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TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
BAT:
Es ist doch nicht wackelig wegen der genannten Punkte, sicher evtl. noch mal on top.
Es gibt halt zum Urlaubs ausgiebigste Rechtsprechung. Da ist eigentlich alle geregelt. Tauschtage sind ein neues Konstrukt, welches dann halt (zusätzlicher) Rechtsprechung in den nächsten Jahren bedarf. Und so etwas ist juristisch wackelig.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 16.07.2025 10:28 ---Es ist doch nicht wackelig wegen der genannten Punkte, sicher evtl. noch mal on top.
Es gibt halt zum Urlaubs ausgiebigste Rechtsprechung. Da ist eigentlich alle geregelt. Tauschtage sind ein neues Konstrukt, welches dann halt (zusätzlicher) Rechtsprechung in den nächsten Jahren bedarf. Und so etwas ist juristisch wackelig.
--- End quote ---
Na dann sollten die Redaktionsverhandlungen verlängert werden 8)
UNameIT:
--- Zitat von: MaLa am 16.07.2025 07:58 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 15.07.2025 19:26 ---Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.
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Dann finde ich den unentgeltichen Verfall rechtlich Wackelig, denn im Grunde hab ich diese Tage ja gekauft.
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Die DBB sagt, man bekommt das Geld zurück für nicht genommene Tage:
--- Zitat ---Tauschtage verfallen, wenn sie nicht innerhalb des Inanspruchnahmezeitraums genommen
werden. Es entsteht ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Höhe des Wertes des nicht genommenen Tauschtags. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 31. März des Jahres, das auf
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den Inanspruchnahmezeitraum folgt.
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Moment, beim Bund gibts das Geld zurück, beim VKA nicht.
--- Zitat ---Tauschtage, die nicht innerhalb des Inanspruchnahmezeitraums genommen werden, verfallen. Eine finanzielle Abgeltung findet nicht statt. Können bewilligte Tauschtage wegen einer
unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit
oder wegen der Geltendmachung dringender dienstlicher oder betrieblicher Gründe durch
den Arbeitgeber an den entsprechenden Tagen nicht in Anspruch genommen werden und
kann während des Inanspruchnahmezeitraums keine Ersatzfreistellung erfolgen, besteht für
diese Tauschtage ein Ausgleichsanspruch in Geld.
--- End quote ---
BAT:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 15.07.2025 19:26 ---
Das ist rechtlich nicht wackelig.
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;)
TVOEDAnwender:
Gegen die "Nichterstattung" der SuE Umwandlungstage bei Erkrankung (AN wurde am Tag der Umwandlungstage krank, AG hat SuE Zulage trotzdem gekürzt) gab es zuletzt 3 verschiedene Klagen vor unterschiedlichen Arbeitsgerichten die allesamt von den klagenden Arbeitnehmern verloren wurden.
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