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Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?

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Eukalyptus:
Das von der Bundeswehr hier verwendete Wording "Leitender Ingenieur" ist meiner Ansicht nach auch nicht vollständig glücklich (ich wüsste allerdings nichts besseres), da man auch bei einem Einstieg im hD in der ersten Verwendung nicht notwendigerweise Projektleitung oder gar personelle Leitungsverantwortung hat. Das kommt in vielen Fällen erst in der zweiten oder dritten Verwendung, sofern man dafür geeignet ist.

Es ist einfach der direkte Einstieg als Ingenieur in den höheren Dienst, soweit die Bildungsvoraussetzungen vorliegen.

Michael12345:

--- Zitat von: Eukalyptus am 13.04.2025 11:55 ---Da bist du offenbar mit der Geschichte des Ingenieurberufes nicht gut genug vertraut. Ohne jetzt zu sehr in die Vergangenheit zu gehen, wurde man bis mindestens in die 1970er-Jahre (Westdeutschland) bzw. bis Anfang der 1990er Jahre (DDR bzw. Ostdeutschland) durch Besuch einer (meist dreijährigen) Ingenieurschule zum Ingenieur.

In Österreich ist man nach Besuch einer HTL (unterhalb des Niveaus einer Hochschule) und dreijähriger Praxis berechtigt, sich Ingenieur zu nennen. In Deutschland ist der Begriff Ingenieur nach wie vor an die erfolgreiche Absolvierung eines dreijährigen Studiums geknüpft (ohne sich jetzt durch alle Ländergesetze geblättert zu haben..).

--- End quote ---

Das stimmt, damit bin ich nicht so vertraut. Ich dachte an Dipl.-Ing. und da war das Vordiplom meines Wissens auch kein Abschluss. Analog werden Bachelor und Master zumindest von den Studenten bewertet. Bachelor wie Vordiplom und Master wie Diplom. Wobei ich natürlich weiß, dass der Bachelor ein eigenständiger Abschluss ist, jedoch laut den Professoren eher dem eines Technikers entspricht.

Danke an diejenigen die konstruktiv etwas beigetragen haben.

Michael12345:

--- Zitat von: Eukalyptus am 13.04.2025 15:40 ---Das von der Bundeswehr hier verwendete Wording "Leitender Ingenieur" ist meiner Ansicht nach auch nicht vollständig glücklich (ich wüsste allerdings nichts besseres), da man auch bei einem Einstieg im hD in der ersten Verwendung nicht notwendigerweise Projektleitung oder gar personelle Leitungsverantwortung hat. Das kommt in vielen Fällen erst in der zweiten oder dritten Verwendung, sofern man dafür geeignet ist.

Es ist einfach der direkte Einstieg als Ingenieur in den höheren Dienst, soweit die Bildungsvoraussetzungen vorliegen.

--- End quote ---

'Leitender Ingenieur' wird nicht nur bei Direkteinstieg, sondern auch bei Anwärterphase von 18 Monaten verwendet.
Jedoch stelle ich es mir schwer vor als Direkteinstiegler in so einer großen Behörde. Ich bin selbst an der Uni und weiß wie langsam die Mühlen in der Verwaltung mahlen können. Wäre es nicht sinnvoller, auch wenn man einen Direkteinstieg wählen könnte, sich auf eine Stelle mit 18 Monaten "Ausbildung" zu bewerben. Wo wären die Vor- und Nachteile?
 
Könntest du mir mit zweiter Verwendung bzw. dritte Verwendung auf die Sprünge helfen? Heißt das nach Versetzung oder wie muss ich mir das Vorstellen?

Vielen Dank im Voraus.

Michael12345:

--- Zitat von: Michael12345 am 13.04.2025 17:24 ---
--- Zitat von: Eukalyptus am 13.04.2025 15:40 ---Das von der Bundeswehr hier verwendete Wording "Leitender Ingenieur" ist meiner Ansicht nach auch nicht vollständig glücklich (ich wüsste allerdings nichts besseres), da man auch bei einem Einstieg im hD in der ersten Verwendung nicht notwendigerweise Projektleitung oder gar personelle Leitungsverantwortung hat. Das kommt in vielen Fällen erst in der zweiten oder dritten Verwendung, sofern man dafür geeignet ist.

Es ist einfach der direkte Einstieg als Ingenieur in den höheren Dienst, soweit die Bildungsvoraussetzungen vorliegen.

--- End quote ---

'Leitender Ingenieur' wird nicht nur bei Direkteinstieg, sondern auch bei Anwärterphase von 18 Monaten verwendet.
Jedoch stelle ich es mir schwer vor als Direkteinstiegler in so einer großen Behörde. Ich bin selbst an der Uni und weiß wie langsam die Mühlen in der Verwaltung mahlen können. Wäre es nicht sinnvoller, auch wenn man einen Direkteinstieg wählen könnte, sich auf eine Stelle mit 18 Monaten "Ausbildung" zu bewerben. Wo wären die Vor- und Nachteile?

 
Könntest du mir mit zweiter Verwendung bzw. dritte Verwendung auf die Sprünge helfen? Heißt das nach Versetzung oder wie muss ich mir das Vorstellen?

Vielen Dank im Voraus.

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Zusatz: Ein Kollege von mir ist Akademischer Oberrat und musste aufgrund seiner Promotion zum Dr.-Ing. keine explizite Staatsprüfung ablegen, obwohl er im höheren Dienst arbeitet. Würde dies auch für mich gelten, da ich demnächst meine Dissertation einreichen werde? Die Annahme wäre eine Stelle im Vorbereitungsdienst.

Bastel:

--- Zitat von: Michael12345 am 13.04.2025 17:02 ---
--- Zitat von: Eukalyptus am 13.04.2025 11:55 ---Da bist du offenbar mit der Geschichte des Ingenieurberufes nicht gut genug vertraut. Ohne jetzt zu sehr in die Vergangenheit zu gehen, wurde man bis mindestens in die 1970er-Jahre (Westdeutschland) bzw. bis Anfang der 1990er Jahre (DDR bzw. Ostdeutschland) durch Besuch einer (meist dreijährigen) Ingenieurschule zum Ingenieur.

In Österreich ist man nach Besuch einer HTL (unterhalb des Niveaus einer Hochschule) und dreijähriger Praxis berechtigt, sich Ingenieur zu nennen. In Deutschland ist der Begriff Ingenieur nach wie vor an die erfolgreiche Absolvierung eines dreijährigen Studiums geknüpft (ohne sich jetzt durch alle Ländergesetze geblättert zu haben..).

--- End quote ---

Das stimmt, damit bin ich nicht so vertraut. Ich dachte an Dipl.-Ing. und da war das Vordiplom meines Wissens auch kein Abschluss. Analog werden Bachelor und Master zumindest von den Studenten bewertet. Bachelor wie Vordiplom und Master wie Diplom. Wobei ich natürlich weiß, dass der Bachelor ein eigenständiger Abschluss ist, jedoch laut den Professoren eher dem eines Technikers entspricht.

Danke an diejenigen die konstruktiv etwas beigetragen haben.

--- End quote ---

In Bayern darf man sich i.d.R. mit einem B.Eng als Ing. schimpfen.

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