Autor Thema: [NI] Polizist / Rückzahlungsverpflichtungen bei Kündigung auf Antrag  (Read 362 times)

xenoo11

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Hallo Leute,

ich habe mal eine wichtige Frage an euch.
Ich bin Polizeikommissar in Niedersachsen und werde planmäßig zum 01.10.2024 Beamter auf Lebenszeit. Jedoch habe ich persönlich schon länger den Wunsch zu kündigen und eine Weltreise zu unternehmen sowie ein anderes Studium zu beginnen. Den Beruf als Polizist möchte ich nicht mehr fortführen.
Meine Frage ist, ob ich nach 3 Jahren im Dienst meine Anwärterbezüge zum Teil zurückzahlen muss oder ob die Mindestdienstzeit mit der Verbeamtung auf Lebenszeit endet?

Ich habe in meiner Dienstvereinberung diesbezüglich nichts konkretes gefunden. Ich bin zum Oktober 2018 bei der Polizei Niedersachsen eingestellt worden.

Vielleicht weiß ja jemand mehr und kann mir eine Antwort darauf geben :)

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße!
« Last Edit: 08.06.2024 02:45 von Admin »


AlxN

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Ich hab mich nach drei Jahren und als frischer Lebzeitbeamter (POM) A8 entlassen lassen. Freistaat Bayern wollte nichts zurückgezahlt haben. Denke mal da können die vlt auch einen Rest erlassen.

Allerdings war bei mir die Perspektive erneut öD, nur andere Laufbahn und Bundesland.

Wie wäre es beim Personalrat nach einer Auskunftsperson anzufragen? Ein entsprechender SB im Bereich Personal könnte vermutlich die beste Auskunft geben