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Absage: Widerspruch, Rechtsschutz?!
Organisator:
--- Zitat von: maiklewa am 09.04.2025 15:25 ---Inwiefern sollte man als Ang verlieren, wenn man vor Gericht gewonnen hat?
Man wird eingestellt und hat seine Ruhe. Der AG wird sich hüten, den sich eingeklagten AN während der Probezeit zu kündigen, sollte er zumindest, sofern keine krassen Ausreißer vom Ang nachweislich vorliegen.
--- End quote ---
Man wird nicht eingestellt. Wenn der AG relevante Dinge falsch gemacht hat wird er in der Regel vom Gericht aufgefordert, die Auswahlentscheidung zu korrigieren.
Der schlaue Arbeitgeber bricht dann das Auswahlverfahren ab und der Klagende hat auch nix gewonnen. Außer den Prozess.
Tagelöhner:
Das ist in der Tat zutreffend... 8)
Casa:
Sehr dünne Sachverhaltsdarstellung. Zur Sachverhaltsaufklärung müsste ich mindestens 5 mal mehr schreiben, als der Threadersteller bisher schrieb.
Hast du schonmal google bemüht und dir die ersten 5-8 Ergebnisse durchgelesen?
Faunus:
--- Zitat von: Casa am 10.04.2025 19:22 ---Sehr dünne Sachverhaltsdarstellung.
--- End quote ---
Vielleicht wurde hier nur der Frust "abgelassen" - ob über die Absage vom Jobcenter, eigenen Fehleinschätzung oder was auch immer. K.A.
Hier sind sind scheinbar mehrere "trübe Teiche" zum Fischen vom TE angelegt worden.
ike:
Was soll das bitte alles bringen?
Die wollen Dich nicht und fertig.
Sich darüber aufzuregen ist völlige Zeitverschwendung.
Lieber die Energie in eine neue Bewerbung stecken!
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