Autor Thema: Besoldungsrunde 2025 Bund  (Read 106025 times)

Pawel

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #180 am: 08.09.2025 17:21 »
Auf der einen Seite fehlen im Haushalt 2027 bereits jetzt 30 Milliarden Tendenz steigend auf der anderen Seite könnte die Regierung gut beraten sein wenigstens die Staatsdiener bei Laune zu halten.Viel mehr sind es aktuell wohl nicht.
Der Hinweis mit den Abschlägen Mai 26 sollte jeder als Wink mit dem Zaunpfahl zur Kenntnis nehmen und davon ausgehen, dass bis dahin genau Null mit der aA Bezahlung passieren wird. Von der Sache kann man den Thread getrost in einem Jahr öffnen und mal nachfragen ob jemand was gehört hat wann es kommen soll. Ich empfehle solange seine Motivation ebenfalls einzufrieren ,wie es der Gesetzgeber tut.
« Last Edit: 08.09.2025 17:29 von Pawel »

bebolus

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #181 am: 08.09.2025 17:21 »
was hindert den GG, nicht gleich dieses Vorhaben in die Abschlagszahlungen einzupreisen?
Zum Beispiel, dass die aA via primäre Zulagen geregelt werden soll und daher kann er es nicht in der Grundbesoldung einpreisen.

Wo hast Du das denn rausgelesen..?

BVerfGBeliever

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #182 am: 08.09.2025 17:42 »
Zum Beispiel, dass die aA via primäre Zulagen geregelt werden soll und daher kann er es nicht in der Grundbesoldung einpreisen.

Nope. Sonst wäre wohl kaum von einer expliziten Stärkung des Grundgehalts und des Leistungsprinzips die Rede.

Das sagt zumindest MEINE Glaskugel.. 8)

emdy

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #183 am: 08.09.2025 18:58 »
Und ich finde es positiv, dass der Bund als 1. reagiert.

Nur dass der Bund als letztes reagiert. 😂😂😂😂

Rheini

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #184 am: 08.09.2025 19:17 »
Und ich finde es positiv, dass der Bund als 1. reagiert.

Nur dass der Bund als letztes reagiert. 😂😂😂😂

Nicht bei der aA wie wir als Besoldungsempfänger es uns wünschen und es hoffentlich kommt, weil der Bund wohl das neuste Urteil des BVerfG hoffentlich bald kassiert  8).

GeBeamter

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #185 am: 08.09.2025 19:27 »
was hindert den GG, nicht gleich dieses Vorhaben in die Abschlagszahlungen einzupreisen?
Zum Beispiel, dass die aA via primäre Zulagen geregelt werden soll und daher kann er es nicht in der Grundbesoldung einpreisen.

Evtl. wartet der DH auf das BVerfG um entweder sagen zu können, dass man es machen musste oder um erstmal zu schauen, was man machen muss.

Naja, was er machen "muss" weiß er Dank der Zitat "neuerlichen Rechtsprechung des BVerfG" ja. Neuerlich ist auch ein interessanter Terminus für ein Urteil, das zum Zeitpunkt der Umsetzung voraussichtlich bereits sechs Jahre alt ist.

Das BVerfG wird in seinen kommenden Entscheidungen vermutlich eher aufzeigen, was er (der DH) eben nicht machen darf.

Rheini

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #186 am: 08.09.2025 19:29 »
Manche brauchen halt genauere Leitplanken als andere 🤷.

Die Länder haben es für die Ledigen ja auch nicht besser hinbekommen.

Anselm

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #187 am: 08.09.2025 19:30 »
„Bald im Spitzenvereich“. Gibt es da was schwarz auf weiss?

Es wurde angekündigt, dass das Grundgehalt und das Leistungsprinzip "gestärkt" werden sollen, damit "der Bund im Bund-Länder-Vergleich wieder eine Spitzenposition einnehmen" könne, siehe https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html.


Hat das was mit der Besoldungsrunde 2025 zu tun?

Ja, hat es, weil alles zusammen in EIN Gesetz gegossen werden soll. Daher soll es ja - anders als sonst - ab Dezember und ab Mai auch erst mal nur "Abschläge" geben.

...

Das Wort "Abschläge" hat sich aber auch in der Vergangenheit bei Besoldungsrunden immer mal als unzutreffend erwiesen. Da wurden (Nach-)Zahlungen für die rückwirkende Erhöhung als Abschlagszahlungen angekündigt, aber in Wirklichkeit gab es eben nicht nur einen Abschlag sondern den gesamten Betrag für die zurückliegenden Monate und auch den aktuellen Monat in einer einzigen Zahlung (und ab da jeden Monat die neuen, angepassten Bezüge). Offensichtlich ist dem Dienstherrn nicht klar, dass ein Abschlag eigentlich nur eine Teilzahlung ist und nicht die Nachzahlung des kompletten Fehlbetrags. Ich würde daher das Wort "Abschläge" auch im aktuellen Zusammenhang nicht auf die Goldwaage legen.

GoodBye

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #188 am: 09.09.2025 08:22 »
Vielleicht meinen sie auch Abschlag im Sinne von jemandem eine Bitte abschlagen. Dann gibt es 3% und 2,8% weniger, wer weiß.

Im Dezember zu Weihnachten gibt es dann den großen Abschlag für 2025, damit nicht zuviel chinesisches Plastik unterm Weihnachtsbaum liegt und man sich auf das Wesentliche besinnt.