Vorgesetzte unterstellt unwahre Vorkommnisse

Begonnen von VielUnterwegs, 16.04.2025 10:27

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VielUnterwegs

Wenn im ÖD eine verbeamtete Vorgesetzte bestimmten Mitarbeitern Vorkommnisse unterstellt, die sie nur vermutet, die tatsächlich unwahr sind und die sie somit auch nicht belegen kann, aber damit einen erheblichen Unfrieden im gesamten Team stiftet, wie kann man sich denn dagegen wehren?

Faunus

Gibt es Beweise (e-mails, Zeugen, sosntige Dokumentation) => Dienstaufsichtsbeschwerde / Unterlassungsklage/usw.. Wobei es natürlich auf schwere der Vorkommnisse ankommt

Vielleicht hilft ja auch vor den schwerden Geschützen: reden!

troubleshooting

Zitat von: VielUnterwegs in 16.04.2025 10:27
Wenn im ÖD eine verbeamtete Vorgesetzte bestimmten Mitarbeitern Vorkommnisse unterstellt, die sie nur vermutet, die tatsächlich unwahr sind und die sie somit auch nicht belegen kann, aber damit einen erheblichen Unfrieden im gesamten Team stiftet, wie kann man sich denn dagegen wehren?

Die Stelle wechseln zu anderen Vorgesetzten!

Das ist mein Ernst bzw. war das, was mir in genau dieser Situation damals der Diensstellenleiter geraten hat. Selbst Belegen, dass Vorgesetzte Unsinn erzählen und zu Unrecht anschwärzen. Der Personalrat wollte sich dazu nicht mal auf direkte Anforderung der MA mit in die Personalgespräche setzen.

Organisator

Zitat von: VielUnterwegs in 16.04.2025 10:27
Wenn im ÖD eine verbeamtete Vorgesetzte bestimmten Mitarbeitern Vorkommnisse unterstellt, die sie nur vermutet, die tatsächlich unwahr sind und die sie somit auch nicht belegen kann, aber damit einen erheblichen Unfrieden im gesamten Team stiftet, wie kann man sich denn dagegen wehren?

Wie im normalen Leben auch:

1. Vorgesetzte ansprechen und Erwartungshaltung formulieren
2. Bei Nichtbefolgen: Nächste Leitungsebene ansprechen

KaiBro

In diesem Fall betrifft es scheinbar mehrere Mitarbeiter. Diese sollten sich zusammen tun und das Gespräch mit dem Vorgesetzten der Vorgesetzten suchen. Beweise sammeln, Stichpunkte notieren und im Gespräch vorlegen. Sollte das Gespräch zu keinem Erfolg führen, eine Unterlassungsklage anstreben.


Faunus