitter.


--- End quote ---

Ja, aber darum geht es nicht.

Es geht hier ja um Bereitschaftszeiten, die teils steuerfrei sind. Und dennoch bleibt weniger als die Hälfte. Und das für Aufstehen nachts um drei, etc..

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