Autor Thema: [Allg] erneute Verbeamtung - Diensteintritt  (Read 1521 times)

AnnaBanana

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[Allg] erneute Verbeamtung - Diensteintritt
« am: 09.04.2025 14:34 »
Hallo,

ich wurde 2017 auf Lebenszeit verbeamtet und habe mich 2019 aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen. Danach habe ich in der freien Wirtschaft gearbeitet. Nun habe ich vor, mich wieder verbeamten zu lassen. Ist mein Diensteinritt dann nach wie vor 2017 mit der ersten Verbeamtung, oder beginnt dieser mit 2025 von neuem?

Meine Behörde würde mich übrigens wieder verbeamten, das ist alles bereits geklärt.

Vielen Dank schon mal
« Last Edit: 09.04.2025 18:07 von Admin »

Matze1986

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Antw:erneute Verbeamtung - Diensteintritt
« Antwort #1 am: 09.04.2025 15:01 »
Ihr erster Diensteintritt bleibt gleich.
Jedoch zählt die Zeit zwischen Entlassung und neuem Diensteintritt nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit.

Casa

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Antw:erneute Verbeamtung - Diensteintritt
« Antwort #2 am: 09.04.2025 15:03 »
Was meinst du mit Dienstantritt?

Vorherige Zeiten als Beamte werden bei der Dienstaltersstufe berücksichtigt.

Über eine erneute Probezeit wäre mit dem Dienstherren zu reden. Diese sollte nicht erfolgen (müssen)

Über die Einstellung im vorherigen Statusamt wäre zu sprechen, sofern du bereits ein Beförderungsamt inne hattest und die neue Stelle die statusgleiche Einstellung her gibt.
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AnnaBanana

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Antw:erneute Verbeamtung - Diensteintritt
« Antwort #3 am: 09.04.2025 15:17 »
Danke für die bisherigen Antworten.

Mir ging es in erster Linie um das Datum des Dienstantritts, quasi ja auch das Jubiläumsdienstalter.  Das wäre dann ja nach wie vor der 01.03.2017? Zählen die Jahre zwischen 2019 - 2025 (Zeit in der Privatwirtschaft & rentenversichert) dann zur Dienstzeit für die Pensionsberechnung mit und beginnt diese dann am 01.03.2017 zu laufen?

Eine Probezeit fällt lt. Aussage meines Dienstherren weg, ich würde sofort wieder verbeamtet werden. Nämlich in der Besoldungsstufe, wo ich mich auch entlassen habe lassen.

Matze1986

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Antw:erneute Verbeamtung - Diensteintritt
« Antwort #4 am: 09.04.2025 15:26 »
Zählen die Jahre zwischen 2019 - 2025 (Zeit in der Privatwirtschaft & rentenversichert) dann zur Dienstzeit für die Pensionsberechnung mit und beginnt diese dann am 01.03.2017 zu laufen?

siehe erste Antwort hier:

"Jedoch zählt die Zeit zwischen Entlassung und neuem Diensteintritt nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit."

AnnaBanana

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Antw:erneute Verbeamtung - Diensteintritt
« Antwort #5 am: 09.04.2025 15:28 »
Anders formuliert -zählen die Zeiten der ersten Verbeamtungsspanne dann zur Pensionszeit?

bettelmusikant

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Antw:erneute Verbeamtung - Diensteintritt
« Antwort #6 am: 09.04.2025 15:33 »
Ja klar, alle Zeiten im Beamtenverhältnis zählen zu den ruhegehaltfähigen Dienstzeiten!

"Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die der Beamte vom Tage seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines inländischen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat." --> 2017 - 2019  :) und dann wieder ab 2025 (andere Zeiten sind vielleicht auch anrechenbar, aber das ist individuell und war kein Teil der Frage)

 

Casa

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Antw:[Allg] erneute Verbeamtung - Diensteintritt
« Antwort #7 am: 09.04.2025 20:13 »
Zitat
Anders formuliert -zählen die Zeiten der ersten Verbeamtungsspanne dann zur Pensionszeit?

Ja, siehe BeamtVG deines Bundeslandes.
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