Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Absage: Widerspruch, Rechtsschutz?!

<< < (3/5) > >>

FearOfTheDuck:
Wie kommst du darauf, dass im SV ein Widerspruch möglich ist?

maiklewa:
https://ulrich-hallermann.com/konkurrentenklage/#1

KaiBro:
Wichtig zu wissen wäre, warum sich der TE für diesen Weg entscheiden möchte. Weil das Bauchgefühl gesagt hat, man wird eingestellt?

Eine Konkurrentenklage kann man machen, lohnt sich in meinen Augen aber nicht. Als Angestellter kann man in meinen Augen nur verlieren, selbst wenn man vor Gericht gewinnt.

maiklewa:
Inwiefern sollte man als Ang verlieren, wenn man vor Gericht gewonnen hat?

Man wird eingestellt und hat seine Ruhe. Der AG wird sich hüten, den sich eingeklagten AN während der Probezeit zu kündigen, sollte er zumindest, sofern keine krassen Ausreißer vom Ang nachweislich vorliegen.

KaiBro:

--- Zitat von: maiklewa am 09.04.2025 15:25 ---Inwiefern sollte man als Ang verlieren, wenn man vor Gericht gewonnen hat?

Man wird eingestellt und hat seine Ruhe. Der AG wird sich hüten, den sich eingeklagten AN während der Probezeit zu kündigen, sollte er zumindest, sofern keine krassen Ausreißer vom Ang nachweislich vorliegen.

--- End quote ---

Die Kündigung während der Probezeit kann ohne Grund erfolgen. Auch wird sich sowas unter den Kollegen rumsprechen und ggf. wird man gemieden. Will man das?

Sicherlich wird jede Behörde anders damit umgehen. Bei der einen wird man gekündigt, bei der anderen erhält man seine Chance.

Also ich sehe nicht, was man hier gewinnen will.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version