Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
PolareuD:
Wenn die Promotionsdauer mit einem Arbeitsvertrag als wiss. Mitarbeiter vom mindestens 3 Jahren verbunden ist/war, kann diese Zeit beim Direkteinstieg für die Laufbahnbefähigung herangezogen werden, so dass man direkt als Beamter auf Probe einsteigen kann.
Gruenhorn:
Die Zeit der Promotion wurde bei mir und keinem der Laufbahnkollegen anerkannt für die Anwärterzeit. Was hingegen geklappt hat ist die Anerkennung von Vorndienstzeiten und die Einstellung im Beförderungsamt. Das ging aber nicht bei Bezahlung der Doktorandenzeit über Stipendium. Dann war dem Sachbearbeiter der Vergleich zu E13/A13 zu schwer..
Eukalyptus:
Eine bestimmte Tätigkeit, ein „Job“, ist eine Verwendung. Und ja, mit einer Versetzung (Wechsel des Dienstpostens) beginnt in der Regel eine neue Verwendung. Und „Versetzungen“ bedeuten nicht unbedingt immer Ortswechsel.
Ansonsten mache ruhig den Vorbereitungsdienst. Er vermittelt Kenntnisse, die dir bei einer späteren Projektleitertätigkeit helfen. Ebenso werden dadurch Netzwerke aufgebaut, die dir später helfen können.
clarion:
Ich habe nach der Promotion ein Referendariat über 2 Jahre absolviert. Das Referendariat war eine sehr gechillte Zeit, man kam rum, hat viele Dinge und viele Leute kennen gelernt und gemerkt, dass man in der Wissenschaft sehr wenig Bodenhaftung hatte. Z.B. die Bemerkung, Bachelor Absolventen wären keine Ingenieure, ist ein starkes Indiz, dass auch Du bzw. den akademischen Umfeld, die Bodenhaftung verloren hat.
Bachelorabschlüsse werden wie die früheren FH Diplome betrachtet! Und das sind sehr wohl Ingenieure und etliche sind sehr gute Ingenieure.
Und Du solltest wissen, dass ein Referendariat Dich idR. In eine Laufbahn als Führungskraft bringt. Da tüftelt man weniger selbst, sondern kümmert sich sehr viel um Organisation, und gibt lediglich den Rahmen vor.
PolareuD:
Naja, die Laufbahnausbildung hat viel Schatten und ein wenig Licht. Positiv ist, dass man sich quasi als „Vogelfreier“ die relevanten Dienststellen mal anschauen kann. Das sollte man auch zwingend wahrnehmen, um zu sehen, ob man dem Laden überhaupt etwas abgewinnen kann. Für deine spätere Verwendung bringen die Lehrgänge zu dem so gut wie nichts. Man muss aber hierzu zwei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Abschlussprüfung erfolgreich abschließen. Zusätzlich ist die Anfertigung einer Praxisarbeit notwendig. Die Noten spielen aber keine Rolle, solange es mindestens eine 4,0 ist. Des Weiteren muss man in der Zeit mit Anwärterbezügen klar kommen. Eventuell gibt es noch den 100%igen Anwärterzuschlag, mit dem man sich aber verpflichtet 5 Jahre dabei zu bleiben. Wer vorher aussteigt, muss diesen zumindest anteilig zurückzahlen.
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