Autor Thema: Besoldungsrunde 2025 Bund  (Read 262847 times)

Kuddel

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #300 am: 01.11.2025 16:00 »
GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #301 am: 01.11.2025 17:02 »
GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.

Die meisten dürften eher überspannt, wenn nicht schon gerissen sein.

bebolus

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #302 am: 03.11.2025 15:40 »
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Das würde mich auch mal interessieren wieso die Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten nicht entsprechend auch auf die Grundgehälter übertragen wurde da sie ja scheinbar im Grundgehalt integriert ist…

Weil das zu kompliziert wäre auszurechnen und weil es zu teuer ist

Du überblickst die Rechtslage nicht. (wohl zu oft 'krank')

Wie sieht denn die Rechtslage zu der von mir gestellten Frage aus?

Hahaaa das würde ich auch gerne wissen. Wie ist es juristisch zu erklären, dass die erhöhte Jahressonderzahlung der Angestellten nicht auf die Beamten übertragen wird??!! Hahaaaa

Naja, gibt es aktuell eine Rechtsgrundlage, in der geschrieben steht, dass Bundesbeamte derzeit eine Jahressonderzahlung erhalten? Oder Hat des DNeuG die Sonderzuwendung begraben?

Wasserkopp

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #303 am: 04.11.2025 12:16 »
GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.

aber wenn die Besoldung rückwirkend angepasst wird, wären doch auch schon die 3% "mehr wert" oder habe ich hier einen Denkfehler?

tinytoon

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #304 am: 04.11.2025 13:07 »
Das würde mich tatsächlich auch interessieren. Genaues wird man erst nach dem Entwurf wissen aber mal grundsätzlich: Wenn nun die Besoldung mindestens ab 2021 rückwirkend erhöht würde, dann müssten doch alle Übertragungen der Tarifergebnisse auf höhere Basisbesoldungen aufgeschlagen werden, oder nicht?

Jansen

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #305 am: 05.11.2025 19:17 »
GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.

aber wenn die Besoldung rückwirkend angepasst wird, wären doch auch schon die 3% "mehr wert" oder habe ich hier einen Denkfehler?

Stimmt schon, aber eben erst im Nachhinein. Die 2,8% würde es "sofort" auf die dann realisierte höhere Besoldung geben. Für die vorher gezahlten 3% (auf die zu dem Zeitpunkt niedrigere Besoldung) müsste es nach der entsprechenden Anpassung eine Nachzahlung geben.

emdy

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #306 am: 05.11.2025 20:37 »
Das würde mich tatsächlich auch interessieren. Genaues wird man erst nach dem Entwurf wissen aber mal grundsätzlich: Wenn nun die Besoldung mindestens ab 2021 rückwirkend erhöht würde, dann müssten doch alle Übertragungen der Tarifergebnisse auf höhere Basisbesoldungen aufgeschlagen werden, oder nicht?

Nein, das ist ein Irrglaube. Der Dienstherr schuldet nur eine amtsangemessene Alimentation, keine Tarifübertragung in bestimmter Höhe. Wenn die Besoldung hoch genug wäre, müsste das Tarifergebnis überhaupt nicht übertragen werden.

tinytoon

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #307 am: 05.11.2025 20:55 »
Soweit klar aber die Tarifübertragungen wurden ja in Gesetze gegossen, die eine Erhöhung der bis dato zugrunde liegenden Besoldung vorsehen. Insofern hätte die Besoldung auch ohne Tariferhöhung bereits amtsangemessen sein müssen und nicht erst durch die Übertragung des Tarifergebnisses. Beschlossen wurden die Übertragungen aber dennoch…

Rentenonkel

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #308 am: 06.11.2025 07:35 »
Der Bund hat im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes die bis zum 30. Juni 2008 gezahlte jährliche Sonderzahlung von 5 % der Jahresbezüge (aufgestockt um 125 € bis einschließlich A 8 ) in zwei Stufen (zum 1. Juli 2009 i.H.v. 2,5 % sowie zum 1. Januar 2012 um 2,44%) in das Grundgehalt integriert.

Eine Übertragung des Tarifergebnisses auch in diesem Bereich würde daher bei den Beamten nicht automatisch bedeuten, dass sie im Dezember 2026 eine Jahressonderzahlung erhalten, sondern es müssten vielmehr die monatlichen Bezüge ab Januar 2026 etwas erhöht werden, weil die Jahressonderzahlung in das Grundgehalt übernommen wurde.

xap

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #309 am: 06.11.2025 07:52 »
Ich verstehe eure Argumentation nicht, das ehemalige Weihnachtsgeld wird doch ohnehin durch die tariflichen Steigerungen erhöht, gerade weil es ins Grundgehalt integriert wurde. Ausgenommen sind zusätzliche Erhöhungen des WG z Bsp von 60% auf 80% - da müsste man noch mal ran. Das wird aber nicht passieren.

Rentenonkel

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #310 am: 06.11.2025 08:03 »
Im Tarifbereich wird die Sonderzahlung ab 2026 im Bereich Bund wie folgt erhöht:

E 1 bis E 8: von 90% auf 95%
E 9a bis E 12: von 80% auf 90%
E 13 bis E 15: von 60% auf 75%

Daher reicht zur Übertragung des Tarifergebnisses eine normale Steigerung der monatlichen Besoldung nicht aus, sondern die monatlichen Bezüge müssten, je nach Besoldungsgruppe, noch um ein paar Prozentpunkte mehr steigen. Aus meiner Sicht ist davon auszugehen, dass die Erhöhung der Sonderzahlung als Teil des Gesamtpaketes des Tarifergebnisses zu werten ist.

Ob eine solche Übertragung jedoch ohne Druck aus Karlsruhe passieren wird, darf zu Recht bezweifelt werden.

Umzug 1

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #311 am: 06.11.2025 08:08 »
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Stelle die Fragen an dieser Stelle nochmals ein.

TorteJones

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #312 am: 06.11.2025 08:36 »
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Dunkelbunter

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Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
« Antwort #313 am: 06.11.2025 08:44 »
Ich bin eher gespannt, was mit dem 1 Tag Urlaub mehr ab 2027 wird bei Beamten.

Bastel

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« Antwort #314 am: 06.11.2025 09:25 »
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.