Hallo zusammen,
ich bin seit 5 Jahren auf einer mit 9b bewerteten Stelle eingesetzt gewesen (Verwaltung kreisfreie Stadt; Bundesland Brandenburg). Kürzlich wurde seitens der Dienststellenleitung (Amt Organisation) nach dauerhafter Anpassung meiner Tätigkeiten die Stellenbeschreibung dahingehend geändert, dass nunmehr eine 9c die korrekte Eingruppierung darstellt.
Und damit wurden dann dir die Aufgaben auch übertragen?
Also übst du sie derzeitig aus?
und es ist vom Personalamt bestätigt, dass du sie auch ausüben sollst?
Falls ja, solltest du einen Brief aufsetzen und das dir zustehenden Gehalt von 9c einfordern.
Denn ein Angestellter ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und wird entsprechend bezahlt, nicht aufgrund von Stellenplänen oder anderen Beamtengedöns.
Das Amt Personal sagt nun, dass dies eine Stellen-Neubewertung ist und deshalb - aufgrund des zu berücksichtigen Gleichheitsgrundsatzes, denn die Stelle ist ja möglicherweise attraktiver geworden - die Stelle neu ausgeschrieben werden müsste. Ich als momentaner Stelleninhaber könne mich ja dann auf meine eigene Stelle bewerben.
Öffentlich ausgeschrieben muss da gar nichts, da keine neue Stelle eingerichtet wird, also niemanden der Weg in den öD durch eine fehlende nicht Ausschreibung verwehrt wird.
Und intern kann man es ausschreiben, wenn man will.
Da kann es auch Vereinbarungen mit dem PR gibt, die da Vorgehensweisen vorgeben.
Aber das ist alles irrelevant, wenn die Tätigkeiten übertragen wurden.
Ich verstehe zwar das grundsätzliche Ansinnen dieses Vorgehens seitens der Dienststellenleitung, aber gibt es nicht einen normierten oder per Rechtsprechung erfolgten Schutzanspruch für den bisherigen Stelleninhaber?
Stellen sind irrelevant für dich als Angestellter, du hast keinen Dienstherren, sondern einen Arbeitgeber.
Und kannst getrost auf den Beamtenkalkriesel kram ignorieren.
Bspw., dass eine Neuausschreibung nicht erfolgen muss, wenn der bisherige Stelleninhaber länger als x schon auf der Stelle sitzt.
Ich wüsste nicht woraus sich ein gesetzlicher Anspruch ergibt, dass bei Tätigkeitsänderungen ausgeschrieben werden müsste.
Und ist euch ein solches Vorgehen auch bei anderen Dienststellen bekannt?
Ja, so etwas wird immer wieder von Beamten aufgrund fehlendem Wissens und Verwechslungen mit dem Beamtenrecht andiskutiert.
Wir schreiben neue Arbeitsplätze oder freigewordenen aus. Aber eine Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten am Arbeitsplatz muss nicht ausgeschrieben werden.
Danke und liebe Grüße
Bitte
ich hoffe du hast es schriftlich, dass du diese Tätigkeiten derzeitig ausübst und das im Wissen der Personalstelle (GVPL z.B.), denn daraus lässt sich die wirksame Übertragung ableiten.
Korrekt wäre bei so etwas immer:
Aufgabenzuwachs wird festgestellt und bei der Personalstelle angemeldet
und dann von dort genehmigt und bestätigt und übertragen.