Autor Thema: Erfahrungen mit Arbeitsplatzüberprüfung – von EG 10 Richtung EG 11/12?  (Read 8056 times)

Maggus

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Man versucht natürlich seinen Arbeitgeber nicht zu verklagen. Zumal es an der wirksamen Übertragung durch die Personalstelle scheitert. Anderseits habe ich gelesen das auch höherwertige aufgaben stillschweigend übertragen werden können (Konkludent).

Bei einer Klage muss der Arbeitnehmer diesen Nachweis führen - und es wird i.d.R. nicht ausreichend sein, dass der Sachverhalt dem Vorgesetzten bekannt war, da dieser i.d.R. gar nicht berechtigt ist Tätigkeiten zu übertragen oder verändern (Ausnahme wenn sich die Bewertung sich nicht ändert).
Zitat

Ich hatte bei meinem jetzigen Arbeitgeber schon einmal gekündigt, weil ich beruflich keine Perspektive mehr gesehen habe. Es ging damals um den Sprung von EG 9b auf EG 10, was trotz meiner tatsächlichen Tätigkeiten lange blockiert wurde. Ich hatte bereits einen anderen Job in Aussicht und wollte wechseln.

Am Ende habe ich meine Kündigung aber zurückgezogen, weil sich meine Kolleg:innen für mich stark gemacht haben und bei meinen Vorgesetzten deutlich geworden sind. Auch weil mir die Arbeit grundsätzlich Spaß macht, bin ich geblieben – mit der Hoffnung auf eine faire Lösung.
Der Arbeitnehmer kann seine Kündigung nicht nicht zurückziehen.
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis zum genannten Zeitpunkt / (tarif-)vertraglich korrekten Zeitpunkt beendet.
Überlegt es sich der Arbeitnehmer anders, so ist er auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen, dass man die Kündigung als hinfällig betrachtet, oder einen neuen AV abschließt.

Zitat
Was ich in dem Zusammenhang allerdings nicht nachvollziehen kann: Ich habe nach der internen Qualifikation einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, als technischer Sachbearbeiter mit Ingenieurstätigkeiten – eingruppiert in EG 10. Damals hieß es noch, das sei kaum möglich ohne Ingenieurabschluss, da sei bei 9b Schluss. Jetzt wird mir aber nicht offengelegt, auf welcher Grundlage ich höhergruppiert wurde. Auch ob ich eventuell als „sonstiger Beschäftigter“ nach TV-L eingruppiert bin, wird mir nicht erklärt. Die Transparenz fehlt komplett.
Fehlende Transparenz ist ein Problem, denn es könnte ja auch sein, dass der AG "nur" übertariflich vergütet.
Zitat
Zusätzlich läuft bei uns einiges nicht korrekt ab. Aus Personalakten werden z. B. Führungszeugnisse entfernt, mit der (inoffiziellen) Begründung, sie seien „zu positiv“ formuliert. Das schafft natürlich Misstrauen, besonders wenn man sich weiterentwickeln oder intern bewerben möchte. Solche Dinge sollten im öffentlichen Dienst nicht passieren.
Bitte dringend den Begriff Führungszeugnis nachschlagen.
Diese Aussage ist so komplett unsinnig!
Vermutlich sind Beurteilungen oder Zwischenzeugnisse gemeint. Zwischenzeugnisse verbleiben in der Personalakte. Alte Beurteilungen sind nach einigen Jahren sinnfrei und könnten m.E. entfernt werden.

Allerdings hast Du ja irgendwann einen neuen AV unterschrieben. War dies nach der Kündigung? Dann wäre das alte Arbeitsverhältnis beendet und mit dem neuen AV ein neues Arbeitsverhältnis gestartet worden. Dann gäbe es eine alte Personalakte im Archiv und die neue Akte. In der neuen Akte haben Unterlagen aus dem vorherigen, abgeschlossenen Arbeitsverhältnis nichts zu suchen.

C4H4N1

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Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ja, ich meinte tatsächlich ein Zwischenzeugnis, das zu dem Zeitpunkt nicht älter als sechs Monate war.
Ich hatte meine Kündigung damals zurückgezogen, woraufhin die Personalstelle dem zugestimmt hat. Anschließend habe ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, als ich in die Entgeltgruppe 10 gewechselt bin.

Zuvor hatte ich die Abteilung gewechselt – in diesem Zusammenhang wurde mir ein Zwischenzeugnis ausgestellt, das inhaltlich sehr negativ war, obwohl ich in der Abteilung stets gelobt wurde. Es war äußerst mühsam, dieses Zeugnis wieder aus der Personalakte entfernen zu lassen – man hat sich dort regelrecht dagegen gesträubt.

Ich verstehe Ihren Hinweis zur „Kehrseite der Medaille“ sehr gut. Allerdings möchte ich anmerken, dass bei uns intern die Personalstelle nicht selten kritisch gesehen wird – im Kollegenkreis wird sie nicht ohne Grund oft als Anti-Personalstelle bezeichnet. Leider geht bei uns nicht alles mit rechten Dingen zu.

MoinMoin

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Vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge hier – ich habe einiges mitgenommen und möchte auch kurz meine Erfahrungen teilen.

Man versucht natürlich seinen Arbeitgeber nicht zu verklagen. Zumal es an der wirksamen Übertragung durch die Personalstelle scheitert. Anderseits habe ich gelesen das auch höherwertige aufgaben stillschweigend übertragen werden können (Konkludent).
Auch hier gilt, Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.
Wenn einzelne AV nicht von der Personalstelle offiziell, schriftlich übertragen werden, dann schreibt man sie an mit der Bitte, dass sie diese Tätigkeiten als auszuübenden Tätigkeiten bestätigen, mit dem Hinweis, dass sofern sie dies nicht innerhalb von 4 Wochen machen, muss du davon ausgehst, dass es nicht von dir auszuübende Tätigkeiten sind und du sie nicht ausüben darfst.
Wenn sie dich abmahnen, wegen Arbeitsverweigerung, dann bitte schön, das Gericht wird es klären.
Natürlich sollte man zeitig genug in ne Rechtsschutz investieren!

C4H4N1

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Guten Tag zusammen,

ich habe inzwischen eine Rückmeldung auf meinen Antrag erhalten. Eine neue Bewertung wird nicht als erforderlich angesehen. Zur Begründung wurde angeführt, dass ich bei meiner damaligen Höhergruppierung unterschrieben habe, dass für eine Eingruppierung in EG 11 oder höher die Teilnahme an weiteren Qualifikationen oder Weiterbildungen notwendig ist. Da derzeit jedoch keine entsprechenden Qualifikationen oder Weiterbildungen angeboten werden, sei eine Höhergruppierung aktuell nicht möglich.

Zusätzlich wurde meine Vorgesetzte angehalten, darauf zu achten, mir keine Aufgaben zu übertragen, die als höherwertig zu bewerten sind. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass es in der Regel im Arbeitsalltag vorkommen kann, neben geringerwertigen Tätigkeiten (wortwörtlich) auch Aufgaben wahrzunehmen, die eine höhere Wertigkeit aufweisen. Eine Neubewertung setzt allerdings voraus, dass höherwertige Tätigkeiten nicht nur anteilig oder temporär übernommen werden, sondern einen bestimmten Prozentsatz überschreiten und dauerhaft erfüllt werden. (Bei meinen Antrag war prozentual mehr als 50% und ich hatte auch angegeben das es nicht nur vorübergehend ist)

Meine Frage: Da nirgends ausdrücklich steht, dass mein Antrag abgelehnt wurde – kann ich dieses Schreiben trotzdem wie einen Bescheid behandeln und Widerspruch einlegen? Wir sind ja im Grunde wieder an dem Punkt wie zu Beginn: Meine Vorgesetzte weiß nicht, ob die Stelle EG 10, 11 oder 12 ist. Da mir vorher sogar angeboten wurde, es so aussehen zu lassen, dass ein Kollege, der langzeitkrank ist, offiziell das Projekt führt und ich es faktisch für ihn wahrnehme und dafür die Zulage erhalte, gehe ich davon aus, dass es sich um höherwertige Tätigkeiten handelt. Entsprechend werde ich wohl meine Vorgesetzte informieren, dass ich diese Aufgaben künftig nicht weiter wahrnehme. Einen Rechtsschutz habe ich seit mehreren Jahren, bisher noch nie in Anspruch genommen – aber irgendwann müssen sich die Beiträge ja lohnen.


Viele Grüße

MoinMoin

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Vorab und zum 1000mal:

Man ist aufgrund der dauerhaft übertragenden Tätigkeiten eingruppiert.
Das passiert automatisch ohne das es dafür irgendwelche Anträge gibt.
Dein "Antrag" ist nix wert.
Du musst vom AG fixierte übertragende Aufgaben haben, die du dann beim Gericht vorlegen kannst.

Zitat
Zur Begründung wurde angeführt, dass ich bei meiner damaligen Höhergruppierung unterschrieben habe, dass für eine Eingruppierung in EG 11 oder höher die Teilnahme an weiteren Qualifikationen oder Weiterbildungen notwendig ist. Da derzeit jedoch keine entsprechenden Qualifikationen oder Weiterbildungen angeboten werden, sei eine Höhergruppierung aktuell nicht möglich.
Das ist tariflicher Bull Shit, s.o.


Organisator

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Meine Frage: Da nirgends ausdrücklich steht, dass mein Antrag abgelehnt wurde – kann ich dieses Schreiben trotzdem wie einen Bescheid behandeln und Widerspruch einlegen? Wir sind ja im Grunde wieder an dem Punkt wie zu Beginn: Meine Vorgesetzte weiß nicht, ob die Stelle EG 10, 11 oder 12 ist. Da mir vorher sogar angeboten wurde, es so aussehen zu lassen, dass ein Kollege, der langzeitkrank ist, offiziell das Projekt führt und ich es faktisch für ihn wahrnehme und dafür die Zulage erhalte, gehe ich davon aus, dass es sich um höherwertige Tätigkeiten handelt. Entsprechend werde ich wohl meine Vorgesetzte informieren, dass ich diese Aufgaben künftig nicht weiter wahrnehme. Einen Rechtsschutz habe ich seit mehreren Jahren, bisher noch nie in Anspruch genommen – aber irgendwann müssen sich die Beiträge ja lohnen.

Nein, da es kein Bescheid ist. Ein Antrag auf Höhergruppierung oä muss dein AG nicht einmal wahrnehmen. Freundlicherweise hat er dennoch darauf reagiert und dir etwas tariflich belangloses geschrieben.

Wenn du defakto Tätigkeiten wahrnimmst, die dir nicht von befugter Stelle übertragen wurden, handelst du streng genommen abmahnwürdig.

Also Vorgesetzten ins Boot holen, mit ihm besprechen, welche Tätigkeiten dir offiziell übertragen wurden und ihm mitteilen, was du zukünftig machen wirst.

C4H4N1

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Hey,
genau das haben wir gemacht. Ich habe das Thema mit meiner Vorgesetzten besprochen, und wir haben gemeinsam festgehalten, welche Aufgaben mir offiziell übertragen wurden. Meiner Einschätzung nach entsprechen diese Tätigkeiten der Entgeltgruppe 10. Natürlich gehen die Meinungen da teilweise auseinander, aber das ist dann eben eine Frage der jeweiligen Sichtweise.

Es fällt ihr natürlich nun schwer, für mich allein eine klare Differenz zu meinen Kollegen zu finden, aber ich kann damit inzwischen leben – auch wenn ich leider keine größeren Projekte mehr übernehme.