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TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage

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TVOEDAnwender:
Nein. Bei der VKA gibt's kein Geld zurück. Nur Ersatzfreistellung bis 31.12. Findet die Ersatzfreistellung nicht statt verfällt der Tag. Das ist beim Bund explizit anders geregelt.

BAT:
1Tauschtage, die nicht innerhalb des in Absatz 3 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen werden, verfallen. 2Eine finanzielle Abgeltung der
12
Tauschtage ist ausgeschlossen. 3Kˆnnen vom Arbeitgeber bewilligte
Tauschtage wegen einer unverz¸glich angezeigten und durch ‰rztliches
Attest nachgewiesenen Arbeitsunf‰higkeit oder wegen der Geltendmachung von dringenden betrieblichen/dienstlichen Gr¸nden durch den Arbeitgeber an dem entsprechenden Tag/den entsprechenden Tagen nicht
in Anspruch genommen werden und kann in dem verbleibenden Zeitraum nach Absatz 3 Satz 1 keine Ersatzfreistellung erfolgen, besteht f¸r
diese ansonsten mit Ablauf dieses Kalenderjahres verfallenden Tauschtage ein entsprechender Ausgleichsanspruch in Geld; maflgebend ist dabei der zum Zeitpunkt der Umwandlung der Jahressonderzahlung nach
Absatz 2 ermittelte Umwandlungsbetrag.“

VKA - Text

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: BAT am 17.08.2025 17:43 ---1Tauschtage, die nicht innerhalb des in Absatz 3 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen werden, verfallen. 2Eine finanzielle Abgeltung der
12
Tauschtage ist ausgeschlossen. 3Kˆnnen vom Arbeitgeber bewilligte
Tauschtage wegen einer unverz¸glich angezeigten und durch ‰rztliches
Attest nachgewiesenen Arbeitsunf‰higkeit oder wegen der Geltendmachung von dringenden betrieblichen/dienstlichen Gr¸nden durch den Arbeitgeber an dem entsprechenden Tag/den entsprechenden Tagen nicht
in Anspruch genommen werden und kann in dem verbleibenden Zeitraum nach Absatz 3 Satz 1 keine Ersatzfreistellung erfolgen, besteht f¸r
diese ansonsten mit Ablauf dieses Kalenderjahres verfallenden Tauschtage ein entsprechender Ausgleichsanspruch in Geld; maflgebend ist dabei der zum Zeitpunkt der Umwandlung der Jahressonderzahlung nach
Absatz 2 ermittelte Umwandlungsbetrag.“

VKA - Text

--- End quote ---

Habe die Bund-Regelung versehentlich gelesen.

maxtante:
Hallo Admin,
schön, dass das in den Rechner aufgenommen wurde. Aber es ist nicht individuell, sondern der Betrag für Vollzeit, mit dem dort gerechnet wird.
Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber der Abzug für einen freien Tag kann doch bei TZ nicht der gleiche wie bei VZ sein (oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?).

Umlauf:

--- Zitat von: maxtante am 18.08.2025 17:56 ---Hallo Admin,
schön, dass das in den Rechner aufgenommen wurde. Aber es ist nicht individuell, sondern der Betrag für Vollzeit, mit dem dort gerechnet wird.
Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber der Abzug für einen freien Tag kann doch bei TZ nicht der gleiche wie bei VZ sein (oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?).

--- End quote ---

Ich würde jetzt sagen, da hast du völlig Recht.

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