Autor Thema: [BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin  (Read 50236 times)

matthew1312

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #135 am: 10.01.2025 11:25 »
Auch interessant:

https://www.berlin.de/sen/wohnen/wissen-fuer-mieter/berliner-mietratgeber/wohnberechtigungsschein/

Für den sog. WBS 220 liegt die Einkommensgrenze für die vierköpfige Familie bei 41.800.Euro pro Jahr.

Der Berliner Besoldungsgesetzgeber hat aber errechnet, dass vierköpfige Familien jährlich nur 40.462,08 Euro brauchen (= 3.371,84 Euro pro Monat, siehe Seite 113 der Drucksache 19/2002).

Von diesen 40.462,08 ausgehend hat der Besoldungsgesetzgeber 15 Prozent als Abstand aufgeschlagen. Aber natürlich hätte als Sockel mindestens der Betrag, der für den sog. WBS 220 maßgeblich ist, genommen werden müssen.

Und dann noch was zum 15-prozentigen Abstand an sich:

Die BZ schreibt heute:

"Die landeseigene Howoge bietet etwa eine Zweizimmerwohnung (54 Quadratmeter) an der Falkenberger Chaussee 95 in Neu-Hohenschönhausen für Personen mit WBS für 615,60 Euro an. Die gleiche Wohnung kostet ohne WBS 1026 Euro."

Quelle:
https://www.bz-berlin.de/berlin/116-millionen-guenstigere-miete

Der "Spread" liegt hier allein bei der Mietvergünstigung bei sagenhaften 410,40 Euro pro Monat. Also 4.924,80 pro Jahr. Nur fürs Wohnen! Und das als Anreiz bzw. Incentive dafür, dass die Eltern ihr Einkommen durch den Verzicht auf tristes Doppelverdienerdasein möglichst gering halten. Natürlich gibt es Familien, die nicht mehr Geld verdienen können. Aber hier wird ein Anreiz geschaffen, auf – beispielsweise – einen 538-Euro-Job zu verzichten. Denn was bringen 538 Euro für einen Minijob, wenn dadurch die WBS-Grenze mit dem hier bezifferten Vorteil von monatlich mehr als 400 Euro gerissen wird?

Diese Aspekte hat der Besoldungsgesetzgeber völlig außer Acht gelassen. Er fabuliert lediglich von 15 Prozent Abstand. Eine seriöse Betrachtung dahingehend, was denn die Bemessungsgrundlage für das 115-Prozentgebot sein soll, fehlt.

Schlimmer noch: Bei einer vierköpfigen Familie nimmt der Besoldungsgesetzgeber an:

"Pauschale Berücksichtigung geldwerter Vorteile bei Grundsicherungsempfängern": 60 Euro insgesamt monatlich.

Hier schon widerlegt durch das Beispiel aus der BZ. Was übrigens noch niedrig ausfällt. Denn da ist nur eine 54-Quadratmeter-Wohnung genannt. Bei angemessenem Wohnraum für vier Personen dürfte der "Spread" ungleich höher sein.

Das ganze Besoldungssystem ist eine Frechheit.

tobue

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #136 am: 18.01.2025 12:25 »
Verheiratetenzuschlags im Familienzuschlag

Warum ist der Besitzstand in den Berechnungen verschwunden?

Danke für die tolle Übersicht. Hat mir häufig sehr geholfen.

AltStrG

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #137 am: 23.01.2025 04:06 »
Der Familienzuschlag fehlt tatsächlich in allen Rechnern für Berlin ;(

Talion

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #138 am: 23.01.2025 10:44 »
Der Familienzuschlag fehlt tatsächlich in allen Rechnern für Berlin ;(

@Admin: Könnt Ihr das netterweise wieder einbauen? War ja schon bereits drinnen ...

Danke sehr !

matthew1312

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #139 am: 08.04.2025 22:13 »
Am 4. April 2025 ging ein neues Rundschreiben rum:

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4329613

Seite 10 ist der Wahnsinn. Mit Buchstabe c) wird ein dritter Grund für die Versagung der Ausgleichszulage erfunden. Auch dann, wenn der andere Ehegatte nicht beim Land Berlin, sondern beispielsweise beim Bund ist, entfällt für den Berliner Ehepartner die Ausgleichszulage.

Dieser Ausschlusstatbestand solle nun rückwirkend zum 1. November 2024 durch neues Gesetz kommen. Bis dahin keine Zahlung der Ausgleichszulage in der hier beschriebenen Konkurrenzlage.

Das geht komplett an der Begründung des Gesetzes vorbei. Drucksache 19/2002, Seite 70: Da wird ausführlich und jedenfalls in sich schlüssig begründet, weshalb die Ausgleichszulage dann entfällt, wenn beide Ehepartner im Land Berlin vollzeitbeschäftigt sind. Logisch, denn dann kumuliert bei beiden die jeweils hälftige Überführung des früheren Familienzuschlags der Stufe 1 zu, im Ergebnis, einer ganzen Ausgleichszulage (betragsmäßig). Wenn aber ein Ehepartner beim Bund ist, kann da nichts kumulieren. Denn das Land Berlin hat bezogen auf den Bundesbeamten nichts in dessen Grundbesoldung überführt.

Unfassbar, was sich hier abspielt.