Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Familienzuschlag Bundesbeamte
123Beamtin123:
Hallo,
leider ist mir nicht klar, welche Stufe bzw. Höhe des Familienzuschlags bei folgenden Konstellationen zutreffend ist:
1. Bundesbeamtin, nicht verheiratet aber zusammenlebend, 1 Kind
2. Bundesbeamtin, verheiratet, 1 Kind
Kann jemand helfen?
Viele Grüße
Alexander79:
Beides mal Stufe 2, sofern bei erstens der andere Elternteil mit in der Wohnung lebt.
amy1987:
Stufe zwei stimmt. Es ist in beiden Fällen jedoch irrelevant, ob der andere Elternteil mit in der Wohnung lebt. Ausschlaggebend ist einzig, ob für das Kind grundsätzlich ein Kindergeldanspruch besteht und ob dieses in der Wohnung lebt. Gut verständlich in § 40 BBesG nachzulesen.
Johnny75:
...wobei der Vollständigkeit halber noch erwähnt werden sollte, dass das Kind jeweils auch im selben Haushalt leben muss, um den FZ Stufe 2 zu erhalten. Ich nehme zwar an, dass die Erstellerin dies so gemeint hat, zweifelsfrei so beschrieben hat sie es allerdings nicht ;)
Ergo, für Beispiel 1:
- Kind im eigenen Haushalt: FZ Stufe 2 steht zu: aktuell €317.66
- Kind lebt NICHT im eig. Haushalt: nur die Differenz zwischen FZ Stufe 2 und 1 steht zu (sog. kiFZ): aktuell €146,38 (gem. §40 Abs. 3 BBesG)
conny111:
--- Zitat von: Johnny75 am 17.04.2025 07:01 ---...wobei der Vollständigkeit halber noch erwähnt werden sollte, dass das Kind jeweils auch im selben Haushalt leben muss, um den FZ Stufe 2 zu erhalten.
--- End quote ---
Muss das Kind im eigenen Haushalt leben, damit das Elternteil Anspruch auf Familienzuschlag hat? Was ist mit volljährigen Kindern, die während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung leben?
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