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Man versucht natürlich seinen Arbeitgeber nicht zu verklagen. Zumal es an der wirksamen Übertragung durch die Personalstelle scheitert. Anderseits habe ich gelesen das auch höherwertige aufgaben stillschweigend übertragen werden können (Konkludent).
Bei einer Klage muss der Arbeitnehmer diesen Nachweis führen - und es wird i.d.R. nicht ausreichend sein, dass der Sachverhalt dem Vorgesetzten bekannt war, da dieser i.d.R. gar nicht berechtigt ist Tätigkeiten zu übertragen oder verändern (Ausnahme wenn sich die Bewertung sich nicht ändert).
Ich hatte bei meinem jetzigen Arbeitgeber schon einmal gekündigt, weil ich beruflich keine Perspektive mehr gesehen habe. Es ging damals um den Sprung von EG 9b auf EG 10, was trotz meiner tatsächlichen Tätigkeiten lange blockiert wurde. Ich hatte bereits einen anderen Job in Aussicht und wollte wechseln.
Am Ende habe ich meine Kündigung aber zurückgezogen, weil sich meine Kolleg:innen für mich stark gemacht haben und bei meinen Vorgesetzten deutlich geworden sind. Auch weil mir die Arbeit grundsätzlich Spaß macht, bin ich geblieben – mit der Hoffnung auf eine faire Lösung.
Der Arbeitnehmer kann seine Kündigung nicht nicht zurückziehen.
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis zum genannten Zeitpunkt / (tarif-)vertraglich korrekten Zeitpunkt beendet.
Überlegt es sich der Arbeitnehmer anders, so ist er auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen, dass man die Kündigung als hinfällig betrachtet, oder einen neuen AV abschließt.
Was ich in dem Zusammenhang allerdings nicht nachvollziehen kann: Ich habe nach der internen Qualifikation einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, als technischer Sachbearbeiter mit Ingenieurstätigkeiten – eingruppiert in EG 10. Damals hieß es noch, das sei kaum möglich ohne Ingenieurabschluss, da sei bei 9b Schluss. Jetzt wird mir aber nicht offengelegt, auf welcher Grundlage ich höhergruppiert wurde. Auch ob ich eventuell als „sonstiger Beschäftigter“ nach TV-L eingruppiert bin, wird mir nicht erklärt. Die Transparenz fehlt komplett.
Fehlende Transparenz ist ein Problem, denn es könnte ja auch sein, dass der AG "nur" übertariflich vergütet.
Zusätzlich läuft bei uns einiges nicht korrekt ab. Aus Personalakten werden z. B. Führungszeugnisse entfernt, mit der (inoffiziellen) Begründung, sie seien „zu positiv“ formuliert. Das schafft natürlich Misstrauen, besonders wenn man sich weiterentwickeln oder intern bewerben möchte. Solche Dinge sollten im öffentlichen Dienst nicht passieren.
Bitte dringend den Begriff
Führungszeugnis nachschlagen.
Diese Aussage ist so komplett unsinnig!
Vermutlich sind Beurteilungen oder Zwischenzeugnisse gemeint. Zwischenzeugnisse verbleiben in der Personalakte. Alte Beurteilungen sind nach einigen Jahren sinnfrei und könnten m.E. entfernt werden.
Allerdings hast Du ja irgendwann einen neuen AV unterschrieben. War dies nach der Kündigung? Dann wäre das alte Arbeitsverhältnis beendet und mit dem neuen AV ein neues Arbeitsverhältnis gestartet worden. Dann gäbe es eine alte Personalakte im Archiv und die neue Akte. In der neuen Akte haben Unterlagen aus dem vorherigen, abgeschlossenen Arbeitsverhältnis nichts zu suchen.