Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Pflicht zur Stellenausschreibung nach Neubewertung einer Stelle - Stelleninhaber
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 22.04.2025 18:31 ---Gut, dann passe ich. Und gebe Dir Recht.
(kann mir aber weiterhin nicht erklären, warum man bei "passenden" Stellen nicht für Beamte ausschreibt oder ausschreiben sollte)
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Können kann man alles, müssen muss man nichts und Sinn macht es doch nur, wenn man komplett neu besetzt oder jemanden die höherwertigen Tätigkeiten auf der Stelle, auf der er sitzt nicht, zutraut.
Absoluter Unverständlich ist es zu glauben, dass man grundsätzlich Ausschreiben sollte, weil sich irgendwelche Tätigkeiten erweitern/verändern.
Und das sich Beamte da auf eine Stelle einklagen könnten und den TBler von der Stelle schubsen könnten.
Aber umgekehrt gilt auch, dass der AN es nicht verhindern kann, wenn der AG das macht.
Aber es gibt auch keine Rechtsvorschrift im Arbeitsrecht, die den AG dazu zwingt es zu machen.
Und das war eigentlich das Thema hier im Thread.
BAT:
--- Zitat von: Umlauf am 20.04.2025 02:20 ---
--- Zitat von: BAT am 18.04.2025 16:52 ---Klär mich auf. Ich habe es noch nie erlebt, dass Verwaltungsstellen bei uns im Hause nur für Beschäftigte ausgeschrieben wurden.
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Das ist bei uns eigentlich der ganz normale Standard.
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Ich bezog mich hierauf. Auf das ganz normale Ausschreibungsverfahren.
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