Guten Tag zusammen,
ich habe inzwischen eine Rückmeldung auf meinen Antrag erhalten. Eine neue Bewertung wird nicht als erforderlich angesehen. Zur Begründung wurde angeführt, dass ich bei meiner damaligen Höhergruppierung unterschrieben habe, dass für eine Eingruppierung in EG 11 oder höher die Teilnahme an weiteren Qualifikationen oder Weiterbildungen notwendig ist. Da derzeit jedoch keine entsprechenden Qualifikationen oder Weiterbildungen angeboten werden, sei eine Höhergruppierung aktuell nicht möglich.
Zusätzlich wurde meine Vorgesetzte angehalten, darauf zu achten, mir keine Aufgaben zu übertragen, die als höherwertig zu bewerten sind. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass es in der Regel im Arbeitsalltag vorkommen kann, neben geringerwertigen Tätigkeiten (wortwörtlich) auch Aufgaben wahrzunehmen, die eine höhere Wertigkeit aufweisen. Eine Neubewertung setzt allerdings voraus, dass höherwertige Tätigkeiten nicht nur anteilig oder temporär übernommen werden, sondern einen bestimmten Prozentsatz überschreiten und dauerhaft erfüllt werden. (Bei meinen Antrag war prozentual mehr als 50% und ich hatte auch angegeben das es nicht nur vorübergehend ist)
Meine Frage: Da nirgends ausdrücklich steht, dass mein Antrag abgelehnt wurde – kann ich dieses Schreiben trotzdem wie einen Bescheid behandeln und Widerspruch einlegen? Wir sind ja im Grunde wieder an dem Punkt wie zu Beginn: Meine Vorgesetzte weiß nicht, ob die Stelle EG 10, 11 oder 12 ist. Da mir vorher sogar angeboten wurde, es so aussehen zu lassen, dass ein Kollege, der langzeitkrank ist, offiziell das Projekt führt und ich es faktisch für ihn wahrnehme und dafür die Zulage erhalte, gehe ich davon aus, dass es sich um höherwertige Tätigkeiten handelt. Entsprechend werde ich wohl meine Vorgesetzte informieren, dass ich diese Aufgaben künftig nicht weiter wahrnehme. Einen Rechtsschutz habe ich seit mehreren Jahren, bisher noch nie in Anspruch genommen – aber irgendwann müssen sich die Beiträge ja lohnen.
Viele Grüße