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TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
TVOEDAnwender:
--- Zitat ---Bei uns (Entsorgungsbranche) fällt alle paar Wochen ein Bereitschaftsdienst an, welcher mir aufs Jahr gerechnet etwa 80h Mehrstunden einbringen,
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Nur bei einem durch Dienst-/Betriebsvereinbarung eingerichteten Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD, können die Rufbereitschaftsentgelte faktorisiert und auf das Arbeitszeitkonto gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 TVöD gebucht werden. Ich gehe davon aus, dass Ihr kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD habt (hat so gut wie niemand), sondern ein normales Gleitzeitkonto ("Plus-/Minus-Konto", manchmal auch einfach "Nachweiskonto" genannt).
Daher dürfte weder die Anordnung der Rufbereitschaft, noch die tatsächlichen Einsätze überhaupt auf dem Zeitkonto als "Mehrstunden" bei Dir erscheinen.
Für die reine Anordnung der Rufbereitschaft sind Stundenpauschalen bzw. 12,5 % des Stundenentgelts als Vergütung für die RB zu zahlen (je nachdem ob die RB bis zu 12 Stunden oder 12 Stunden und mehr angeordnet werden). Neben der Pauschale bzw. der zeitratierlichen Vergütung wird die Arbeitsleistung (=Einsätze während der angeordneten RB) einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 TVöD gezahlt, § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD.
Waldkatze:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2025 10:46 ---Ich verstehe dich nicht: Du arbeitest ca. 5 h pro Woche mehr und machst dann irgendwann mehr frei, kommst also nicht auf mehr Arbeitszeit.
Offensichtlich ist dann in dieser Phase deines Berufsjahres der Arbeitsanfall nicht so hoch, denn sonst könntest du ja nicht einfach weniger arbeiten.
Das machst du alles freiwillig und der AG will eben nicht mehr Arbeitsleistung bei dir pro Jahr abrufen (sonst würde er Überstunden anordnen), als ist es doch deine Entscheidung und dein Vorteil, dass du "Vorarbeitest".
Niemand verlangt es, du kannst doch offensichtlich auch mit 39h aufs Jahr gesehen deine Arbeit machen, oder habt ihr solche Saison arbeiten?
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Nein, wir haben das ganze Jahr genug zu tun. Die Überstunden müssen halt zwangsweise abgebaut werden. Die Arbeit bleibt während dessen liegen und wenn man zurückkommt ist der Berg halt doppelt so groß wie sonst.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Waldkatze am 18.07.2025 11:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2025 10:46 ---Ich verstehe dich nicht: Du arbeitest ca. 5 h pro Woche mehr und machst dann irgendwann mehr frei, kommst also nicht auf mehr Arbeitszeit.
Offensichtlich ist dann in dieser Phase deines Berufsjahres der Arbeitsanfall nicht so hoch, denn sonst könntest du ja nicht einfach weniger arbeiten.
Das machst du alles freiwillig und der AG will eben nicht mehr Arbeitsleistung bei dir pro Jahr abrufen (sonst würde er Überstunden anordnen), als ist es doch deine Entscheidung und dein Vorteil, dass du "Vorarbeitest".
Niemand verlangt es, du kannst doch offensichtlich auch mit 39h aufs Jahr gesehen deine Arbeit machen, oder habt ihr solche Saison arbeiten?
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Nein, wir haben das ganze Jahr genug zu tun. Die Überstunden müssen halt zwangsweise abgebaut werden. Die Arbeit bleibt während dessen liegen und wenn man zurückkommt ist der Berg halt doppelt so groß wie sonst.
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nochmal zu den Rufbereitschaftszeiten und den daraus entstehenden 80 "Überstunden": Habt ihr denn ein Arbeitszeitkonto nach § 10? Darüber müsste es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung geben. Ansonsten müssten diese Stunden eh ausgezahlt werden (mit Überstundenzuschlag) und du müsstest diese gar nicht abfeiern.
DerTechniker:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 18.07.2025 11:36 ---
--- Zitat von: Waldkatze am 18.07.2025 11:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2025 10:46 ---Ich verstehe dich nicht: Du arbeitest ca. 5 h pro Woche mehr und machst dann irgendwann mehr frei, kommst also nicht auf mehr Arbeitszeit.
Offensichtlich ist dann in dieser Phase deines Berufsjahres der Arbeitsanfall nicht so hoch, denn sonst könntest du ja nicht einfach weniger arbeiten.
Das machst du alles freiwillig und der AG will eben nicht mehr Arbeitsleistung bei dir pro Jahr abrufen (sonst würde er Überstunden anordnen), als ist es doch deine Entscheidung und dein Vorteil, dass du "Vorarbeitest".
Niemand verlangt es, du kannst doch offensichtlich auch mit 39h aufs Jahr gesehen deine Arbeit machen, oder habt ihr solche Saison arbeiten?
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Nein, wir haben das ganze Jahr genug zu tun. Die Überstunden müssen halt zwangsweise abgebaut werden. Die Arbeit bleibt während dessen liegen und wenn man zurückkommt ist der Berg halt doppelt so groß wie sonst.
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nochmal zu den Rufbereitschaftszeiten und den daraus entstehenden 80 "Überstunden": Habt ihr denn ein Arbeitszeitkonto nach § 10? Darüber müsste es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung geben. Ansonsten müssten diese Stunden eh ausgezahlt werden (mit Überstundenzuschlag) und du müsstest diese gar nicht abfeiern.
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Er meint nicht Überstunden in diesem Sinne. Ich glaube er meint die Stunden, die er sowieso über Gleitzeit durch Mehrarbeit aufbaut.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: DerTechniker am 18.07.2025 11:57 ---Er meint nicht Überstunden in diesem Sinne. Ich glaube er meint die Stunden, die er sowieso über Gleitzeit durch Mehrarbeit aufbaut.
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Das hat er aber so nicht geschrieben:
--- Zitat ---Bei uns (Entsorgungsbranche) fällt alle paar Wochen ein Bereitschaftsdienst an, welcher mir aufs Jahr gerechnet etwa 80h Mehrstunden einbringen, weiterhin habe ich bereits 80h Mehrstunden auf meinem Zeitkonto
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