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TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage

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TVOEDAnwender:
Keine Urlaubstage im Rechtsinn, daher unterliegen Sie auch nicht dem BUrlG (das ist den Arbeitgebern immer wichtig). Sie sind ein eigenständiger zusätzlicher tariflicher Freistellungstatbestand. So wie die Umwandlungstage für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst oder der zusätzliche Freizeitausgleich nach § 6a TV-H.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: BAT am 15.07.2025 19:22 ---Ich halte das für rechtlich wackelig. Es gibt ja für diese Tage keien regelhaftes Gehalt, sondern den Anteil, der bei der JSZ gekürzt wird. Insofern ist halt die Frage, ist das überhaupt Tabellenentgelt (z. B. wichtig für die JSZ)? Ist es überhaupt SV und Steuerpflichtig?

--- End quote ---

Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.

BAT:
Sorry, ich war über diesen Passus beim Bereich Bund gestolpert:

Während der Inanspruchnahme wird für jeden Tauschtag Entgelt in dem Umfang gezahlt, in dem die Jahressonderzahlung je erklärtem Tauschtag vermindert wurde.

MaLa:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 15.07.2025 19:26 ---Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.

--- End quote ---

Dann finde ich den unentgeltichen Verfall rechtlich Wackelig, denn im Grunde hab ich diese Tage ja gekauft.

MoinMoin:

--- Zitat von: MaLa am 16.07.2025 07:58 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 15.07.2025 19:26 ---Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.

--- End quote ---

Dann finde ich den unentgeltichen Verfall rechtlich Wackelig, denn im Grunde hab ich diese Tage ja gekauft.

--- End quote ---
Urlaub kann auch verfallen, hat man auch "erkauft".

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