Vorab und zum 1000mal:
Man ist aufgrund der dauerhaft übertragenden Tätigkeiten eingruppiert.
Das passiert automatisch ohne das es dafür irgendwelche Anträge gibt.
Der korrekte Weg in einer funktionierenden Verwaltung ist der,
dass ein Entscheider die benötigten Tätigkeiten (oder die Änderungen einer aktuellen Tätigkeit) einer "Stelle" beschreibt und bei der Personalstelle anfordert, dass sie hierfür eine Stelle bereitstellen und sie ausschreibt (oder die Tätigkeiten des aktuell Ausübenden anpasst).
Die Personalstelle bildet sich hierbei eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung (EG X).
Einer Person A wird diese Tätigkeiten übertragen, die Person A ist in EG X eingruppiert, bei fehlenden Voraussetzungen in der Person in der EG X -1
FERTIG
Der einzige Antrag den es da gibt, ist der Antrag eines Entscheiders, dass Person A diese Tätigkeiten übertragen wird.
Sollte Person A und die Personalstelle ein unterschiedlicher Rechtsmeinung über die Eingruppierung der übertragenden Tätigkeiten haben, dann kann man darüber reden und parallel fordert die Person A das Entgelt §37 konform ein.
Danach einigt man sich über die Rechtsmeinung
oder ein Gericht stellt die Eingruppierung fest.
Bis vor kurzem habe ich gemeinsam mit einem Bauingenieur (EG 12) ein größeres Projekt betreut. Nach dessen Ruhestand habe ich nun die Verantwortung für ein neues Projekt übernommen – mit höherem Volumen, komplexerer Bauweise und zusätzlichen Herausforderungen. Im Laufe dieses Projekts wurde sowohl meiner Vorgesetzten als auch mir deutlich, dass diese Aufgaben über das hinausgehen, was typischerweise zur EG 10 gehört – eher in Richtung EG 11 oder 12.
Vor meiner Eingruppierung in EG 10 habe ich ein Qualifizierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen. Vor etwa zwei Jahren habe ich dafür bereits einen Antrag auf Arbeitsplatzüberprüfung gestellt. Damals musste ich im Antrag explizit benennen, dass eine Höhergruppierung von EG 9b auf EG 10 beantragt wird – so wurde es von der Personalstelle verlangt.
Bei der Beantragung zur Qualifizierung sollte also im Antrag explizit benannt werden, dass dir danach höherwertige Aufgaben übertragen werden sollen, die eine HG nach sich zieht?
Meine Frage: Muss man bei einer erneuten Prüfung überhaupt wieder eine konkrete Entgeltgruppe angeben? Oder ist es sinnvoller, den Antrag offen zu formulieren, damit objektiv geprüft werden kann, was die tatsächliche Wertigkeit der Stelle ist?
Nein. Die Tätigkeiten bestimmen automatisch die Entgeltgruppe.
Stellen sind unbeachtlich im Tarifsinne.
Es kommt alleinig auf die auszuübenden Tätigkeiten an.
Hier hilft der Dreisatz:
Feststellung der übertragenden, auszuübenden Tätigkeiten, vergleichen mit den Tätigkeiten die Anliegen, die Tätigkeiten die Anliegen übertragen lassen von der Personalstelle und solange sie es nicht machen diese liegen lassen (sofern der Verdacht besteht, dass sie zu einer Höhergruppierung führen)
Und zwar nicht von dir sondern von deinem Vorgesetzten.
Demnächst soll ich ein weiteres Projekt übernehmen, das in Komplexität und Umfang dem aktuellen sehr ähnlich ist. Bei einem vergleichbaren Projekt arbeiten derzeit zwei Ingenieure (EG 12) gemeinsam mit einem externen Ingenieurbüro. Ich hingegen soll dieses neue Projekt eigenverantwortlich alleine betreuen.
Meine Vorgesetzte steht grundsätzlich hinter mir und würde mir gern auch künftig größere Projekte übertragen. Die Personalstelle signalisiert jedoch bereits jetzt, dass – sollte die Eingruppierung in EG 11 oder EG12 bestätigt werden – die Aufgaben zukünftig so angepasst werden müssten, dass sie „EG-gerecht“ sind, also wirklich nur EG 10 entsprechen.
Das bedeutet also das die Personalstelle verlangt, dass Projekte nicht gemacht werden, weil sie nicht EG konform sind.
So sollte man das noch oben kommunizieren.
Das stellt mich vor eine schwierige Frage: Wie soll das in der Praxis funktionieren – insbesondere in einem Team, in dem sonst ausschließlich Ingenieure und ein Meister arbeiten, allesamt in EG 12? Eine Reduzierung der Aufgaben erscheint mir weder praxisnah noch sachlich begründbar, vor allem nicht bei der aktuellen Projektlage.
Daher meine Fragen an euch:
• Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht – vor allem als Meister oder Quereinsteiger in den technischen Bereich?
• Wie seid ihr mit Arbeitsplatzbewertungen und der Formulierung der Anträge umgegangen?
• Ist es sinnvoll, eine konkrete EG anzugeben – oder besser offen lassen?
• Und wie habt ihr reagiert, wenn die Personalstelle mit “Aufgabenzuschnitt” gedroht hat?
Ich freue mich sehr auf eure Einschätzungen, Tipps und Erfahrungswerte!
Viele Grüße
Ich habe Erfahrungen damit gemacht im Bereich IT und im Spannungsfeld der Ausbildungen Fachinformatiker, Bachelor und Master.
Wichtig ist immer: Transparenz und alles auf die Ebene Tätigkeiten runterbrechen und nicht auf die Personen.
Denn entweder es gibt Tätigkeiten die zu erledigen sind, dann sind sie zu erledigen, egal welche EG sich daraus für die Personen, die es dann machen, ergibt.
Oder aber man verzichtet darauf sie zu erledigen, weil man nicht das Geld dafür ausgeben will.
Es kann sein, dass man in einem dreier Team aufgaben so zuschneiden kann das da 2x 12 und einmal10 rauskommt.
Dann muss der 10er aber auch vehement die 12er Anteile ablehnen und liegen lassen.
Dazu muss man natürlich wissen was 10,11,12 ist.
Am besten ist es die gesamten Arbeitsvorgänge im ganzen Team zu bestimmen, niederschreiben und zu bewerten (sowohl von der Personalstelle, als auch von einem selber und wenn man eine Rechtsmeinung hat, dann kann man sie auch der Personalstelle begründet darlegen, dann geht es schnelle und man hat deren Arbeit gemacht).
Und dann schauen ob und wie das sinnvoll in Zeit Anteile an Personen verteilt wird und daraus ergeben sich dann die EGs.
Eine Ansage ala: "Person A soll EG11 bekommen macht mal die Tätigkeiten so, dass er die 11 bekommt!" ist nicht sachgerecht.
Erst Tätigkeitsbewertung, dann Eingruppierung des Auszuübenden.