Besoldungsrunde 2025 Bund

Begonnen von Admin, 09.04.2025 14:18

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rentenonkel

Zitat von: Umzug 1 in 06.11.2025 08:08
Zitat von: Umzug 1 in 31.10.2025 12:10
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Stelle die Fragen an dieser Stelle nochmals ein.

Die kurze Antwort: Nein

Man kann sich nur gegen die aA als Ganzes wehren. Wie der Gesetzgeber diese sicherstellen will, liegt in seinem Ermessensspielraum.

TorteJones

Zitat von: Bastel in 06.11.2025 09:25
Zitat von: TorteJones in 06.11.2025 08:36
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.

Weil?

Imperator

Zitat von: TorteJones in 06.11.2025 09:53
Zitat von: Bastel in 06.11.2025 09:25
Zitat von: TorteJones in 06.11.2025 08:36
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.

Weil?

Weil die Erhöhung der Jahressonderzahlung, wenn man sie auf uns Beamte übertragen würde, es ja auf die 12 Monate bei uns aufgesplittet werden würde. Das heißt, dass es zu einer zusätzlichen Erhöhung der monatlichen Besoldung neben der Besoldungsanpassung führen würde.

Die Tarifbeschäftigten haben offiziell 2,8 % Erhöhung plus x - Betrag Jahreserhöhung durch das Weihnachtsgeld.
Bei den Beamten sind es nur die 2,8 %. Die Beamten haben somit Stand jetzt, einen Nachteil gegenüber den Tarifbeschäftigten bei der Tarifrunde 2025-2027 - neben den zwei weiteren Nachteilen wie den Festbetrag von 110 € und dem einen Urlaubstag mehr ab 2027.

Umzug 1

Zitat von: TorteJones in 06.11.2025 09:53
Zitat von: Bastel in 06.11.2025 09:25
Zitat von: TorteJones in 06.11.2025 08:36
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.

Weil?
[/quote

Vorausgesetzt, die Sonderzahlung aus dem Tarifbereich wird zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen, erhöht sich deren Grundgehalt entsprechend.

TorteJones

Das Weihnachtsgeld für Beamte ist aber nach der Aufteilung ENTFALLEN .... es gibt es nicht mehr .... daher kann auch nichts erhöht werden ...... aber ist nur so ein Gedanke ???  ???

Rentenonkel

Zitat von: TorteJones in 06.11.2025 10:08
Das Weihnachtsgeld für Beamte ist aber nach der Aufteilung ENTFALLEN .... es gibt es nicht mehr .... daher kann auch nichts erhöht werden ...... aber ist nur so ein Gedanke ???  ???

Da missverstehst Du was ganz grundlegend. Die Jahressonderzahlung im Dezember (von 60 % des Grundgehaltes) ist entfallen, dafür wurde seinerzeit die Jahressonderzahlung durch eine Erhöhung von 5 % auf das monatliche Grundgehalt umgelegt. Auf das ganze Jahr betrachtet hat der Beamte so eine Besoldung in der gleichen Höhe erhalten wie im Vorjahr, das Geld wurde nur anders verteilt.

Wenn nunmehr die Tarifbeschäftigten statt 60 % demnächst 75 % erhalten, dann haben sie gegenüber dem Beamten einen Vorteil von 15 %; es sei denn, auch diese 15 % würden entweder auf die 12 Monate umgelegt, so dass die monatliche Besoldung um weitere 1,25 % steigen müsste, oder alternativ müssten den Beamten im Dezember eine Sonderzahlung von 15 % ausgezahlt werden. Andernfalls würde das Tarifentgelt und die Beamtenbesoldung um eben diese 1,25 % auseinander driften.

TorteJones

na okay dann warten wir einfach mal ab ....

Max Bommel

Zum 1.7.2009 wurde lediglich die damalige Sonderzahlung in Höhe von 30% auf die Grundgehälter umgelegt, also 2,5%. Erst 2012 wurde das Grundgehalt um weitere 2,44% erhöht, da die befristete Absenkung der Jahressonderzahlung um 30% abgelaufen war.

bbdhs

Zitat von: Imperator in 06.11.2025 10:04
Zitat von: TorteJones in 06.11.2025 09:53
Zitat von: Bastel in 06.11.2025 09:25
Zitat von: TorteJones in 06.11.2025 08:36
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.

Weil?

Weil die Erhöhung der Jahressonderzahlung, wenn man sie auf uns Beamte übertragen würde, es ja auf die 12 Monate bei uns aufgesplittet werden würde. Das heißt, dass es zu einer zusätzlichen Erhöhung der monatlichen Besoldung neben der Besoldungsanpassung führen würde.

Die Tarifbeschäftigten haben offiziell 2,8 % Erhöhung plus x - Betrag Jahreserhöhung durch das Weihnachtsgeld.
Bei den Beamten sind es nur die 2,8 %. Die Beamten haben somit Stand jetzt, einen Nachteil gegenüber den Tarifbeschäftigten bei der Tarifrunde 2025-2027 - neben den zwei weiteren Nachteilen wie den Festbetrag von 110 € und dem einen Urlaubstag mehr ab 2027.

Sie haben nur einen Vorteil, wenn die (prozentuale) Anhebung des Weihnachtsgeldes höher ist, als die 2,8%

Beispiel:
Beamter bekommt 50.000€ Sold (da ist Weihnachtsgeld inkludiert)
Tarifangestellte bekommt 47.500€ Gehalt und 2.500€ Weihnachtsgeld

Erhöhung: 5% (lässt sich einfacher rechnen) und 100€ mehr Weihnachtsgeld (für TA)
--> Beamter hat 52.500€
--> TA hat 49.875 + 2.5000 + 100 = 52.475€
----> Beamte stehen besser da

Erhöhung: 5% (lässt sich einfacher rechnen) und 200€ mehr Weihnachtsgeld (für TA)
--> Beamter hat 52.500€
--> TA hat 49.875 + 2.5000 + 200 = 52.575€
----> TA stehen besser da

Aber, da das Weihnachtsgeld in der Besoldung integriert ist, braucht man sich die Frage gar nicht zu stellen.
Und da es auch keine gesetzliche Pflicht zur 1:1 Übernahme gibt - stellt sich die Frage auch nicht.
Die Übernahme wurde bis jetzt quasi immer nur als Mittel genommen, damit eine aA sichergestellt ist (lol).

EDIT: Vergesst meine Rechnung. Da das Weihnachtsgeld ja nicht absolut erhöht wird, sondern der Prozentsatz sich ja auch auf das erhöhte Gehalt bezieht, ist eine Erhöhung des Weihnachtsgeld immer ein Vorteil gegenüber Beamten. Es gelten daher nur meine vorherigen 3 Schlußsätze.

Umlauf

Zitat von: TorteJones in 06.11.2025 08:36
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Weil der Dienstherr 2012 gezeigt hat, dass er in der Lage ist, die prozentuale Anhebung des ehem. Weihnachtsgelds auch bei der monatlichen Inkludierung durchzuführen. Damals wurde der Bemessungssatz von 30 auf 60 Prozent angehoben, obwohl schon mehrere Jahre Inkludiert.


Admin

wir haben den Vergleich mit einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TVöD unter Berücksichtigung der Erhöhung der Jahressonderzahlung TVöD 2026 beispielhaft gerechnet:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2025/wirkungsgleich.html

Imperator

Zitat von: Admin in 06.11.2025 15:25
wir haben den Vergleich mit einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TVöD unter Berücksichtigung der Erhöhung der Jahressonderzahlung TVöD 2026 beispielhaft gerechnet:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2025/wirkungsgleich.html

Sehr informativ! Vielen Dank!

bebolus

Zitat von: Bastel in 06.11.2025 09:25
Zitat von: TorteJones in 06.11.2025 08:36
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.

Nee, warum stimmt das Deiner Meinung nach nicht?

Umlauf

Zitat von: Umzug 1 in 06.11.2025 08:08
Zitat von: Umzug 1 in 31.10.2025 12:10
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Stelle die Fragen an dieser Stelle nochmals ein.

Warum sollte man direkte Ansprüche aus einem anderen System haben?
Selbst auf eine 1-zu-1-Übertragung der Tabellenerhöhung hat man keinen direkten Anspruch. Auch das wurde in der Vergangenheit durch den Dienstherren bewiesen.

bebolus

Kann denn jetzt irgendwer hier aus einem Gesetz oder einer Verordnung einen Rechtsanspruch auf Jahressonderzahlung resp. Weihnachtsgeld für Bundesbeamte herleiten?