Autor Thema: Erfahrungen mit Arbeitsplatzüberprüfung – von EG 10 Richtung EG 11/12?  (Read 2748 times)

C4H4N1

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Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit als Sachbearbeiter mit ingenieurähnlichen Aufgaben bei einer Kommune im norddeutschen Raum. Ursprünglich bin ich Straßenbaumeister. Durch den Fachkräftemangel und mein persönliches Interesse hatte ich die Möglichkeit, zunehmend Projekte zu übernehmen, die bei uns sonst von Bauingenieuren der EG 12 bearbeitet werden.

Bis vor kurzem habe ich gemeinsam mit einem Bauingenieur (EG 12) ein größeres Projekt betreut. Nach dessen Ruhestand habe ich nun die Verantwortung für ein neues Projekt übernommen – mit höherem Volumen, komplexerer Bauweise und zusätzlichen Herausforderungen. Im Laufe dieses Projekts wurde sowohl meiner Vorgesetzten als auch mir deutlich, dass diese Aufgaben über das hinausgehen, was typischerweise zur EG 10 gehört – eher in Richtung EG 11 oder 12.

Vor meiner Eingruppierung in EG 10 habe ich ein Qualifizierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen. Vor etwa zwei Jahren habe ich dafür bereits einen Antrag auf Arbeitsplatzüberprüfung gestellt. Damals musste ich im Antrag explizit benennen, dass eine Höhergruppierung von EG 9b auf EG 10 beantragt wird – so wurde es von der Personalstelle verlangt.

Meine Frage: Muss man bei einer erneuten Prüfung überhaupt wieder eine konkrete Entgeltgruppe angeben? Oder ist es sinnvoller, den Antrag offen zu formulieren, damit objektiv geprüft werden kann, was die tatsächliche Wertigkeit der Stelle ist?

Demnächst soll ich ein weiteres Projekt übernehmen, das in Komplexität und Umfang dem aktuellen sehr ähnlich ist. Bei einem vergleichbaren Projekt arbeiten derzeit zwei Ingenieure (EG 12) gemeinsam mit einem externen Ingenieurbüro. Ich hingegen soll dieses neue Projekt eigenverantwortlich alleine betreuen.

Meine Vorgesetzte steht grundsätzlich hinter mir und würde mir gern auch künftig größere Projekte übertragen. Die Personalstelle signalisiert jedoch bereits jetzt, dass – sollte die Eingruppierung in EG 11 oder EG12 bestätigt werden – die Aufgaben zukünftig so angepasst werden müssten, dass sie „EG-gerecht“ sind, also wirklich nur EG 10 entsprechen.

Das stellt mich vor eine schwierige Frage: Wie soll das in der Praxis funktionieren – insbesondere in einem Team, in dem sonst ausschließlich Ingenieure und ein Meister arbeiten, allesamt in EG 12? Eine Reduzierung der Aufgaben erscheint mir weder praxisnah noch sachlich begründbar, vor allem nicht bei der aktuellen Projektlage.

Daher meine Fragen an euch:
   •   Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht – vor allem als Meister oder Quereinsteiger in den technischen Bereich?
   •   Wie seid ihr mit Arbeitsplatzbewertungen und der Formulierung der Anträge umgegangen?
   •   Ist es sinnvoll, eine konkrete EG anzugeben – oder besser offen lassen?
   •   Und wie habt ihr reagiert, wenn die Personalstelle mit “Aufgabenzuschnitt” gedroht hat?

Ich freue mich sehr auf eure Einschätzungen, Tipps und Erfahrungswerte!

Viele Grüße

Tagelöhner

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Die Systematik ist im Grunde einfach:

Der Arbeitgeber überträgt dir Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen und Wertigkeiten), die per Tarifautomatik in der Gesamtbetrachtung eine Entgeltgruppe ergeben, nach der er dich zu bezahlen hat. Wie er dich tatsächlich bezahlt, spiegelt dann seine Rechtsmeinung zur korrekten Eingruppierung wider.

Ist in der zugrunde gelegten Entgeltordnung für deinen Fall eine formale Qualifikation definiert (z.B. Ingenieursqualifikation), dann erhältst du die Entgeltgruppe des Ingenieurs -1. Ansonsten wäre nach frühestens 3 Jahren und mit etwas wohlwollen des Arbeitgebers auch eine Einstufung als "sonstiger Beschäftigter, der über gleichwertige Fähigkeiten verfügt..." denkbar. Dann entspricht die Entgeltgruppe derjenigen, des Ingenieurs ohne Abzug von 1.

In der Praxis wird der Arbeitgeber aber natürlich versuchen, an seinem starren System über die Qualifkationen (aus der Beamtenwelt) festzuhalten und möchte oft keine Präzedenzfälle schaffen. Daher händigt er oftmals keine detaillierte Stellenbeschreibung aus, die für ihn verbindlich wäre, um sich nicht angreifbar zu machen. Oder die Inhalte der Stellenbeschreibung werden so frisiert, dass am Ende für ihn ebenfalls kein Nachteil entsteht (z.B. höhere Entgeltgruppe, die zu höheren Personalkosten führt und das Stellengefüge verändert). In der Praxis erledigen die meisten ja trotzdem in aller Ruhe einfach ihren Job und werden nicht unbequem.

MoinMoin

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Vorab und zum 1000mal:

Man ist aufgrund der dauerhaft übertragenden Tätigkeiten eingruppiert.
Das passiert automatisch ohne das es dafür irgendwelche Anträge gibt.

Der korrekte Weg in einer funktionierenden Verwaltung ist der,
dass ein Entscheider die benötigten Tätigkeiten (oder die Änderungen einer aktuellen Tätigkeit) einer "Stelle" beschreibt und bei der Personalstelle anfordert, dass sie hierfür eine Stelle bereitstellen und sie ausschreibt (oder die Tätigkeiten des aktuell Ausübenden anpasst).
Die Personalstelle bildet sich hierbei eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung (EG X).

Einer Person A wird diese Tätigkeiten übertragen, die Person A ist in EG X eingruppiert, bei fehlenden Voraussetzungen in der Person in der EG X -1
FERTIG
Der einzige Antrag den es da gibt, ist der Antrag eines Entscheiders, dass Person A diese Tätigkeiten übertragen wird.

Sollte Person A und die Personalstelle ein unterschiedlicher Rechtsmeinung über die Eingruppierung der übertragenden Tätigkeiten haben, dann kann man darüber reden und parallel fordert die Person A das Entgelt §37 konform ein.
Danach einigt man sich über die Rechtsmeinung
oder ein Gericht stellt die Eingruppierung fest.

Bis vor kurzem habe ich gemeinsam mit einem Bauingenieur (EG 12) ein größeres Projekt betreut. Nach dessen Ruhestand habe ich nun die Verantwortung für ein neues Projekt übernommen – mit höherem Volumen, komplexerer Bauweise und zusätzlichen Herausforderungen. Im Laufe dieses Projekts wurde sowohl meiner Vorgesetzten als auch mir deutlich, dass diese Aufgaben über das hinausgehen, was typischerweise zur EG 10 gehört – eher in Richtung EG 11 oder 12.

Vor meiner Eingruppierung in EG 10 habe ich ein Qualifizierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen. Vor etwa zwei Jahren habe ich dafür bereits einen Antrag auf Arbeitsplatzüberprüfung gestellt. Damals musste ich im Antrag explizit benennen, dass eine Höhergruppierung von EG 9b auf EG 10 beantragt wird – so wurde es von der Personalstelle verlangt.
Bei der Beantragung zur Qualifizierung sollte also im Antrag explizit benannt werden, dass dir danach höherwertige Aufgaben übertragen werden sollen, die eine HG nach sich zieht?

Zitat
Meine Frage: Muss man bei einer erneuten Prüfung überhaupt wieder eine konkrete Entgeltgruppe angeben? Oder ist es sinnvoller, den Antrag offen zu formulieren, damit objektiv geprüft werden kann, was die tatsächliche Wertigkeit der Stelle ist?
Nein. Die Tätigkeiten bestimmen automatisch die Entgeltgruppe.
Stellen sind unbeachtlich im Tarifsinne.
Es kommt alleinig auf die auszuübenden Tätigkeiten an.

Hier hilft der Dreisatz:
Feststellung der übertragenden, auszuübenden Tätigkeiten, vergleichen mit den Tätigkeiten die Anliegen, die Tätigkeiten die Anliegen übertragen lassen von der Personalstelle und solange sie es nicht machen diese liegen lassen (sofern der Verdacht besteht, dass sie zu einer Höhergruppierung führen)

Und zwar nicht von dir sondern von deinem Vorgesetzten.


Zitat
Demnächst soll ich ein weiteres Projekt übernehmen, das in Komplexität und Umfang dem aktuellen sehr ähnlich ist. Bei einem vergleichbaren Projekt arbeiten derzeit zwei Ingenieure (EG 12) gemeinsam mit einem externen Ingenieurbüro. Ich hingegen soll dieses neue Projekt eigenverantwortlich alleine betreuen.

Meine Vorgesetzte steht grundsätzlich hinter mir und würde mir gern auch künftig größere Projekte übertragen. Die Personalstelle signalisiert jedoch bereits jetzt, dass – sollte die Eingruppierung in EG 11 oder EG12 bestätigt werden – die Aufgaben zukünftig so angepasst werden müssten, dass sie „EG-gerecht“ sind, also wirklich nur EG 10 entsprechen.
Das bedeutet also das die Personalstelle verlangt, dass Projekte nicht gemacht werden, weil sie nicht EG konform sind.
So sollte man das noch oben kommunizieren.


Zitat

Das stellt mich vor eine schwierige Frage: Wie soll das in der Praxis funktionieren – insbesondere in einem Team, in dem sonst ausschließlich Ingenieure und ein Meister arbeiten, allesamt in EG 12? Eine Reduzierung der Aufgaben erscheint mir weder praxisnah noch sachlich begründbar, vor allem nicht bei der aktuellen Projektlage.

Daher meine Fragen an euch:
   •   Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht – vor allem als Meister oder Quereinsteiger in den technischen Bereich?
   •   Wie seid ihr mit Arbeitsplatzbewertungen und der Formulierung der Anträge umgegangen?
   •   Ist es sinnvoll, eine konkrete EG anzugeben – oder besser offen lassen?
   •   Und wie habt ihr reagiert, wenn die Personalstelle mit “Aufgabenzuschnitt” gedroht hat?

Ich freue mich sehr auf eure Einschätzungen, Tipps und Erfahrungswerte!

Viele Grüße
Ich habe Erfahrungen damit gemacht im Bereich IT und im Spannungsfeld der Ausbildungen Fachinformatiker, Bachelor und Master.

Wichtig ist immer: Transparenz  und alles auf die Ebene Tätigkeiten runterbrechen und nicht auf die Personen.

Denn entweder es gibt Tätigkeiten die zu erledigen sind, dann sind sie zu erledigen, egal welche EG sich daraus für die Personen, die es dann machen, ergibt.
Oder aber man verzichtet darauf sie zu erledigen, weil man nicht das Geld dafür ausgeben will.

Es kann sein, dass man in einem dreier Team aufgaben so zuschneiden kann das da 2x 12 und einmal10 rauskommt.

Dann muss der 10er aber auch vehement die 12er Anteile ablehnen und liegen lassen.
Dazu muss man natürlich wissen was 10,11,12 ist.

Am besten ist es die gesamten Arbeitsvorgänge im ganzen Team zu bestimmen, niederschreiben und zu bewerten (sowohl von der Personalstelle, als auch von einem selber und wenn man eine Rechtsmeinung hat, dann kann man sie auch der Personalstelle begründet darlegen, dann geht es schnelle und man hat deren Arbeit gemacht).

Und dann schauen ob und wie das sinnvoll in Zeit Anteile an Personen verteilt wird und daraus ergeben sich dann die EGs.

Eine Ansage ala:  "Person A soll EG11 bekommen macht mal die Tätigkeiten so, dass er die 11 bekommt!" ist nicht sachgerecht.
Erst Tätigkeitsbewertung, dann Eingruppierung des Auszuübenden.

Tiffy

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Das mit den ganzen "Projekten" klingt mir nicht so dauerhaft. Was ist denn, wenn so ein komplexes Projekt, welches meinetwegen auf EG-12-Niveau verortet ist, endet? Wer sagt oder garantiert, dass sofort und immer wieder gleich anspruchsvolle Projekte nachfolgen?

MoinMoin

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Das mit den ganzen "Projekten" klingt mir nicht so dauerhaft. Was ist denn, wenn so ein komplexes Projekt, welches meinetwegen auf EG-12-Niveau verortet ist, endet? Wer sagt oder garantiert, dass sofort und immer wieder gleich anspruchsvolle Projekte nachfolgen?
Dann überträgt man halt diese Aufgaben vorübergehend, wenn man keine Planungssicherheit hat.
Kann dem TE dann egal sein, weil das Geld dann trotzdem kommt.

C4H4N1

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Das mit den ganzen "Projekten" klingt mir nicht so dauerhaft. Was ist denn, wenn so ein komplexes Projekt, welches meinetwegen auf EG-12-Niveau verortet ist, endet? Wer sagt oder garantiert, dass sofort und immer wieder gleich anspruchsvolle Projekte nachfolgen?

Das ist ein berechtigter Einwand – den ich mir auch gestellt habe. Allerdings ist es bei uns so, dass die gesamte Arbeitsstruktur projektbasiert ist. Wir arbeiten durchgehend in Projekten – mal kleinere, mal größere – und es gibt keine klassische Daueraufgabe, wie man sie vielleicht in anderen Bereichen kennt.
Das bedeutet: Auch wenn ein komplexes Projekt endet, folgt im Regelfall nahtlos das nächste. Es handelt sich also nicht um eine „Ausnahmesituation“, sondern um den ganz normalen Arbeitsalltag.

Die Personalstelle argumentiert jedoch genau mit diesem Punkt und möchte keine Zulage nach § 14 TV-L gewähren – mit Verweis darauf, dass es sich eben um „nur vorübergehende Projekte“ handle.
Eine mögliche Lösung, die genannt wurde, ist, dass man mir formell die Vertretung für einen langzeiterkrankten Kollegen in EG 12 überträgt – also über eine Vertretungszulage (§ 14 Absatz 3 TV-L). Der Kollege ist zurzeit langfristig ausgefallen, und ich übernehme faktisch seine Aufgaben, allerdings bisher ohne offizielle Vertretungsregelung.

Langfristig wäre mir eine klare und dauerhafte Bewertung der übertragenden Tätigkeiten natürlich lieber als eine befristete Zulage – aber selbst eine Zwischenlösung wäre zumindest ein Signal der Wertschätzung und ein Schritt in die richtige Richtung.

MoinMoin

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Die Personalstelle argumentiert jedoch genau mit diesem Punkt und möchte keine Zulage nach § 14 TV-L gewähren – mit Verweis darauf, dass es sich eben um „nur vorübergehende Projekte“ handle.
Sind die Besoffen?
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Nein wir übertragen keine Tätigkeiten vorübergehend bei weil es vorübergehende Projekte sind.
Und warum haben dann die EG12 Ings diese vorübergehenden Tätigkeiten dauerhaft übertragen bekommen?

Absolut unlogisch diese Begründung.
Zitat
Eine mögliche Lösung, die genannt wurde, ist, dass man mir formell die Vertretung für einen langzeiterkrankten Kollegen in EG 12 überträgt – also über eine Vertretungszulage (§ 14 Absatz 3 TV-L).
Es gibt keine Vertretungszulage, dass nennt sich auch dort Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.
In dem Fall ist die Begründung der vorübergehenden Übertragung die Vertretung.
und im anderen Fall wäre das konkrete Projekt die Begründung.

Zitat
Der Kollege ist zurzeit langfristig ausgefallen, und ich übernehme faktisch seine Aufgaben, allerdings bisher ohne offizielle Vertretungsregelung.
Das ist Dumm und Falsch.

Entweder du bekommst diese Aufgaben übertragen von der Personalstelle oder du machst sie nicht und dein Vorgesetzter muss den Arsch hochbekommen, dass jemand anderes diese Aufgaben macht, der sie übertragen bekommen hat.


C4H4N1

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Danke dir für die klare und deutliche Einschätzung – genau das habe ich mir auch gedacht.

Die Argumentation der Personalstelle wirkt wirklich wie ein kompletter Zirkelschluss: Man verweigert die Anwendung von § 14 TV-L mit der Begründung, dass es sich nur um vorübergehende Projekte handelt – obwohl genau dafür § 14 geschaffen wurde. Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist der Sinn der Norm. Ob das nun wegen eines Projekts, einer Vertretung oder sonstigem geschieht, ist unerheblich – solange die Tätigkeit höherwertig und übertragen ist.

Und du hast absolut recht: Die „Vertretungszulage“ ist keine gesonderte Zulagenart, sondern fällt auch unter § 14 – mit der Begründung Vertretung. Dass man da irgendwelche Fantasie-Begriffe ins Spiel bringt, um eine eigentlich klare Tarifvorgabe zu umgehen, ist schlicht irreführend.

Der Punkt mit der faktischen Übernahme ohne offizielle Übertragung ist auch genau mein Problem: Ich mache die Arbeit, aber ohne formale Grundlage – und die Personalstelle duckt sich weg. Und mein Vorgesetzter? Der freut sich, dass es läuft, ohne dass er etwas regeln muss. Dass das tariflich so nicht haltbar ist, scheint keinen zu stören – Hauptsache, es läuft irgendwie.

Deine letzte Aussage bringt’s leider auf den Punkt: Entweder ich bekomme die Aufgaben offiziell übertragen, mit allem was dazugehört – oder ich lass es bleiben. Und dann darf sich die Führungsetage überlegen, wer es macht.

Was mich zusätzlich ärgert: Selbst wenn ich die Aufgaben liegen lasse, weiß ich nicht mal genau, was ich dann eigentlich noch machen soll oder darf. Bei uns wird zwar ständig zwischen „kleineren Projekten“ (die ich angeblich machen soll) und „größeren Projekten“ (die angeblich EG12-relevant sind) unterschieden – aber eine klare Definition, was klein und was groß ist, gibt es nicht. Alles völlig schwammig. Wie soll man sich da bitte rechtssicher und korrekt verhalten?

Danke dir auf jeden Fall für die Rückendeckung – tut gut, das mal so klar von außen gespiegelt zu bekommen.

MoinMoin

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Zunächst muss ich da auch eine kleine Lanze für die VGs brechen.
Die sind ja ebenso mit dem TV Recht überfordert und agieren wie alle nur auf Druck.
Aber wenn sie dir Wohlgesonnen sind, dann kann man das Spiel gemeinsam aufbauen und den personaler den Druck geben.

Was mich zusätzlich ärgert: Selbst wenn ich die Aufgaben liegen lasse, weiß ich nicht mal genau, was ich dann eigentlich noch machen soll oder darf. Bei uns wird zwar ständig zwischen „kleineren Projekten“ (die ich angeblich machen soll) und „größeren Projekten“ (die angeblich EG12-relevant sind) unterschieden – aber eine klare Definition, was klein und was groß ist, gibt es nicht. Alles völlig schwammig. Wie soll man sich da bitte rechtssicher und korrekt verhalten?
Eine Taktik ist:
deine Tätigkeit (Projekt) nehmen, von deinem Vorgesetzen schriftlich bestätigen lassen, dass du für dieses Projekt vorgesehen bist.
Mit dieser Email, die Personalstelle konfrontieren und von denen eine Bestätigung einfordern, dass der VG vom AG die Befugnis hat, dass er dir diese Tätigkeiten übertragen darf. Inklusive den Hinweis, dass du diese Tätigkeiten nicht ausüben wirst, wenn nicht in 3 Wochen eben diese Bestätigung vorliegt. Alles in Kopie an deinen Chef (denn eigentlich wäre dies sein Job, das vorher zu klären).
Wenn gefragt wird, was das soll, dann erläuterst du, dass du diese Tätigkeiten nicht ausüben darfst, wenn es höherwertige Tätigkeiten sind und sie nicht vom AG übertragen wurden.
(Denn dein VG darf dir idR keine höherwertige Tätigkeiten übertragen, denn das ist eine Änderung des Arbeitsvertrages und dein VG darf sicherlich keine Arbeitsverträge unterschreiben)

Nach dieser Zeit forderst du deinen Chef auf, dass er dir andere Tätigkeiten zuweist und lässt das Projekt links liegen (ist schwer ich weiß, aber muss sein)

Verwaltung schlägt man mit Verwaltung!

Wenn die Personalverwaltung bestätigt, dass das in Ordnung geht, dann hast und die Tätigkeiten übertragen bekommen und bist höhergruppiert. (Musst dann nur noch darum kämpfen, auch das entsprechende Entgelt überwiesen zu bekommen - anderes Thema)

Wenn aber die Personalverwaltung nicht reagiert, dann hat dein Chef ein Problem, dass die Arbeit liegen bleibt.
Dann gibt es zwei Lösungen: Chef sauer und du darfst nur noch shit kram machen und er sucht einen anderen Deppen der den Job erledigt.
oder
Chef nimmt den Ball auf, fordert die Personalstelle auf, dir die Arbeit zu übertragen (vorläufig oder dauerhaft egal), da ansonsten die Personalstelle für den Schaden der Nichterledigung des Projektes direkt verantwortlich ist.
Skizziert den zu erwartenden (monetären) Schaden und wie gering deine höhere Bezahlung als Mehrkosten dagegen stehen.
(natürlich mit Kopie an der nächst höheren Ebene, denn wer schreibt der Bleibt)

Was passiert dann: Personalstelle knickt ein und erkennt, dass du den Job machen musst und erlaubt es dir und du bekommst dein Geld.

Personalstelle ist bockig.
Cheffe lässt Projekt voll gegen die Wand fahren, dokumentiert den Schaden, der durch die Entscheidung der Personalstelle entstanden ist und meldet den Schaden noch oben und wie er ihn hätte abwenden wollen, aber die Personalstelle es untersagt hat.
(Diesen Weg musste ich tatsächlich nur einmal gehe, seit dem läuft die Kommunikation mit der Personalstelle und Haushaltsstelle sehr gut.)

Natürlich sollte man vorher informell der PStelle genau auf diese Problematik hinweisen und gemeinsam schauen, ob man diesen Schaden abwenden kann.

Funktioniert alles nur, wenn solche Mitarbeiter wie du nicht die Arbeit dann doch machen, ohne das Entgelt zu bekommen.

Zitat
Danke dir auf jeden Fall für die Rückendeckung – tut gut, das mal so klar von außen gespiegelt zu bekommen.
Gerne,

troubleshooting

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Was mich zusätzlich ärgert: Selbst wenn ich die Aufgaben liegen lasse, weiß ich nicht mal genau, was ich dann eigentlich noch machen soll oder darf. Bei uns wird zwar ständig zwischen „kleineren Projekten“ (die ich angeblich machen soll) und „größeren Projekten“ (die angeblich EG12-relevant sind) unterschieden – aber eine klare Definition, was klein und was groß ist, gibt es nicht. Alles völlig schwammig. Wie soll man sich da bitte rechtssicher und korrekt verhalten?


Hallo, ich schicke dir dazu mal ein paar Infos als PN. Ist aber leicht zu übersehen, daher hiermit Vorinfo.

C4H4N1

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Das Grundproblem ist ja, dass nicht klar definiert ist, was genau EG 10, EG 11 oder EG 12 entspricht. Es fehlen einfach verbindliche und nachvollziehbare Kriterien. Die im TV-L genannten Begriffe sind nicht sehr hilfreich.

Ich gehe natürlich davon aus, dass bei gleichen oder sogar größeren Projekten, mit mehr Verantwortung und teilweise auch komplexerer Bauweise, die deutlich über das „selbstverständliche Maß“ hinausgeht, auch eine entsprechende Eingruppierung angemessen wäre. Wenn Kolleg*innen in vergleichbaren Projekten bereits in EG 12 sind, stellt sich zumindest die Frage, ob die Bewertung in meinem Fall ebenfalls in diese Richtung gehen müsste.

Ich will ja auch nicht die Arbeit verweigern oder so.  :)

MoinMoin

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Das Grundproblem ist ja, dass nicht klar definiert ist, was genau EG 10, EG 11 oder EG 12 entspricht. Es fehlen einfach verbindliche und nachvollziehbare Kriterien. Die im TV-L genannten Begriffe sind nicht sehr hilfreich.

Ich gehe natürlich davon aus, dass bei gleichen oder sogar größeren Projekten, mit mehr Verantwortung und teilweise auch komplexerer Bauweise, die deutlich über das „selbstverständliche Maß“ hinausgeht, auch eine entsprechende Eingruppierung angemessen wäre. Wenn Kolleg*innen in vergleichbaren Projekten bereits in EG 12 sind, stellt sich zumindest die Frage, ob die Bewertung in meinem Fall ebenfalls in diese Richtung gehen müsste.

Ich will ja auch nicht die Arbeit verweigern oder so.  :)
Es gibt viele Gerichtsurteile, die diese für dich unklaren Definitionen konkretisieren.

C4H4N1

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Hallo zusammen,

ein kurzes Update von mir: Ich habe meinen Antrag auf Arbeitsplatzüberprüfung jetzt offiziell gestellt. Meine Vorgesetzte steht voll hinter mir und konnte meine Aufgaben genauso bestätigen, wie ich sie im Antrag beschrieben habe. Falls die Personalstelle eine Stellungnahme anfordert, wird diese also identisch mit meinem Antrag und den Tätigkeitsmerkmalen sein. Diese orientieren sich übrigens stark an denen meiner Kolleg*innen, die bereits in EG 12 eingruppiert sind.

Was mich nach wie vor beschäftigt: Seit meiner Qualifizierungsmaßnahme bin ich in EG 10 eingruppiert, obwohl bei EG 9b für Meister normalerweise Schluss ist. Ich gehe nicht davon aus, dass ich als “sonstiger Beschäftigter” geführt werde – in meinem Arbeitsvertrag steht seit der Qualifizierungsmaßnahme lediglich “Techniker”. Es muss also eine Begründung für die höhere Eingruppierung geben. Man hatte mir damals gesagt, dass der Sprung in die EG 10 die größte Hürde sei. Ich bin gespannt, wie es jetzt weitergeht.

Bei meiner Antragstellung habe ich bewusst darauf verzichtet, eine konkrete Eingruppierung zu nennen. Stattdessen habe ich den Vergleich zu Kolleg*innen herangezogen, mit denen ich identische – wenn nicht sogar komplexere – Aufgaben übernehme.

Jetzt frage ich mich: Wäre es sinnvoll, mich vorsorglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst zu wenden?

VG

Rowhin

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Jetzt frage ich mich: Wäre es sinnvoll, mich vorsorglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst zu wenden?

VG

Wenn jetzt erstmal alles schon eingereicht ist, sehe ich die unmittelbare Notwendigkeit hier nicht - sollte ein negativer Bescheid zurückkommen, steht dir die Option immer noch offen.

C4H4N1

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Ich denke, ich werde tatsächlich erst einmal den Ausgang des Verfahrens abwarten. Wenn sich dann zeigt, dass es keine nachvollziehbare Begründung für die Unterschiede zu meinen höher eingruppierten Kolleg*innen gibt, kann ich immer noch überlegen, ob ich mir rechtlich fundierten Rat einhole – aber eben rein zur persönlichen Orientierung und nicht, um sofort etwas in Gang zu setzen.